Hälfte der US-Bundesstaaten klagen: Pensionsfonds-Manager dürfen ideologische anstatt finanzielle Erträge fördern

Die US-Regierung unter Präsident Joe Biden will Managern von Pensionsfonds Investitionen in ESG-Anlagen erlauben. 25 Bundesstaaten gehen dagegen vor.
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Sollen Manager von Pensionsfonds bei ihren Anlageentscheidungen künftig auch woke Erwägungen statt ausschließlich finanzieller berücksichtigen dürfen? 25 Bundesstaaten sind dagegen.Foto: Bebeto Matthews/AP/dpa
Von 28. Januar 2023

Die Generalstaatsanwälte von 25 US-Bundesstaaten gehen auf gerichtlichem Wege gegen eine Regelung des Arbeitsministeriums der Regierung Biden vor. Diese soll am 30. Januar in Kraft treten und es Managern von Pensionsfonds für Arbeitnehmer erlauben, Kundengelder in sogenannte ESG-Fonds zu investieren. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).

Die Bundesstaaten sehen darin einen Verstoß gegen das Gesetz über die Sicherheit der Alterseinkünfte von Beschäftigten (ERISA) aus dem Jahr 1974. Die Bundesstaaten haben die Klage am Mittwoch (25. Januar) eingereicht.

Betroffen sind 152 Millionen US-Arbeitnehmer mit Pensionsfonds

In der Klage heißt es, die Regelung gefährde die finanzielle Sicherheit von 152 Millionen US-Arbeitnehmern, die ein sogenanntes 401(k)-Pensionskonto besparen. Dies entspräche zwei Drittel der US-Bevölkerung. Insgesamt umfassen die Konten ein Gesamtvermögen von 12 Billionen US-Dollar. Zudem gefährde ein grünes Licht für sogenannte ESG-Erwägungen in Pensionsfonds neben dem Wohlstand des Landes auch die Interessen der Bundesstaaten selbst.

Aus Sicht der Kläger ist die Sache klar: Wie auch der Oberste Gerichtshof zu ERISA geurteilt hat, ist das Erzielen größtmöglicher Vorteile für die Anleger bei angemessenem Risiko die Aufgabe von Pensionsfonds.

Als „Vorteil“ sei dabei eindeutig ein zahlenmäßig messbarer und in Geld bewerteter Zuwachs von persönlichem Vermögen definiert. Einziges Ziel der Verwaltung eines Pensionsfonds sei es daher, dessen in Geld ausgedrückten Wert zu vermehren.

Künftig auch „ideelle“ Erwägungen als „Vorteil“ definierbar?

Die sogenannte ESG-Agenda, die für „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ steht, geht hingegen davon aus, dass Geldanlagen auch nicht finanzielle „Vorteile“ anstreben sollten. Dies könnte bedeuten, dass Manager von Pensionsfonds auf finanzielle Gewinnaussichten verzichten dürften, um „ideelle“ Ziele zu fördern.

Welche „nicht monetären Vorteile“ den finanziellen Gewinn schmälern dürften, wäre damit Regierungen, NGOs oder den persönlichen Vorlieben der Manager selbst überlassen. Diese könnten entsprechend „woke“ soziale Vorstellungen oder Erwägungen der „Nachhaltigkeit“ als „Vorteile“ bewerten, die monetäre überragten.

Künftige Rentner könnten sich entsprechend nicht mehr darauf verlassen, dass die Verwalter ihrer Pensionsfonds ausschließlich die Höhe der künftigen Altersrenten im Auge hätten. Vielmehr müssten sie in Kauf nehmen, dass die Fondsmanager ihnen Einbußen abverlangten, um ideologische oder „moralische“ Ziele zu realisieren. In der Klage heißt es:

Entgegen der klaren Absicht des Kongresses machen es diese Änderungen den Treuhändern leichter, mit gemischten Motiven zu handeln. Außerdem erschweren sie es den Begünstigten, ein solches Verhalten zu kontrollieren.“

ESG stehe für „linke Agenda ohne Mehrheit an der Wahlurne“

Der Generalstaatsanwalt von Indiana, Todd Rokita, äußerte in einer Erklärung, dass ESG-Anlagestrategien nicht darauf abzielen, die finanziellen Erträge für die Kunden zu maximieren:

Vielmehr wurden sie ausgeheckt, um eine linke soziale und wirtschaftliche Agenda durchzusetzen, die sonst nicht an der Wahlurne durchgesetzt werden kann.“

ESG-Fonds machen ihre Investitionsentscheidungen vor allem von nicht finanziellen Aspekten des Gebarens von Unternehmen abhängig. Sie investieren daher vorrangig in Unternehmen, die sich Agenden verpflichtet fühlen, die nach ESG-Kriterien als politisch oder ideologisch wünschenswert gelten.

