Belgien setzt Ermittlungen gegen von der Leyen bis nach Europawahl aus

Wegen Korruptionsvorwürfen laufen derzeit Ermittlungen gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei unterschiedlichen Institutionen. Belgien hat jetzt offiziell die weiteren Untersuchungen in die Hände der Europäischen Staatsanwaltschaft gelegt.
Titelbild
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Von 20. Mai 2024

Ursula von der Leyen steht unter Korruptionsverdacht hinsichtlich der Beschaffung der COVID-Impfstoffe. Doch wer ist für die damit verbundenen Ermittlungen zuständig? Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) oder die Behörden in Belgien? Ein Gericht im belgischen Lüttich hat am Freitag (17. Mai) entschieden, den Ausgang der Europawahl und der Wahl des Kommissionspräsidenten abzuwarten, wie die spanische Zeitung „El Plaís“ berichtete.

Den Vorwürfen gegen die EU-Kommissionspräsidentin liegt ein umstrittener Vertrag mit dem Impfstoffhersteller Pfizer über den Ankauf von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des gemeinsam mit BioNTech entwickelten Impfstoffs Comirnaty im Wert von 35 Milliarden Euro zugrunde.

Während zweimal Teams der Kommission, bestehend aus Vertretern der Mitgliedsstaaten und Sachverständigen, die ersten Vertragsverhandlungen mit Pfizer geführt hatten, schloss von der Leyen den dritten Liefervertrag im Frühjahr 2021 im Alleingang ab – ohne ein entsprechendes Mandat und nur über persönliche Textnachrichten, deren Inhalte bis heute nicht bekannt sind. Von der Leyen wurde vorgeworfen, den SMS-Verkehr gelöscht zu haben.

Eklat im EU-Parlament

Die verweigerte Haltung zur Offenlegung der Impfstoffverträge wurde jüngst von der EU-Abgeordneten Christine Anderson in einer Sitzung am 10. April 2024 kritisiert und sie beantragte eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung. Sie sagte:

„In bester Von-der-Leyen-Manier – früher nannte man es Vetternwirtschaft – handelte von der Leyen per SMS mit dem CEO von Pfizer einen Vertrag über 35 Milliarden Euro aus. Wenn sie sich schon weigert, alle Dokumente offenzulegen und einer Einladung in den COVID-Ausschuss zu folgen, zudem die Anfragen der Bürgerbeauftragten beharrlich ignoriert und selbst die Rüge des Europäischen Rechnungshofes mit einem arroganten Schulterzucken weglächelt, dann müssen wir als Parlament von der Leyen spätestens jetzt, da die Staatsanwaltschaft wegen Korruption gegen sie ermittelt, die Rote Karte zeigen.“

Weiter führte sie aus: „Schlimm genug, dass die Kommissionspräsidentin korrupt ist. Ein Parlament aber, das diese Korruption deckt, ist es ebenso und beraubt …“ – weiter kam sie nicht, denn die Parlamentspräsidentin schaltete Andersons Mikrofon ab. Es folgte eine sieben Sekunden lange Abstimmung über ihren Antrag, der sodann abgelehnt wurde. Danach vertagte sich das Parlament in die Pause.

Klagewelle rollt

Bereits im April 2021 berichtete die „New York Times“ über vertrauliche Gespräche zwischen Bourla und von der Leyen, die mehrere Monate per SMS verhandelt hatten. Als die New York Times Einblicke in den Schriftverkehr begehrte, verweigerte die EU-Kommission die Herausgabe. Im Januar 2023 reichte die „New York Times“ Klage beim Europäischen Gerichtshof ein.

Der Lobbyist Frédéric Baldan, der auf Handelsbeziehungen zwischen der EU und China spezialisiert ist, reichte im April 2023 eine Klage gegen von der Leyen bei den belgischen Behörden ein – wegen „Amtsanmaßung und Titelmissbrauch“ sowie „illegaler Interessenvertretung“. Der Belgier aus der Provinz Lüttich bezifferte seinen Schaden mit 50.000 Euro. Er vertritt die Ansicht, dass die EU-Kommissionschefin „den öffentlichen Finanzen Belgiens“ und „dem öffentlichen Vertrauen“ geschadet habe, wie das belgische Medium „Le Vif“ berichtete.

Parallel klagte auch eine Gruppe von EU-Abgeordneten vor dem Europäischen Gerichtshof, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtete. Sie werfen von der Leyen einen Verstoß gegen die Grundrechtecharta der EU vor.

EPPO übernimmt Ermittlungen

Wie die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) auf ihrer Website mitteilte, hat die regionale Staatsanwaltschaft Lüttich im Mai 2023 – so wie es das belgische Strafverfahren vorsieht – eine Kopie der dort eingereichten Beschwerden, die im Zusammenhang mit den COVID-Impfstoffen stehen, an die EPPO weitergereicht. Diese kam zu dem Schluss, dass die Beschwerden in ihre sachliche Zuständigkeit fallen.

„Es ist daher nun Sache der EPPO als zuständiger Staatsanwaltschaft, zur Rechtmäßigkeit der beim Untersuchungsrichter in Lüttich eingereichten Beschwerden Stellung zu nehmen, und es ist Sache des Gerichts (Chambre du Conseil), darüber zu entscheiden“, so die EPPO.

Dies sei auch Gegenstand der Anhörung vor dem belgischen Gericht in Lüttich am Freitag, dem 17. Mai, gewesen. „Nach geltendem EU-Recht ist es Aufgabe der EPPO, die Täter von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts zu ermitteln, zu verfolgen und vor Gericht zu stellen“, heißt es weiter.



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