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ORF muss Hetze gegen Corona-Demonstranten zurücknehmen

Eine verzerrte Berichterstattung im ORF im Februar 2021, bei der friedliche Demonstranten als Rechtsextreme bezeichnet wurden, hat nun ein Nachspiel. Nach einer Beschwerde entschied die Kommunikationsbehörde Austria, dass der Sender den Ruf der betroffenen Künstlergruppe wieder reinwaschen muss.

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Kunstaktion während einer Demonstration gegen die Corona-Politik in Österreich.

Foto: GEORG HOCHMUTH/APA/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

Männer und Frauen eingehüllt in weißen Schutzanzügen, eine weiße Maske verdeckt ihre Gesichter. Sie tragen Schilder mit Botschaften wie „Isoliert euch“, „Selberdenken gefährdet das Allgemeinwohl“ und „Vertraut dem ORF“.  Diese Kunstaktion im österreichischen Braunau, eingebettet in eine Demonstration gegen die Corona-Politik, war Inhalt einer verzerrten ORF-Berichterstattung vom 22. Februar 2021. Eine eingereichte Beschwerde hatte nun Erfolg.
In der ausgestrahlten Sendung „Thema“ mit dem Titel „Inside Demo – Die Welt der Coronaleugner“ hieß es vom ORF: „Auch Rechtsextreme nutzen das Fahrwasser der Demonstrationen. In Weiß gekleidete Demonstranten posieren im Jänner vor Hitlers Geburtshaus in Braunau.“
Dabei seien immer wieder Bilder des Neonazis Gottfried K. aufgetaucht, wobei der volle Name dieser Person vom ORF unter Missachtung seiner Bürgerrechte genannt wurde. Dieser hatte jedoch mit der Kunstaktion überhaupt nichts zu tun.
Die Inschrift auf dem Mahnstein in Braunau, vor dem die weiß verhüllten Demonstranten sich fotografieren ließen und damit eine wichtige Botschaft sendeten, blieb vom ORF hingegen unerwähnt:
FÜR FRIEDEN FREIHEIT UND DEMOKRATIE
NIE WIEDER FASCHISMUS
MILLIONEN TOTE MAHNEN
Die Antisemitismus-Meldestelle Wien twitterte das entsprechende Foto mit den Worten:

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Beschwerde gegen ORF

Aufgrund der verfälschten Berichterstattung wurde eine Beschwerde bei der Wiener Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gegen den ORF eingereicht, wie „Report24“ berichtete. Kritisiert wurde, dass der Sender gegen das Objektivitätsgebot und die journalistische Sorgfaltspflicht gegenüber den Demonstranten verstoßen hätte. Der ORF habe es versäumt, sich bei der Künstlergruppe zu informieren und auch das Foto nicht genau angesehen.
Ähnliche Aktionen hatte es zuvor auch an anderen Orten gegeben.

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Auch in Deutschland.

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Dem ORF wurde vorgeworfen, friedliche, unbescholtene Künstler als „Rechtsextreme“ bezeichnet und mit dem Neonazi Gottfried K. in Verbindung gebracht zu haben, obwohl diese mit ihrer friedlichen Aktion lediglich in einer Kunstaktion die Corona-Maßnahmen der österreichischen Region hinterfragt hätten und ein ganz klares Zeichen gegen den Faschismus gesetzt hatten. Durch die ORF-Sendung seien die Künstler in ein falsches Licht gerückt worden.

Beschwerde erfolgreich

Der eingereichten Beschwerde wurde am 6. Oktober 2021 vollinhaltlich von KommAustria stattgegeben. Der ORF wurde aufgefordert, seine Berichterstattung zu korrigieren und ab Rechtskraft des Bescheides an einem Werktag in einer ab 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ im ORF2 folgende Nachricht zu verlesen:
„Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: In der am 22.02.2021 ausgestrahlten Sendung ‚Thema‘ hat sich die im Rahmen des Beitrags ‚Inside Demo – Die Welt der Coronaleugner‘ getroffene Aussage, dass es sich bei der Gruppe von weiß gekleideten Demonstranten einer ‚Anti-Corona-Demonstration‘ und vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler um Rechtsextreme gehandelt hat, nicht aus den vom ORF herangezogenen Recherchequellen ergeben. Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen.“
Der ORF hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung innerhalb von vier Wochen Beschwerde einzulegen.

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