Im Regelfall sind das Erwägungen der „Nachhaltigkeit“ und „Klimaneutralität“ – was im Gegenzug einen Verzicht auf fossile Brennstoffe bedeute. Darüber hinaus lassen sich als „soziale“ oder „Governance“-Aspekte auch andere Erwägungen definieren. Dies kann so weit gehen, dass Investitionsentscheidungen von Frauenquoten, der Förderung von LGBTQ-Rechten oder sogar des Zugangs zur Abtreibung abhängig werden.

Bundesstaaten sehen Schadenspotenzial auch für eigene Haushalte

Das ERISA-Gesetz will hingegen die Altersvorsorge der amerikanischen Arbeitnehmer schützen. Deshalb solle sichergestellt sein, dass die Fondsmanager Investitionen mit dem höchsten Renditepotenzial für ihre Kunden tätigen.

Zudem befürchten die klagenden Staaten, dass die neue Regelung zu einem Rückgang der spezifischen Steuereinnahmen aus Rentenausschüttungen führen wird. Dies würde auch den Bundesstaaten selbst schaden.

Eine ESG-Option würde den Staaten und ihren Einwohnern auch durch einen Rückgang der Investitionen in die Industrie für fossile Brennstoffe Nachteile bereiten. Einige Bundesstaaten wie Louisiana, Texas, Utah oder Wyoming verfügten über bedeutende Vorkommen von Öl und Gas. Deren Nutzung zu unterminieren, würde Einnahmen, Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit insgesamt beeinträchtigen. In der Klage heißt es deshalb:

 

Einige Auswirkungen der reduzierten Investitionen in die fossile Brennstoffindustrie werden nur schwer oder gar nicht rückgängig zu machen sein, sodass der Schaden irreparabel ist.“

Die Staaten könnten die Bundesregierung wegen deren Immunität nicht einmal für den entstandenen Schaden haftbar machen.

Kläger sehen finanzielle Sicherheit der Arbeiterschaft in Gefahr

Die 25 an der Klage beteiligten Staaten sind Alabama, Alaska, Arkansas, Florida, Georgia, Idaho, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, New Hampshire, North Dakota, Ohio, South Carolina, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, West Virginia und Wyoming.

Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton bezeichnete die neue Regelung als einen „Affront für jeden Amerikaner, der sich Sorgen um sein Rentenkonto macht“. In einer Erklärung äußert er:

Die Tatsache, dass sich die Biden-Regierung nun dafür entscheidet, die finanzielle Sicherheit von Amerikanern der Arbeiterklasse zu riskieren, um eine verlogene politische Agenda voranzutreiben, ist beleidigend und illegal.“

Geschlechterquoten als relevanter Faktor für Erfolg eines Pensionsfonds?

Präsident Joe Biden hatte im Januar und Mai 2021 Regierungsbehörden angewiesen, Vorschriften der Regierung seines Vorgängers Donald Trump zu überprüfen. Davon betroffen waren auch jene zu ESG.

Im Oktober 2021 schlug das Arbeitsministerium eine Regeländerung vor. Diese stellt den objektiven pekuniären/nicht-pekuniären Standard der Regelung von 2020 infrage. Stattdessen nimmt sie subjektive ESG-Konzepte formell in die ERISA-Vorschriften auf.

Explizit dürfen Fondsmanager künftig etwa die „potenziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel“ in ihrer Investitionsstrategie berücksichtigen. Gleiches gilt für Faktoren wie die „Zusammensetzung der Unternehmensführung“. Auch Bemühungen eines Unternehmens um „Vielfalt und Integration innerhalb seiner Belegschaft“ dürfen Berücksichtigung finden.



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