Internationale Anwaltsvereinigung für Menschenrechte gegründet – WHO-Pandemievertrag verhindern

Bei der 18. Tagung der Anwälte für Aufklärung in Köln wurde am 2. Juli 2023 die „International Association of Lawyers for Human Rights“ (IAL) aus der Taufe gehoben.
Titelbild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ – Pressesprecher von Anwälte für Aufklärung.Foto: Epoch Times
Von 12. Juli 2023

Vom 30. Juni 2023 bis 2. Juli 2023 fand in Köln die 18. Tagung der Anwälte für Aufklärung e. V. statt. Zum ersten Mal wurde die Tagung gemeinsam mit den Anwälten für Aufklärung e. V., Anwälten für Grundrechte aus Österreich und der Schweizer Anwaltsvereinigung als internationale Anwaltstagung ausgerichtet. Gäste aus verschiedenen Ländern wie Deutschland, Österreich, Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Tschechien und Israel waren zugegen.

Zu Beginn der Versammlung am Freitag, 30. Juni, wurde ein Gruß des US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Robert F. Kennedy Jr. übermittelt. Professor Sucharit Bhakdi wurde der Konferenz online zugeschaltet und referierte zur Funktionalität der mRNA-Injektionen.

Thema der Tagung war die Erörterung des Pandemievertrages und der International Health Regulations (IHR), über die durch den Bundestag am 12. Mai eine Resolution positiv abgestimmt worden war.

Der noch endgültig abzustimmende Pandemievertrag sieht vor, die staatliche Förderung der WHO insbesondere durch Deutschland zu erhöhen. Dies würde der WHO die Befugnis einräumen, für alle Mitgliedstaaten bindend eine etwaige Pandemie auszurufen und mit dieser begründete Maßnahmen verbindlich festzulegen. Solche Maßnahmen wären von den Mitgliedstaaten unmittelbar und unverzüglich umzusetzen.

Souveränität adé?

Die versammelten Anwälte diskutierten die Gefahren, mit denen die Ratifizierung des Pandemievertrages verbunden sein könnte. Nach ihrer einhelligen Auffassung bedeute der Pandemievertrag die Abgabe unveräußerlicher Souveränitätsrechte an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Die nicht demokratisch legitimierte und wesentlich durch private Spenden finanzierte WHO werde durch den Pandemievertrag mit der Befugnis ausgestattet, von sich aus eine pandemische Lage auszurufen, ohne dass die nationalen Institutionen der Mitgliedsländer befugt wären, dies zu überprüfen.

Zugleich bemängelten die Juristen, die Regularien sähen vor, dass die Menschenwürde als zu schützendes Gut aus dem Anwendungsbereich dieser Übereinkunft gestrichen werde. Außerdem würden die Nationalstaaten verpflichtet sein, von den Äußerungen der WHO abweichende Veröffentlichungen als Desinformationen zu betrachten und zu bekämpfen.

Die Anwälte, Staatsanwälte und Juristen sehen hierin die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit und die Menschenwürde an sich in ihrem Kernbereich berührt, der nach dem deutschen Grundgesetz und nach allen anderen Verfassungen demokratischer Länder nicht angetastet werden dürfe.

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Breite Palette an Vorträgen

Die prominenten Redner, so Rechtsanwalt Philipp Kruse aus der Schweiz und Rechtsanwältin und Landeshauptfrau-Kandidatin für die autonome Provinz Bozen, Renate Holzeisen, sowie Professor Werner Bergholz aus Deutschland arbeiteten die verfassungsrechtlichen, staatsrechtlichen und völkerrechtlichen wie auch statistischen Grundlagen zur Beurteilung des Pandemievertrages und der IHR heraus.

Eingeleitet wurden die Vorträge durch ein engagiertes Plädoyer des Rechtsanwalts Alexander Christ für einen Austritt aus der WHO. Rolf Karpenstein referierte zu dem Verhältnis der Regelungen zum Europarecht. Dr. Michael Brunner trug zur Lage in Österreich und zur Partei „Menschen – Freiheit – Grundrechte“ (MFG-Österreich) vor. JUDr. Petr Vacek aus Tschechien konnte über die osteuropäische Sicht auf Totalitarismen und die engagierten Organisationen seines Heimatlandes Auskunft geben.

