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Wikileaks-Gründer Assange

Gericht lehnt Freilassung von Assange auf Kaution ab

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Wikileaks-Gründer Julian Assange sitzt seit April 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten Londons.

Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Wikileaks-Gründer Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Das entschied ein Londoner Gericht am Mittwoch. Die zuständige Richterin lehnte einen Antrag auf Kaution ab.
Erst am Montag war vom gleichen Gericht ein US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt worden. Die zuständige Richterin hatte die Entscheidung mit Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Angeklagten in den Vereinigten Staaten begründet. Das Auslieferungsverfahren ist allerdings noch nicht beendet, da die USA Berufung einlegen wollen. Das Gericht begründete die Ablehnung der Kaution mit einer bestehenden Fluchtgefahr. Assange habe schon früher gegen Kautionsauflagen verstoßen, hieß es. (dts)

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