2G-Pflicht: Baden-Württemberg plant die aktuell strengsten Corona-Regeln bundesweit

Epoch Times8. September 2021

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will ab Montag die aktuell strengsten Corona-Regeln bundesweit einführen. Wenn dort künftig zu viele Corona-Patienten auf Intensivstationen liegen, werden Ungeimpfte vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf Regierungskreise.

Bisher gilt in Hamburg die 2G-Regel für Restaurants, Veranstaltungen und Hotels optional, das heißt, die Betreiber können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpften und Genesenen Zugang zu Innenräumen geben.

Dafür fallen Sperrstunde und Abstandsgebote weg. Baden-Württemberg führt 2G künftig verpflichtend ein, wenn mehr als 300 Intensivbetten landesweit belegt sind.

Damit nutzt das Bundesland den Spielraum im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz. Bisher galt dort die Sieben-Tage-Inzidenz, also wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen hinzukommen, als Messlatte.

„Ungeimpfte quasi vom öffentlichen Leben ausgeschlossen“

Die Landesregierung in Baden-Württemberg führt jetzt zwei Reißleinen ein: die Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken, sowie die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten. Sind zwischen 200 und 250 der landesweiten Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, gilt künftig die sogenannte Warnstufe. Sie zieht eine erweiterte Testpflicht in Innenräumen nach sich.

Das heißt, Ungeimpfte müssen dann einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab 300 belegten Intensivbetten im Land werden Ungeimpfte quasi vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Zugang erhalten sie dann nur noch zu Läden der Grundversorgung, wie Tankstellen, Supermärkte und Bäckereien.

Kleidung kaufen, ins Kino gehen oder ähnliches ist dann nicht mehr möglich. Am Montag waren bereits 168 Intensivbetten belegt. Ausgenommen von den neuen Regeln sind all diejenigen, für die die Ständige Impfkommission (Stiko) noch keine Corona-Impfung empfiehlt – also Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere. (dts/dl)



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