Digitales Bargeld: Wird Deutschland zum Bundesland der „Vereinigten Staaten von Europa“?

Was könnte passieren, wenn das „digitale Bargeld“ EU-weit eingeführt wird? Was, wenn Deutschland sich zu Gunsten des EU-Haushalts immer weiter verschuldet? Droht Deutschland irgendwann der totale Verlust der nationalen Souveränität in den „Vereinigten Staaten von Europa“? Eine Analyse.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehen die Europa- und die Deutschlandflagge.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehen die Europa- und die Deutschlandflagge.Foto: Uli Deck/dpa
Von 15. Dezember 2022

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Ende der 1960er-Jahre war Willy Brandt mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“ in den Bundestagswahlkampf gestartet. Er wurde Kanzler. Seit 2021 hat mit Olaf Scholz wieder ein Sozialdemokrat die Regierungsverantwortung in der Bundesrepublik übernommen – als vierter SPD-Genosse nach Brandt, Schmidt und Schröder. Leitbild seines Koalitionsvertrags (PDF): „Mehr Fortschritt wagen“.

Wird Deutschland zum „Bundesland“ der VSE?

Zum Fortschritt gehört laut Koalitionsvertrag offenbar die Absicht, die EU von einem Staatenbund in einen Bundesstaat umzuwandeln: „Die Konferenz zur Zukunft Europas nutzen wir für Reformen. Erforderliche Vertragsänderungen unterstützen wir. Die Konferenz sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen, der dezentral auch nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat“, heißt es auf Seite 131. Deutschland, so ist bereits im vorangehenden Absatz zu lesen, werde seine „besondere Verantwortung in einem dienenden Verständnis für die EU als Ganzes wahrnehmen.“ Gleich zweimal ist dieses Bekenntnis zu einer Unterordnung Deutschlands innerhalb der EU im Ampel-Vertrag zu finden. Die rot-grün-gelbe Koalition teilt somit die Vision von den „Vereinigten Staaten von Europa“ (VSE), wie sie unter vielen anderen EU-Verfechtern und Anti-Nationalisten auch der grüne Ex-Außenminister Joschka Fischer formulierte.

Türöffner für die EU-Schuldenunion?

Am 6. Dezember 2022 ist nach Ansicht von Kritikern wie dem Bundesrechnungshof ein wichtiges Etappenziel zumindest für die finanzielle Machterweiterung der EU erreicht worden: Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 2 BvR 547/21 grünes Licht dafür gegeben, deutsches Steuergeld in den mit über 800 Milliarden Euro auszustattenden Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ zu stecken – und dafür auch neue Schulden aufnehmen zu dürfen.

Zwei Verfassungsbeschwerden wurden dafür abgelehnt – eine vom „Bündnis Bürgerwille“ um den Ex-AfD-Ökonomen Bernd Lucke, eine von dem ehemaligen Industriepräsidenten Heinrich Weiss. Das bestätigt unter anderem der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (mdr). Beide Kläger befürchteten, dass die Teilnahme am Corona-Fonds für die deutschen Steuerzahler bedeuten könnte, im Rahmen einer faktischen „Schuldenunion“ irgendwann ganz offiziell die Defizite anderer EU-Länder ausgleichen zu müssen.

Digitales Bargeld – Fluch oder Segen?

Auch beim Stichwort „digitales Bargeld“ geht es für manche Kritiker in Wahrheit um einen Türöffner für mehr Macht der Europäischen Union. Sorgen bereitet Beobachtern, wie dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier (AfD), aber weniger das Schulden-Thema als vielmehr die damit grundsätzlich einhergehende Möglichkeit einer automatischen Kontrolle von Zahlungsbewegungen.

