Ab 1. August: Familiennachzug für subsidär geschützte Menschen tritt in Kraft

Ab 1. August dürfen monatlich 1000 Angehörige von subsidiär geschützten Menschen nach Deutschland kommen: Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben.
Titelbild
Iranische Familie beim Picknick in Isfahan, April 2017.Foto: iStock
Epoch Times31. Juli 2018

Die Neuregelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen und Migranten mit eingeschränktem Schutz tritt am Mittwoch in Kraft. Sie sieht vor, dass monatlich 1000 Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen nach Deutschland kommen dürfen.

Nachgeholt werden kann die Kernfamilie – das sind Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben.

Kritiker halten die Neuregelung des Familiennachzugs wegen der hohen Hürden für inhuman. Union und SPD hatten sich nach langem Streit darauf verständigt, den seit März 2016 ausgesetzten Familiennachzug begrenzt wieder zu ermöglichen.

Laut Auswärtigem Amt liegen bei deutschen Auslandsvertretungen 34.000 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor, vor allem aus den Nachbarstaaten Syriens. (afp)



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