Bundeskabinett: Ja zum neuen Demokratiefördergesetz

Jahrelang wurde darüber diskutiert, nun ging es auf einmal ganz schnell: Organisationen und Vereine, die sich für die Stärkung der Demokratie und die Vorbeugung gegen Extremismus und Rassismus einsetzen, sollen bald nachhaltig finanziell abgesichert werden. Das neue „Demokratiefördergesetz" will das ermöglichen.
Titelbild
Ein Mann an der Grenze zur Radikalisierung.Foto: Stadtratte/iStock
Von 15. Dezember 2022

Die Bundesregierung hat ihr neues „Demokratiefördergesetz“ auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am 14. Dezember grünes Licht für den gemeinsamen Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen). Das berichtet unter anderem die „Tagesschau“.

Erklärtes Ziel sei es, Vereine und Organisationen, die sich für die „Stärkung der Demokratie“, die „Prävention von Extremismus“ und „gegen Gewalt und Rassismus“ engagieren, künftig unbefristet mit angemessenen Mitteln zu versorgen – „nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes“, wie das Familienministerium betont. Bislang sei die Förderung solcher Projekte stets zeitlich befristet gewesen.

Demokratieförderung nun mit Gesetzeskraft

Der Bund werde „zukünftig auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Sobald eine Initiative die Voraussetzungen eines noch zu erarbeitenden „Kriterienkatalogs“ erfülle, könne Geld fließen, und zwar unabhängig vom Alter der Zielgruppe. Bisher habe der Bund nur Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Adressaten gefördert – beispielsweise mit dem Programm „Demokratie leben!“. Voraussetzung sei außerdem, dass ein Projekt „von überregionaler Bedeutung“ sei und „in erheblichem Bundesinteresse“ liege, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Kampf gegen Rechtsextremismus

„Prävention ist immer noch das beste Mittel, um Verschwörungsideologien, Desinformation und Radikalisierung den Boden zu entziehen“, sagte Elisabeth Kaiser, die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“, nach Informationen des Online-Portals ABG-Net.de. Die „wertvolle Arbeit etablierter Strukturen wie der Mobilen Beratung, der Opfer- oder Ausstiegsberatung“ könne nun „nachhaltig abgesichert“ werden. Innenministerin Nancy Faeser habe „zur richtigen Zeit die richtigen Antworten auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen“ gegeben, so Kaiser.

SPD-Fraktionsvize Sönke Rix begrüßte das Gesetz als einen Weg, um „dem organisierten Rechtsextremismus die Stirn“ zu bieten, berichtet unter anderem die „Berliner Tageszeitung“. Aktuell sehe er „die Demokratie und die Menschen, die sich für sie einsetzen“, als „bedroht“ an. Das neue Gesetz sei „das Mittel der ersten Wahl im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Bester Schutz: starke Zivilgesellschaft

Der Bielefelder Konflikt- und Gewaltforscher Andreas Zick bezweifelt, dass sich die Förderung der Demokratie per Gesetz regeln lässt. In einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ vom Juni 2022  verortete er den besten Schutz vor allem „in einer starken Zivilgesellschaft“. Diese könne extremistische Ideologien selbst erkennen. Zick lobte den Ansatz des Demokratiefördergesetzes, Projekte länger zu fördern. Auf diese Weise könnten längerfristige Strukturen aufgebaut werden.

Schon länger geplant

Das Gesetz wurde mehrere Jahre lang diskutiert. Anfangs hatte sich die Große Koalition dafür eingesetzt, doch die CDU-CSU-Fraktion wollte die Pläne nicht unterstützen. Die Union begründete das seinerzeit mit ihrer Besorgnis, dass „linksextremistische Gruppierungen“ davon profitieren könnten.

Die Razzia in der „Reichsbürger“-Szene vom 7. Dezember habe gezeigt, dass es einen erhöhten Bedarf an „Extremismusprävention“ gebe – auch dadurch habe das Thema nun wieder an Aktualität gewonnen, heißt es nach Angaben der Tagesschau in einem gemeinsamen Informationspapier von Innen- und Familienministerium.

Zwischen Ende Februar und Anfang Mai 2022 hatte es das letzte Beteiligungsverfahren für den Gesetzentwurf gegeben. „Rund 170 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Fachleute“ aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft hatten nach Angaben des Familienministeriums bis zum 4. Mai ihre Vorschläge und Stellungnahmen eingebracht. Zum Abschluss des Verfahrens hatten Familienministerin Paus und Innenministerin Faeser auf der Fachkonferenz „Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz – Impulse, Chancen und Herausforderungen“ mit ihnen diskutiert. Die Fachkonferenz sei „ein Meilenstein zur Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes“ gewesen.

[Mit Informationen aus Agenturen]



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