Wenn es nach dem Willen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geht, soll das „digitale Bargeld“ bald EU-weit etabliert werden. Misstrauischen Leuten, die meinen, nur Bargeld garantiere finanzielle Freiheit und digitales Geld als Ersatz- oder Ergänzungswährung führe unweigerlich irgendwann zum Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild, hielt Lindner schon vor Wochen auf Twitter entgegen: „Es ist keine Rede davon, das Bargeld abzuschaffen. Im Gegenteil, wir arbeiten daran, dass der geplante digitale Euro in Sachen Privatheit dieselben Eigenschaften hat wie der gedruckte und geprägte Euro.“

China: Geld mit Verfallsdatum

In China ist man beim staatlich kontrollierten Digitalgeld bereits einen großen Schritt weiter. Schon vor 2020 begann Peking mit der Etablierung des „Digital Currency Electronic Payment“ (DCEP), wie beispielsweise der OWC-Verlag für Außenwirtschaft berichtete.

Für das Schweizer Nachrichtenportal „Uncutnews.ch“ hat sich der inzwischen weiter entwickelte DCEP-Yuan als „Prototyp der digitalen Zentralbankwährung“ („Central Bank Digital Currency“ – kurz: CBDC) in eine gefährliche Richtung entwickelt. Denn der aktuelle digitale DCEP-Yuan verliere seine Kaufkraft, wenn er nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgegeben werde. Die Möglichkeit des Bürgers zum Vermögensaufbau sei damit praktisch passé. Die Möglichkeiten des Staates zur digitalen Überwachung und Steuerung seiner Bürger dank des durch Peking längst eingeführten sozialen Kreditpunktesystems („Social Credit Scoring System“) dagegen praktisch grenzenlos.

Klaus Schwab, der Gründer des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF), Autor des Buchs „The Great Reset“ und damit weltweit einflussreicher Vordenker, habe den chinesischen Weg bei einem seiner jüngsten Auftritte in der chinesischen Fernsehsendung „World Insight“ als „Modell für die Umgestaltung der Welt“ ausdrücklich gelobt. Damit bleibt Schwab offenbar seiner Line treu, „Kapitalismus und Sozialismus im Sinne des Wohlstands für alle Menschen“ zu verschmelzen, wie unter anderem auf den Websites der „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ zu lesen war.

Quo vadis Deutschland?

Was, wenn nach dem Willen von Schwab, Lindner und Co. also tatsächlich das „digitale Bargeld“ kommt? Wenn Deutschland sich auf Kosten nachfolgender Generationen immer weiter verschuldet? Wäre die Umwandlung der Bundesrepublik Deutschland in einen nicht souveränen Bundesstaat der „Vereinigten Staaten von Europa“ dann nicht nur eine Frage der Zeit?

Vor eine solche verfassungsrelevante Veränderung hat das sogenannte „Lissabon-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 (Aktenzeichen: 2 BvE 2/08) einen Riegel geschoben: Die Übertragung von Hoheitsrechten auf „zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union“ sei zwar nach Artikel 24 GG grundsätzlich verfassungskonform, es gebe aber Grenzen. Das Grundgesetz erlaube demnach trotz des Bekenntnisses aus Artikel 23 GG, der die „Verwirklichung eines vereinten Europas“ zum Staatsziel erklärt, „nicht den Beitritt zu einem Europäischen Bundesstaat“, bestätigte bereits 2009 die „Tagesschau“.

Letztes Wort beim Volke

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wäre ein vollständiges Aufgehen der Bundesrepublik in den noch zu erschaffenden „Vereinigten Staaten von Europa“ und damit die Preisgabe der souveränen Staatlichkeit Deutschlands höchstens dann legitim, wenn nicht irgendwelche Parlamentarier oder eine Regierung, sondern das Volk selbst im Rahmen des Artikels 146 GG ein Mandat dafür erteilen würde. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einer Stellungnahme dazu:

„Das GG ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten.“ Und: „Das BVerfG geht damit davon aus, dass der Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in einen europäischen Bundesstaat einer Verfassungsablösung bedarf.“

Eine solche „Verfassungsablösung“ wäre nach der Zielvorstellung von Seite 131 des Ampel-Koalitionsvertrags offensichtlich nicht nur denkbar, sondern sogar wünschenswert. Denn die Konferenz zur Zukunft Europas soll ja in einen „verfassungsgebenden Konvent münden“, der Deutschland als Teil eines „föderalen europäischen Bundesstaats“ definiert. Bleibt die Frage, wie der Souverän – das Deutsche Volk – zu solchen Plänen steht.



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