Heftige Kritik nach „Filmverbot“ der Polizei in Frankreich

Titelbild
Ein Demonstrant hält ein Schild mit der Aufschrift "Nein zur Massenüberwachung" während einer Demonstration gegen das neu verabschiedete Gesetz zur globalen Sicherheit der französischen Regierung am 21. November 2020 auf dem Place du Trocadéro in Paris, Frankreich.Foto: Kiran Ridley/Getty Images
Epoch Times30. November 2020

Zahlreiche Menschen haben am Wochenende in Frankreich gegen Polizeigewalt und einen umstrittenen Gesetzentwurf für „globale Sicherheit“ demonstriert. Die Vorlage von Innenminister Gérald Darmanin schränkt aus Sicht von Journalisten und Menschenrechtlern die Pressefreiheit und andere Grundrechte ein:

Weniger Bilder zum Schutz der Polizei

Besonders umstritten ist Artikel 24 des neuen Sicherheits-Gesetzes, der das traditionsreiche französische Gesetz zur Pressefreiheit von 1881 verändern würde: Der Artikel stellt die Verbreitung von Filmen oder Fotos von Polizisten unter Strafe, wenn sie die „körperliche oder physische Unversehrtheit“ der Beamten bedrohen. Vor allem seit Zusammenstößen mit den „Gelbwesten“ klagen Polizisten über persönliche Angriffe in Online-Netzwerken.

Journalistenverbände sehen in dem vage formulierten Artikel ein „Filmverbot“. Sie argumentieren, dass niemand mehr Videos von Polizeieinsätzen drehen wird, wenn die Veröffentlichung wie vorgesehen mit einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet werden kann. Zudem verweisen die Kritiker darauf, dass Fälle von Polizeigewalt unaufgeklärt bleiben.

Innenminister Gérald Darmanin riet Journalisten, die Gesichter von Polizisten zu verpixeln. Zudem forderte er, Medien sollten sich für ihre Berichterstattung über Demonstrationen bei der Regierung akkreditieren. Beide Äußerungen nahm der 38-Jährige nach scharfer Kritik wieder zurück.

Einsatz von Drohnen bei Protesten

Der Text weitet zudem den Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen aus. Die Polizei kann die mit Kameras ausgestatteten Fluggeräte nutzen, wenn sie eine „schwerwiegende Störung der öffentlichen Sicherheit“ fürchtet. Daneben können Drohnen zur Terror-Abwehr dienen, aber auch zur Prävention von Diebstählen und Drogenhandel und zur Überwachung der Grenzen. „Datenschützer“ fürchten, dass die Aufnahmen mit Hilfe umstrittener Mittel wie der automatisierten Gesichtserkennung ausgewertet werden könnten.

Body-Cams für die Polizei

Der Einsatz sogenannter Body-Cams durch die Polizei erhält einen neuen juristischen Rahmen. Die Bilder dürfen laut dem Sicherheits-Gesetz künftig live in Kommandozentralen übertragen werden. Polizisten dürfen aufgenommene Bilder zudem als Beweis nutzen, um etwa Strafzettel auszustellen.

Öffentliches Waffentragen

Polizisten und Gendarmen sollen ihre Waffen künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr tragen dürfen. Soldaten der Anti-Terror-Einheit Sentinelle wird es gestattet, ihre Schusswaffe allgemein bei kriminellen Vergehen einzusetzen.

Beratungen in Regierung und Parlament

Die französische Nationalversammlung hat das Gesetz für „globale Sicherheit“ bereits in erster Lesung gebilligt. Als nächstes soll sich der Senat mit der Vorlage befassen, bevor es endgültig verabschiedet wird. Danach will Regierungschef Jean Castex den französischen Verfassungsrat anrufen, um das Gesetz auf seine Gültigkeit hin prüfen zu lassen.

Wegen der massiven Proteste will Präsident Emmanuel Macron aber schon vorab mögliche Änderungen prüfen. Der frühere Präsident François Hollande von der sozialistischen Partei sowie andere Vertreter aus dem Lager von Linken und Grünen haben eine Rücknahme des gesamten Entwurfs verlangt.

Reaktionen

Der UN-Menschenrechtsrat hat Frankreich vor allem im Zusammenhang mit Film-Artikel 24 vor einer möglichen Einschränkung der Grundrechte gewarnt. Die EU-Kommission will das gesamte Gesetz auf seine Übereinstimmung mit Europa-Recht prüfen, sobald es in Kraft ist. (afp)



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