Das steckt hinter dem Begriff „Inländerdiskriminierung“

Ein neuer Begriff geht viral. Streng genommen ist er gar nicht neu, Wikipedia etwa hatte schon 2008 einen Artikel „Inländerdiskriminierung“ veröffentlicht. Neu ist er jetzt von Justizminister Marco Buschmann (FDP) in Erinnerung gerufen worden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Bundesjustizminister Marco Buschmann.Foto: Carsten Koall/dpa
Von 20. August 2023

Schon seit Jahren berichten Medien darüber, dass Migranten weniger schnell eine Wohnung bekämen oder werden auf dem Arbeitsmarkt und bei der Partnerwahl aufgrund eines äußerlich erkennbaren Andersseins oder ihres ausländisch klingenden Nachnamens benachteiligt beziehungsweise diskriminiert werden. Entsprechend haben die Bundesregierung und die Länder Antidiskriminierungsstellen und -beauftragte installiert.

Was ist nun demgegenüber mit „Inländerdiskriminierung“ gemeint? Eine neue Variante der „Deutschenfeindlichkeit“? Nein, es ist vielmehr eine rechtliche Liberalisierung, wie Justizminister Marco Buschmann gegenüber der „Deutsche Presseagentur“ (dpa) erklärte.

Gesetzesentwurf zum Namensrecht

Worum geht es konkret? Noch als Oppositionspartei hatte die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Anfang April 2020 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ als Bundestagsdrucksache 19/18314 formuliert. Der Minister hofft, dass der Gesetzentwurf zum Namensrecht spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am 30. August 2023 vom Kabinett beschlossen werde.

Was dort geschrieben steht, soll jetzt über drei Jahre später mit der FDP als Regierungspartei und Buschmann als Justizminister umgesetzt werden. Was in Drucksache 19/18314 als „Lösung“ angeboten wird, klingt  im Wortlaut so:

„Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen.“

Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ demonstriert per Headline, wie der Vorschlag von Buschmann in der Praxis funktionieren könnte: „Wenn aus Frau Weber und Herrn Fischer die Familie Wescher wird.“ Die Zeitung weiß auch den passenden Anglizismus dazu, das neudeutsche „Meshing“.

Wenn n-tv titelt, „Buschmann will „Inländerdiskriminierung“ beenden“, dann meint das zunächst, dass Herr Schmidt, der Frau Özdemir heiratet, für beide zukünftig also den Namen Özschmidt zusammenpuzzeln darf. Oder sich Herr Schmötz nennen darf.

Tradition versus neue Namensgebung ohne Tradition

Wichtig ist es dem Bundesinnenminister ebenfalls, dass zukünftig mehr Rücksicht auf die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten genommen werde. Hier schaut Marco Buschmann beispielsweise auf die Sorben, bei denen es für den Nachnamen eine weibliche und eine männliche Endung gebe. „Wenn Menschen diese Tradition fortführen wollen, sollte das Recht sich dem nicht versperren“, so Buschmann.

Eine besondere Kuriosität, so der Minister weiter, sei die bisherige Rechtslage, „dass Menschen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, dem Namensrecht ihres Heimatlandes unterliegen“. Und hier will Marco Buschmann wissen, dass wir Ausländer „namensrechtlich oft großzügiger behandeln als deutsche Staatsbürger“. Diese „Inländerdiskriminierung“ gelte es schnell zu beenden.

Wer sich danach bisher über Doppelnamen aufgeregt oder lustig gemacht hat, der wird das zukünftig nicht mehr können, denn man wird an einem Namen nicht ohne Weiteres erkennen, ob er Produkt einer Verschmelzung ist.

Bedauerlicher wird es für Historiker und die Genealogie. Denn die konnten Doppelnamen bisher bei ihrer Forschungsarbeit noch zuordnen. Mit der modernen und vollkommen willkürlichen Verschmelzung von Namen geht jedweder historische Kontext jedenfalls „dem Namen nach“ vollkommen verloren.

Daran ändert auch nichts, dass die Sorben wieder ihren angestammten Traditionen in der gegenderten Namensänderung folgen dürfen. Ein drittes Geschlecht ist hier traditionell allerdings nicht vorgesehen, wurde auch bisher noch von niemandem gefordert.



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