Ukrainische Drohnen auf Moskau? Selbst schuld, meint Baerbock

Für Außenministerin Annalena Baerbock besitzt die ukrainische Armee das Recht, die russische Hauptstadt Moskau auch mit Drohnen anzugreifen. „Die Ukraine verteidigt sich im Rahmen des internationalen Rechts“, sagte Baerbock. Kiew brauche mehr Material, um die großen Minenfelder im Osten der Ukraine zu überwinden.
Die US-Regierung stellt der Ukraine zur Abwehr des russischen Angriffskriegs weitere milliardenschwere Militärhilfen zur Verfügung - unter anderem Drohnen.
Symbolbild: Ein Soldat hantiert mit einer Drohne.Foto: Evgeniy Maloletka/AP/dpa
Von 23. August 2023

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sieht kein Problem für die Ukraine, die russische Hauptstadt Moskau mit Drohnen anzugreifen. Das bestätigte sie mehreren Medienberichten zufolge am 22. August auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna in Berlin. „Die Ukraine verteidigt sich im Rahmen des internationalen Rechts“, sagte Baerbock. Immerhin sei es Russland gewesen, das die Ukraine angegriffen habe. Tsahkna pflichtete ihr bei. Er ergänzte nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“, dass Russland die Verantwortung für alles trage, was in der Ukraine geschehe.

Baerbock berichtete außerdem von „riesengroße[n] Minengürtel[n]“, die die russischen Kampftruppen mittlerweile vornehmlich im Osten der Ukraine ausgelegt hätten. Die betroffene Fläche sei ungefähr so groß wie Westdeutschland. Das mache es den ukrainischen Soldaten so schwer, schneller voranzukommen. Deshalb benötige Kiew mehr Material und Ausrüstung, um die Minenfelder überwinden zu können, so Baerbock nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“. „Da sind wir mit Hochdruck dran“, versprach die Grüne.

Seit Monaten Drohnen über russischem Territorium

Medienticker zum Kriegsgeschehen berichten seit einigen Monaten immer wieder von Angriffen durch Flugdrohnen auf russischem Gebiet. Der Newsticker des „Bayerischen Rundfunks“ (BR) meldete zuletzt am frühen Morgen des 23. August Flugroboterangriffe auf Moskau. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur „Tass“ sei es der russischen Luftabwehr aber gelungen, die Attacken „über der Hauptstadtregion“ abzuwehren. Menschliche Opfer habe es keine gegeben. Dafür aber seien zwei Drohnen westlich der Millionenstadt abgeschossen worden. Das Steuerungssystem eines dritten Fluggeräts sei außerdem so sehr gestört worden, dass es am Ende in ein noch im Bau befindliches „Gebäude in einem Geschäfts- und Büroviertel der Stadt mit zahlreichen Hochhäusern“ abgestürzt sei – ebenfalls ohne menschliche Verluste.

Der kurzfristig stillgelegte Flugbetrieb an den Moskauer Airports Domodedowo, Scheremetjewo und Wnukowo habe danach wieder stattfinden können. Dasselbe gelte für den Militärflughafen Schukowski. Derartige Unterbrechungen wegen mutmaßlicher ukrainischer Drohnenangriffe habe es in den vergangenen Wochen immer wieder gegeben.

Nach Informationen der „Deutschen Welle“ hatte es in der Nacht auf Dienstag, 22. August, vier gescheiterte Angriffe ukrainischer Flugroboter auf russisches Gebiet gegeben. Die russischen Abwehrkräfte hätten eigenen Angaben zufolge zwei Geräte in der Moskauer Region abgeschossen, zwei weitere seien im Südwesten Russlands in der Grenzregion Brjansk abgestürzt.

Kiew schweigt zur Urheberschaft

Auf russischer Seite gehe man davon aus, dass Kiew hinter den Attacken stecke, berichtetet die „Berliner Zeitung“. Ob die Drohnen aber jedes Mal tatsächlich aus der Ukraine stammten, sei unklar: Kiew mache normalerweise keine Angaben dazu oder streite eine Tatbeteiligung ab.

Das liegt womöglich am Internationalen Völkerrecht. Nach Artikel 51 in Kapitel 7 der Charta der Vereinten Nationen, („Maßnahmen im Hinblick auf Friedensbedrohungen, Friedensbrüche und Aggressionshandlungen“) gibt es keine Einschränkung des Rechts auf Selbstverteidigung eines Staates – es sei denn, der UN-Sicherheitsrat erlässt eine anderslautende Maßnahme. Das sei bisher auch nicht erfolgt, berichtetet die „Süddeutsche“. Nach Aussage von Barry de Vries vom Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) dürften aber auch Verteidigungsangriffe „nicht unverhältnismäßig sein“ und sich nicht gegen zivile Einrichtungen richten.

Meldungen über erfolgreiche Drohnenkämpfe, Langstreckenbomber mit Marschflugkörpern oder Schiffszerstörungen im Kriegsgeschehen sind stets mit Vorsicht zu genießen. Eine unabhängige Prüfung der Agenturmeldungen ist durch Epoch Times nicht erfolgt, es sei denn, dies ist im Beitrag ausdrücklich ausgeführt.



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