Down-Syndrom: Bei den Trisomie-Tests geht es um ethisch grundsätzliche Fragen

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Die Bluttests ermöglichen es, die DNA-Spuren des Ungeborenen herauszufiltern und auf Chromosomen-Störungen zu untersuchen.Foto: Labor/Universitätsklinikum Heidelberg/dpa
Epoch Times10. April 2019

Der Bundestag diskutiert am Donnerstag darüber, ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie – auch bekannt als Down-Syndom – künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen. Es handelt sich um eine ethische Frage, die quer durch die Parteien kontrovers diskutiert wird.

Welche Tests sind beim Down-Syndrom möglich?

Bis vor einigen Jahren konnten Ärzte Trisomie vor der Geburt nur durch invasive Methoden – etwa die Untersuchung des Fruchtwassers – feststellen. Dieses Verfahren liefert zwar sehr präzise Ergebnisse, kann aber auch zu Komplikationen führen – bis hin zu einer Fehlgeburt. Bei Risikoschwangerschaften zahlen die Kassen den Test – etwa, wenn die Schwangere über 35 Jahre alt ist oder schon ein Kind mit Chromosomen-Anomalie bekommen hat.

Praktisch keine Risiken gibt es bei dem seit 2012 existierenden Bluttest. Dabei wird der schwangeren Frau ab der vollendeten neunten Schwangerschaftswoche Blut aus der Vene abgenommen. Die Bluttests ermöglichen es, die DNA-Spuren des Ungeborenen herauszufiltern und auf Chromosomen-Störungen zu untersuchen. So lässt sich ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie ist. Die Tests gelten als weniger zuverlässig als die Fruchtwasseranalyse; ihr großer Vorteil liegt aber in dem sehr geringen gesundheitlichen Risiko.

Welche Bedenken gibt es gegen die Trisomie-Tests?

Kritiker weisen darauf hin, dass mit der Pränataldiagnostik Leben mit Down-Syndrom als etwas zu Vermeidendes dargestellt werde. Tatsächlich entscheiden sich viele Mütter bei einem entsprechenden Testergebnis für eine Abtreibung, in Dänemark halbierte sich nach Einführung der Trisomie-Tests als Regelleistung die Zahl der so geborenen Kinder.

Insbesondere die genetischen Bluttests wecken Befürchtungen, es könne immer stärker zu einem Auswahlprozess kommen, bei dem es um die Frage geht: Welche werdenden Kinder werden als lebenswert eingestuft und welche nicht? Denn mit den einfacheren und risikoärmeren Bluttests könnte die Hemmschwelle für eine Untersuchung sinken.

Welche Argumente bringen die Befürworter vor?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der für die Bluttests als Kassenleistung ist, verweist insbesondere auf das geringere Risiko dieser Methode. Würden deren Kosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, könnten werdende Eltern darauf verzichten, die riskantere Fruchtwasseranalyse vornehmen zu lassen – die wird schließlich bereits jetzt von den Kassen bezahlt.

Wie wird die Debatte im Bundestag verlaufen?

Es wird am Donnerstag eine Orientierungsdebatte geben, an deren Ende nichts beschlossen wird. Ähnlich wie bei anderen ethisch kontrovers diskutierten Themen wie etwa der Sterbehilfe oder der Organspende verlaufen die Konfliktlinien quer durch alle Fraktionen.

Grundsätzlich haben die Abgeordneten nichts zu entscheiden

Grundsätzlich haben die Abgeordneten auch nichts zu entscheiden. Denn ob die Bluttests zur Kassenleistung werden, muss letztlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen. In ihm sind die Akteure des Gesundheitswesens vertreten, wie Ärzte, Kassen und Krankenhäuser. Der Ausschuss berät bereits darüber, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen der Test in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden soll.

Allerdings ist durchaus denkbar, dass der Bundestag zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss fasst. Schließlich kommt vom GKV-Spitzenverband die Forderung, die Politik solle in dieser ethischen Grundsatzfrage eine Entscheidung treffen. Der Bundestag könnte etwa Kriterien dazu beschließen, in welchen Fällen die Kassen die Kosten übernehmen sollen. (afp)

 



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