EU-Parlament bringt Regelwerk zu KI auf den Weg

Das EU-Parlament hat ein Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz auf den Weg gebracht, das weltweit das erste dieser Art werden soll. Die Abgeordneten verabschiedeten am Mittwochmittag einen entsprechenden Text.
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Das EU-Parlament in Straßburg.Foto: AdrianHancu / iStock
Epoch Times14. Juni 2023

Die Abgeordneten einigten sich am Mittwoch in Straßburg auf eine gemeinsame Position, die in den kommenden Monaten mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission weiter verhandelt werden muss. Verboten werden soll demnach etwa die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.

Die EU will der erste Wirtschaftsraum weltweit werden, der den Einsatz Künstlicher Intelligenz gesetzlich regelt. Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit von Menschen verbunden sind, sollen verboten oder stark eingeschränkt werden.

„Das EU-Parlament geht damit einen sehr guten Schritt in Richtung einer europäischen Zukunft ohne chinesische Überwachungsmethoden“, betonte der Berichterstatter für KI-Regulierung der FDP-Fraktion, Maximilian Mordhorst.

Von Seiten der Konservativen und der Wirtschaft gab es Warnungen vor einer Überregulation. „Wir brauchen auch in Europa genügend Raum für die Entwicklung generativer KI, denn dort liegen besonders hohe Innovationspotenziale (…) im Energiebereich ebenso wie in Gesundheit und Mobilität“, betonte die Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön.

Der Handelsverband Deutschland verwies auf das „große Potential der Technologie“. „Eine Überregulierung vonseiten der EU ließe uns auch bei dieser Technologie wieder weit hinter die Unternehmen beispielsweise in den USA zurückfallen“, betonte HDE-Chef Stephan Tromp.

Künstliche Intelligenz breitet sich derzeit immer weiter im öffentlichen Leben aus. Der britische Sänger Paul McCartney kündigte gerade erst an, demnächst einen mit Hilfe von KI produzierten Beatles-Song zu veröffentlichen.

Das Textprogramm ChatGPT, das in Sekundenschnelle komplexe Texte erstellt, wird unter anderem für Bewerbungsschreiben oder Hausarbeiten genutzt. Kürzlich erregte in Onlinenetzwerken ein Foto des Papstes in einem weißen Designermantel Aufsehen, das von einem Bildprogramm erstellt worden war. Künftig sollen Produkte solcher Anwendungen mit einem Hinweis versehen werden, dass sie mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden.

Der Verordnungsentwurf des Parlaments sieht unter anderem vor, dass KI-Anwendungen verboten werden sollen, die der Manipulation von Menschen dienen oder sie nach ihrem sozialen Status klassifizieren. Biometrische Gesichtserkennung soll nur nach einer richterlichen Entscheidung und zur Aufklärung schwerer Verbrechen erlaubt sein.

Eine Auswertung biometrischer Daten nach Geschlecht, Volkszugehörigkeit oder Hautfarbe bleibt verboten. Auch das Sammeln biometrischer Daten in Online-Netzwerken oder von Überwachungskameras soll tabu sein.

Zu den Anwendungen, die mit hohem Risiko verbunden sind, zählen nach den Vorstellungen der Abgeordneten auch welche, die Wähler im Wahlkampf beeinflussen sollen. Zudem soll das Recht von EU-Bürgern gestärkt werden, sich gegen KI-Anwendungen auf dem Rechtsweg zu wehren.

Über Künstliche Intelligenz wird derzeit in vielen Ländern diskutiert. Der Technologie-Milliardär Elon Musk und Experten hatten wegen der Risiken sogar einen vorläufigen Entwicklungsstopp gefordert.

Die EU-Kommission legte bereits im April 2021 einen Vorschlag für Regeln zur künstlichen Intelligenz vor. Die Mitgliedsländer einigten sich dann Ende des vergangenen Jahres auf ihre Position. Das Votum vom Mittwoch macht nun den Weg für Verhandlungen zwischen den Institutionen frei.

EU-Kommissar Thierry Breton zeigte sich hoffnungsvoll, diese in den kommenden Monaten abzuschließen. „Künstliche Intelligenz wirft viele Fragen auf, soziale, ethische und wirtschaftliche“, sagte er am Mittwoch. „Daher müssen wir schnell handeln und Verantwortung übernehmen“, fügte er hinzu.

Die neuen Regeln werden voraussichtlich aber frühestens 2026 in Kraft treten. Die EU-Kommission will sich deswegen schon zuvor für freiwillige Verpflichtungen von Unternehmen einsetzen.(afp)



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