Volksentscheid: Schweizer stimmen über ein landesweites Verhüllungsverbot ab

Am 7. März wird in der Schweiz über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum abgestimmt. Betreffen würde es nicht nur Burka-Trägerinnen, sondern Vermummungen aller Art.
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Am 7. März 2021 kommt es zu einer Volksabstimmung in der Schweiz. Symbolbild.Foto: iStock
Von 7. März 2021

Am Sonntag (7. März) entscheidet die Schweiz in einer Volksabstimmung darüber, ob Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zukünftig verboten werden. Zuvor wurde eine entsprechende Gesetzesvorlage von der Regierung und beiden Parlamentskammern abgelehnt. Umfragen über die Erfolgsaussichten des Vorhabens liefern keine eindeutige Prognose, wie der Volksentscheid ausgehen wird.

„Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden“, heißt es in dem Passus, der in die Verfassung aufgenommen werden soll. In einem zweiten Gesetzesartikel wird verlangt, dass „niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen“.

Laut der Vorlage gilt das Verbot sowohl für Nikab- und Burka-Trägerinnen als auch für vermummte Sportfans oder Demonstranten. Ausnahmen wären möglich in Gotteshäusern, zur Fastnacht und aus gesundheitlichen Gründen.

2017 gab es bereits eine Vorabstimmung zum Verhüllungsverbot. Damals wurden mehr als 100.000 gültige Unterschriften eingereicht und damit die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung geschaffen. Im Kanton Tessin gilt solch ein Verbot schon seit 2013, in St. Gallen seit 2018. Die Akteure sagten damals, die Initiative habe nichts mit Religion zu tun. Es gehe um Verhüllungen jeglicher Art.

Die Initiative für den Volksentscheid geht vom „Egerkinger Komitee“ aus, das 2009 ein Bauverbot für Minarette in der Schweiz erreicht hat und das von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützt wird. Eine Islamisierung der Schweiz zu stoppen ist eins seiner Hauptanliegen.

Zeitungsberichten zufolge geht es bei dem Verbot vordergründig um ein Verbot der Vollverschleierung islamischer Frauen, schaut man sich jedoch den Aufruf auf der Website der Initiatoren an, geht es um ein allgemeines Vermummungsverbot.

Dort heißt es: „Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme großer Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen.“

Und weiter: „Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit.“

Regierung lehnt Vorlage ab

Die Regierung und beide Parlamentskammern hatten die Vorlage abgelehnt, da es sich um ein „Randphänomen“ handele, das zum nationalen Problem aufgebauscht werde. In der Schweiz gebe es nur vereinzelte Burka- und Nikab-Trägerinnen, hieß es in der Begründung.

Traut man einer Umfrage des „SRF“ vom 23. Februar, dann könnte es bei der Abstimmung tatsächlich eng werden, nur eine kleine Mehrheit scheint für das Verbot zu sein. Der Schweizer Rundfunk schreibt, dass 49 Prozent gemäß der „SRG“-Umfrage ein Ja in die Urne legen würden, 47 Prozent lehnten die Vorlage derzeit ab.

Weiter heißt es über den Volksentscheid: „Die Initiative ‚Ja zum Verhüllungsverbot‘ ist zwar auch als ‚Burka-Initiative‘ bekannt, sie will aber ein generelles Verhüllungsverbot in die Verfassung schreiben. Damit könnte auch gegen vermummte Demonstrierende vorgegangen werden. Mehrere Kantone kennen bereits ein solches Vermummungsverbot, darunter Bern, Zürich und Basel-Stadt.“

Eine Abstimmungsumfrage von „Tamedia“ vor sechs Wochen zeichnete ein ganz anderes Bild. Am 22. Januar sprach sich eine deutliche Mehrheit mit 63 Prozent für das Volksbegehren aus, 35 Prozent dagegen. 2 Prozent machten keine Angaben zu ihren Stimmabsichten. Die Zustimmung war in der italienischen Schweiz größer als in der West- und der Deutschschweiz.

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ haben Bundesrat und Parlament schon einen Gegenvorschlag zum Thema vorgelegt, der automatisch in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird. Demnach sollen Personen bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen; zudem soll es Förderprogramme zur Stärkung der Rechte der Frauen geben.

Die Chancen für das Verhüllungsverbot stehen gut, denn es wäre weder einzigartig noch rechtlich umstritten in Europa. Frankreich, Belgien, Österreich und Dänemark kennen ähnliche Vorschriften. Schweizer Befürworter können sich sogar auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berufen, der in Bezug auf Frankreich und Belgien urteilte, dass ein Verhüllungsverbot kein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.



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