Sollte der Pandemievertrag abgeschlossen werden und die International Health Regulations in Kraft treten, drohe den Bürgern, so die Sorge der Teilnehmer, bei Widersetzen unmittelbarer Zwang durch die polizeilichen Organe der Mitgliedstaaten.

Andererseits seien nach derzeitigem Stand keine unmittelbaren Zwangsbefugnisse der WHO vorgesehen. Mit Rückblick auf die Zeit der Maßnahmen gegen das Coronavirus sei jedoch zu erwarten, dass international Druck ausgeübt werde, der es einzelnen Ländern schwer machen werde, von den Vorgaben der WHO abzuweichen.

Weitere Aktionen geplant

Überdies weite die WHO derzeit und in Zukunft den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit von der Bekämpfung von Infektionskrankheiten auf den Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Klimawandels aus.

Die versammelten Juristen sehen daher dringenden Handlungsbedarf zur Verhinderung der endgültigen Ratifizierung des Pandemievertrages und rufen alle Bürger der betreffenden Länder dazu auf, sich zu informieren, zu protestieren und sich auch an ihre Politiker zu wenden.

Die in diesem Zuge nun neu gegründete Association of Lawyers for Human Rights (IAL) werde ihren Teil zur Aufklärung beitragen und hilfreiches Informationsmaterial zur Verfügung stellen. 

Am 30. September 2023 werde in Wien eine große Zusammenkunft der internationalen Vereinigung stattfinden, um dort auch auf der Straße gemeinsam mit den Bürgern Gesicht zu zeigen.

Bereits auf der Tagung wurden erste Arbeitsgruppen gebildet, in denen Forderungen und Strategien diskutiert wurden.

Stopp für den Pandemievertrag

Kernforderung ist demnach die Nichtratifizierung des Pandemievertrages. Getragen werde diese Forderung von der Erkenntnis, dass über die Gefahren dieses Vertragswerkes an sich hinaus die WHO aufgrund ihrer Fremdfinanzierung und der Erlebnisse der letzten Jahre erkennbar von wirtschaftlichen Interessen ihrer privaten Geldgeber geleitet und unreformierbar sei.

Die WHO habe nicht die Gesundheit der Menschen im Sinn, sondern die geschäftlichen Interessen ihrer Geldgeber. Sie verstoße gegen den Zivil- und den Sozialpakt, der öffentliche Organisationen zur Einhaltung der Grundrechte und der Menschenwürde verpflichte.

Ihr sei daher der Sonderstatus zu entziehen, der sie mit Immunitätsrechten ausstatte. Nicht außer acht zu lassen sei, dass über die finanziellen Interessen der pharmazeutischen Großspender die Interessen der hinter diesen stehenden Kapitalsammelbecken eine Rolle spielten, weshalb auch die Deregulierung des Finanzmarktes als eine wesentliche Ursache von den Juristen erkannt wurde.

Um das Ziel zu erreichen, die Ratifizierung des Pandemievertrages zu verhindern, wollen sich die Juristen unmittelbar an Parlamentarier wenden. Diese sollen danach befragt werden, welche Informationen ihnen derzeit überhaupt vorliegen und über die Bedenken aus juristischer und ethischer Sicht aufgeklärt werden. Bereits Dienstag, den 4. Juli 2023, reisten daher einige der Teilnehmer direkt von Köln nach Brüssel, um sich mit Europaabgeordneten zu treffen.

Ein besonderer Schwerpunkt der neu gegründeten juristischen Vereinigung werde es sein, sich mit Informationen an die Bevölkerungen zu wenden, die aus Sicht der Juristen bisher zu wenig von der geplanten Erweiterung der Befugnisse der WHO gehört haben.

Am Montag, 3. Juli, fand eine Pressekonferenz statt, auf welcher die Gründung der IAL am Tag nach ihrem Vollzug zum ersten Mal der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde.



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