Coronapass-Pflicht am Arbeitsplatz in Italien tritt in Kraft
In Italien tritt am Freitag die Coronapass-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft. Damit darf nur noch zur Arbeit erscheinen, wer eine Corona-Impfung, -Genesung oder einen negativen Corona-Test nachweisen kann.
Wer ohne Nachweis zur Arbeit kommt, riskiert bis zu 1500 Euro Bußgeld. Wer der Arbeit fernbleibt, weil er das Dokument nicht vorweisen kann, muss mit unbezahlter Freistellung rechnen.
Wer sich nicht impfen lassen will, muss auf eigene Kosten einen Corona-Test machen und diesen alle 48 Stunden erneuern.
Die Corona-Passpflicht betrifft künftig rund 23 Millionen Arbeitnehmer in Italien. In den vergangenen Wochen hatte es Proteste gegen die neue Regelung gegeben. (afp/oz)
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