Russland setzt Steuerabkommen mit „unfreundlichen Ländern“ aus

Die vorläufige Aussetzung der Doppelbesteuerungsabkommen durch Russland betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch alle EU-Staaten sowie andere Länder wie die USA und die Schweiz. Dieser Schritt könnte zu steuerlichen Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer in Russland führen.
«Wollen wir wirklich, dass den Kindern in unseren Schulen von den ersten Klassen an Perversionen auferlegt werden, die zu Verfall und Aussterben führen?»: Russlands Präsident Wladimir Putin.
Kremlchef Wladimir Putin hat per Dekret das Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 50 Ländern ausgesetzt.Foto: -/Kremlin/dpa
Von 15. August 2023

Nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 50 Ländern ausgesetzt hat – darunter auch Deutschland –, will das Bundesfinanzministerium nun die offizielle Mitteilung abwarten, um dann mögliche Konsequenzen zu benennen.

Alle EU-Staaten sind betroffen

In der vergangenen Woche hatte der Kremlchef ein Dekret unterzeichnet und die Abkommen mit Ländern vorläufig beendet, die Russland als „unfreundlich“ eingestuft hat. Neben Deutschland sind davon auch alle weiteren EU-Staaten betroffen, aber auch die USA oder die Schweiz, schreibt der Nachrichtensender „n-tv“.

Moskau begründete sein Handeln mit „Verstößen gegen die legitimen wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Russischen Föderation“. Die Regierung arbeitet auf Anweisung Putins einen Gesetzentwurf aus, um ihn dem Parlament vorzulegen. Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Beziehungen zwischen Russland und dem Westen auf einem absoluten Tiefpunkt.

Sanktionen gegen russische Partner verhängt

Die USA, Großbritannien und die Europäische Union reagierten auf den Konflikt mit Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Die Sanktionen sollen zunehmend Länder treffen, die Russland beim Kauf von Militärtechnik helfen, so „n-tv“ weiter.

In diesem Zusammenhang wolle Großbritannien nun gegen Einzelpersonen und Unternehmen vorgehen. Betroffen sind demnach zwei Firmen in der Türkei und eine in Dubai. Letztere liefert nach britischen Angaben Mikroelektronik beziehungsweise Drohnen und Drohnenteile an Russland. Des Weiteren seien drei russische Unternehmen aus der Elektronikbranche mit Sanktionen belegt worden.

Hinzu kommen ein Slowake, der an einem versuchten Waffenhandel zwischen Nordkorea und Russland beteiligt gewesen sein soll, sowie ein Schweizer wegen seiner Rolle im russischen Finanzdienstleistungssektor. Gegen beide Männer hatten laut „n-tv“ die USA bereits vor einigen Monaten Sanktionen verhängt.

Ministerium: Zeitweise Aussetzung sieht Vertrag nicht vor

Bereits im März 2023 hatten das russische Finanz- sowie das Außenministerium Präsident Putin den Vorschlag gemacht, die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Staaten, die das Land sanktionierten, zeitweise auszusetzen. Dies berichtete seinerzeit das Portal „Germany Trade & Invest“ (GTAI).

Damit reagiere Russland auf die Einstufung als nicht kooperatives Steuergebiet seitens der Europäischen Union vom 14. Februar 2023. Das am 29. Mai 1996 geschlossene bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland wäre davon ebenso betroffen.

Dabei ziele der Vorschlag der beiden Ministerien nach Einschätzung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) in erster Linie jedoch nicht darauf ab, die Doppelbesteuerungsabkommen komplett zu kündigen.

Vielmehr wolle Russland einzelne Bestimmungen zum eigenen Vorteil anpassen. Ziel seien höhere Steuereinnahmen.

Eine zeitweise Aussetzung oder „Suspendierung“ sehe das Abkommen zwischen Deutschland und Russland nicht vor, zitieren die „finanznachrichten“ Charlotte Migenda, Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Es bestehe lediglich die Möglichkeit einer Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende.

Eine Aufkündigung des Abkommens beabsichtige Russland aber offenbar nicht: „Soweit wir die Berichterstattung verfolgt und verstanden haben, werden mit dem vom russischen Präsidenten unterzeichneten Dekret offensichtlich die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung relevanten Teile des DBA zwischen Deutschland und Russland nur vorläufig suspendiert, es geht also nicht um eine endgültige Kündigung“, betonte Migenda im Verlauf einer Pressekonferenz in Berlin.

Mehrbelastungen für deutsche Firmen und Arbeitnehmer

Lokale Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, die nach wie vor in Russland tätig sind, sowie deren ausländische Mitarbeiter müssen sich nach Inkrafttreten des entsprechenden Präsidialerlasses auf steuerliche Mehrbelastungen einstellen.

So soll auf Anregung des russischen Finanzministeriums der Quellensteuersatz von aktuell fünf Prozent auf 15 Prozent (bei Dividenden) oder 20 Prozent (bei Zinsen oder Lizenzgebühren) steigen. Auch eine Befreiung von der russischen Quellensteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen am Kapital russischer Firmen, deren Vermögen zu mehr als der Hälfte aus in Russland befindlichen Immobilien besteht, wäre dann nichtig.

Wegfallen würden die steuerlichen Vergünstigungen aus Artikel 5 Absatz 3 des DBA mit der Bundesrepublik für Montagestätten. Einkünfte aus Anteilsübertragungen können ebenfalls betroffen sein. Schließlich würden die Einkommen ausländischer Arbeitnehmer (Expatriates) einer höheren beziehungsweise doppelten Besteuerung in Russland und im Heimatland unterliegen.



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