IStGH-Chefanklägerin will wegen Kriegsverbrechen in Ukraine ermitteln

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Flagge der UkraineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. Dezember 2020

Nach Abschluss einer mehrjährigen Voruntersuchung will die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen zahlreicher mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Ukraine-Konflikt Ermittlungen einleiten.

Es gebe hinreichende Grundlagen für die Annahme, dass in der Ukraine „ein breites Spektrum von Handlungen stattgefunden haben, die als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter die Jurisdiktion dieses Gerichts fallen“, erklärte Fatou Bensouda in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Den Haag am Freitag.

Diese Verbrechen, die von verschiedenen Parteien begangen worden seien, seien sowohl ihrer Schwere als auch ihrer Häufigkeit nach schwerwiegend genug, um Ermittlungen zu rechtfertigen, teilte Bensouda mit.

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Die Ukraine ist kein IStGH-Mitgliedsstaat. Die Regierung in Kiew hatte dem Gericht aber 2015 erlaubt, eine Voruntersuchung zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei den Maidan-Protesten im Jahr 2014 einzuleiten.

Die pro-europäischen Proteste hatten im Februar desselben Jahres zum Sturz des pro-russischen Präsidenten Viktor Janukowitsch geführt. Kiew dehnte die Sondererlaubnis für den IStGH später auf die Zeit nach 2014 und damit auf den blutigen Konflikt aus, der besonders den Osten des Landes seitdem erfasst hat.

Dort kämpft die ukrainische Armee seit 2014 gegen pro-russische Rebellen. Moskau unterstützt nach Angaben des Westens die Separatisten, die in Luhansk und Donezk sogenannte Volksrepubliken ausgerufen haben, finanziell und militärisch.

Mindestens 13.000 Menschen bereits getötet

Zudem annektierte Moskau kurz nach dem Sturz von Janukowitsch die ukrainische Krim-Halbinsel. Bei den Kämpfen wurden bereits mehr als 13.000 Menschen getötet und 1,5 Millionen in die Flucht getrieben.

Der Internationale Strafgerichtshof, der 2002 seine Arbeit aufnahm, kann länderübergreifend Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden. Der IStGH urteilt dabei immer über die Taten Einzelner – nicht über Staaten. Eine Untersuchung durch den Gerichtshof könnte schließlich in eine Anklage münden. (afp/er)



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