Steuerzahlerbund: Seit 13. Juli arbeiten Steuer- und Beitragszahler wieder für eigenes Portemonnaie

Während Deutschland in vielen Bereichen ganz vorne mit dabei ist, wie bei der Produktionskraft (4. Platz beim BIP), der Innovationsfähigkeit (2. Platz bei Patentanmeldungen) und beim Recycling (im Vergleich mit Industriestaaten), bildet Deutschland – aus Sicht des Steuerzahlerbundes – bei Steuern und Abgaben weltweit mit das Schlusslicht.
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ILLUSTRATION - Die Corona-Krise durchkreuzt vielen Städten und Gemeinden die Haushaltspläne und dürfte damit einer Studie zufolge auch wieder steigende Steuern und Gebühren nach sich ziehen.Foto: picture alliance / Oliver Berg/dpa/dpa
Epoch Times15. Juli 2021

Gestern, am 13. Juli, rief der Bund der Steuerzahler, seinen alljährlichen „Steuerzahlergedenktag aus. Der Steuerzahlergedenktag markiert den ersten Tag im Jahr, ab dem die Steuer- und Beitragszahler – rein rechnerisch – wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten.

Bis dahin müssten die Steuer- und Beitragszahler ihr gesamtes Einkommen, das sie erwirtschaftet hätten, an die öffentlichen Kassen abführen, erklärt Präsident Reiner Holznagel in einer Stellungnahme.

Damit liegt die Einkommensbelastungsquote laut „Deutsches Steuerzahlerinstitut“ für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut ist das finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut vom Bund der Steuerzahler Deutschland mit Sitz in Berlin. Die Zahlen basieren dabei auf den repräsentativen Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamtes.

Ein halbes Jahr arbeiten die Bundesbürger fürs Finanzamt

Das heißt, mehr als ein halbes Jahr arbeiten die Bundesbürger fürs Finanzamt, um ihrer Steuer- und Sozialabgabenpflicht nachzukommen (193 Tage dieses Jahres). Dabei trifft es die Singles noch etwas härter. Sie werden im Durchschnitt mit 53,6 Prozent belastet und müssen demzufolge noch zwei Tage länger arbeiten, berichtet der Steuerzahlerbund.

Bei den Mehrpersonenhaushalten sieht es etwas besser aus, sie erreichten diese Schwelle bereits am 12. Juli (52,6 Prozent). Vereinfacht gesagt steht also jedem Bürger nur die Hälfte des Einkommens (rund 47 Prozent) zur Verfügung.

Damit nimmt die Bundesrepublik international gesehen einen Spitzenplatz ein, wie anhand der OECD-Datenbank „Taxing Wages“ deutlich wird. Dort liegt nur Belgien vor Deutschland mit einer noch höheren Steuer- und Abgabenlast, stellt der Verein fest.

Und das gilt sowohl für alleinstehende Durchschnittsverdiener als auch für eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern. Der Steuerzahlerbund appelliert daher an die Politik, die Menschen spürbar zu entlasten. „Die Einkommensbelastungsquote muss unter die 50-Prozent-Marke fallen!“, so sein Aufruf.

Einkommenssteuer reformieren, Soli abschaffen, Wohnnebenkosten senken

Gegenüber der nächsten Bundesregierung fordert er daher:

1.) Eine Reform des Einkommenssteuertarifs zur Entlastung der Mittelschicht: Selbst Durchschnittsverdiener würden bei der Einkommenssteuer knapp unter dem Spitzensteuersatz liegen, das sei indiskutabel, so der Steuerbund. Der Spitzensteuersatz soll erst später greifen.

Auch sollte der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden. Er ist zwar für viele nun aufgehoben, einige der Sparer, der Mittelstand und Betriebe müssen ihn weiter zahlen (10 Mrd. Euro nimmt der Staat jährlich damit ein). Das ist eine zusätzliche Belastung.

2.) Keine Steuererhöhungen. Die Diskussionen zur Vermögensteuer sollten laut Steuerbund eingestellt werden. Diese Steuer hätte nur gravierende Nachteile, findet der Steuerzahlerbund. Erstens seien die Verwaltungskosten einer Vermögenssteuer viel höher als bei anderen Steuern und zweitens drohe dem Fiskus noch ein Minusgeschäft, so der Steuerzahlerbund.

„Vermögensteuern bedeuten weniger Investitionen, weniger Wirtschaftswachstum und weniger Beschäftigung – also eine schrumpfende Besteuerungsbasis für den Staat insgesamt.“ Vermögenssteuereinnahmen würden dann durch sinkende Einnahmen bei Einkommens-, Mehrwert- und anderen Steuern konterkariert, heißt es in der Stellungnahme weiter.

3.) Das Wohnen muss bezahlbar bleiben: Eine Checkliste des Steuerzahlerbundes vergleicht 16 Landeshauptstädte. Die Einwohner von Berlin (West) würden demnach am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, in Mainz/Rheinland-Pfalz sei es hingegen am preiswertesten.

Dazu hat der Verein sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt – die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag.

Das Fazit vom Steuerzahlerbund zum Vergleich lautet: „Der Staat ist ein Wohnkostentreiber!“

Besonders ausgeprägt seien dabei die Unterschiede bei der Grundsteuer, stellt der Verein fest: Die Jahresbelastung reicht beim Vergleich von 296 Euro in Magdeburg/Sachsen-Anhalt bis 1.050 Euro in Hamburg. Der Verein hofft nun auf eine positive Änderung, denn bis zum Jahr 2025 muss die Grundsteuer reformiert werden, „um den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht zu werden“.

Schuldenbremse einführen, Bundeshaushalt sanieren, EU-Haftungs- und Transferunion stoppen

Gleichzeitig richtet der Steuerzahlerbund sieben Punkte an Bundestag und Bundesregierung:

  • Schuldenbremse wieder einführen: Für den Bund der Steuerzahler habe die Schuldenbremse eine „herausragende Bedeutung“ und „steht mit Fug und Recht im Grundgesetz“. Die Neuverschuldungspläne für 2022 in Höhe von knapp 100 Milliarden Euro sollten deutlich reduziert werden. Eine Aufweichung oder sogar eine Abschaffung sei in den Augen des Steurzahlerbundes verantwortungslos.
  • Sanierung des Bundeshaushalts:  Ohne diesen Schritt würde Deutschland die Folgen der Corona-Krise nicht bewältigen können, ist sich der Bund der Steuerzahler sicher. „Es führt kein Weg an einer Sparpolitik im Bundeshaushalt vorbei!“
  • Schieflage bei den gesetzlichen Sozialversicherungen muss behoben werden: Es solle nicht immer mehr Sozialleistungen mit Steuergeld finanziert werden, erklärt der Verein. „Bürger und Betriebe dürfen nicht über Gebühr belastet werden – die Gesamtbeitragslast darf 40 Prozent nicht übersteigen!“
  • EU-Haftungs- und Transferunion muss gestoppt werden: Die Pandemie habe die Umverteilung von Nord nach Süd extrem beschleunigt – finanziert mit Schulden, stellt der Verein fest.
  • Änderung des Straf- und Haushaltsrechts: Steuergeldverschwendung müsse genauso unter Strafe gestellt werden wie Steuerhinterziehung, fordert der Steuerzahlerbund. Die Corona-Krise habe gezeigt, wie oft die Politik sorglos mit Steuergeld umgehe, um ihre Aktivitäten zu finanzieren.
  • Abschaffung des doppelten Regierungssitzes: Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung habe sich das Berlin/Bonn-Gesetz überlebt. Das Berlin/Bonn-Gesetz sorge für lästige und teure Doppelstrukturen in der Verwaltung, so der Steuerzahlerbund. Deshalb sollte das Gesetz auch formal abgeschafft werden. „Die Zwangsteilung der Regierung muss beendet werden, sämtliche Ministerien gehören mit ihrem ersten Dienstsitz nach Berlin.“
  • Reform des Bundeswahlrechts: Schon das aktuelle Wahlrecht würde ein großes Parlament mit einer Sollzahl von 598 Mandaten vorsehen. Durch etliche Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen aktuell sogar 709 Abgeordnete im Bundestag. Das koste nicht nur Geld – es leide auch die Würde des Mandats darunter, weil eine effektive Parlamentsarbeit eingeschränkt sei, so der Verein. Der Steuerzahlerbund fordert daher eine Beschränkung auf 500 Abgeordnete. (er)

 



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