AfD-Spitze verzichtet offensichtlich auf Parteiausschlussverfahren gegen Höcke

Der AfD-Bundesvorstand verzichtet offensichtlich auf ein Parteiausschlussverfahren gegen den umstrittenen Thüringer Fraktionschef Björn Höcke. Dem AfD-Politiker wurde wegen seinen Äußerungen zum Berliner Holocaust-Denkmal ein parteischädigendes Verhalten vorgeworfen.
Titelbild
Björn HöckeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Januar 2017

Der AfD-Bundesvorstand verzichtet offensichtlich auf ein Parteiausschlussverfahren gegen den umstrittenen Thüringer Fraktionschef Björn Höcke. Das berichtete die ARD am Montag unter Berufung auf eigene Recherchen. Der Vorstand warf nach Angaben von Parteichefin Frauke Petry aber Höcke parteischädigendes Verhalten vor und will Ordnungsmaßnahmen gegen ihn einleiten.

Dem ARD-Bericht zufolge fand ein Parteiausschlussverfahren in dem Gremium keine Mehrheit. Der Sender MDR zitierte jedoch Petry mit den Worten: „Der Bundesvorstand stellt fest, dass die Äußerungen von Björn Höcke im Rahmen seiner ‚Dresdner Rede‘ vom 17. Januar 2017 dem Ansehen der Partei geschadet haben.“ Daher halte man es für erforderlich, parteiliche Ordnungsmaßnahmen einzuleiten. Geprüft würden dabei alle rechtlichen und politischen Gesichtspunkte, die dabei zu bedenken seien.

Die Zeitungen „B.Z.“ und „Bild“ berichteten, der AfD-Vorstand habe sich mit zehn zu drei Stimmen für solche Ordnungsmaßnahmen gegen Höcke ausgesprochen. Hintergrund sind dessen Äußerungen zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Deutschland.

Der AfD-Politiker hatte unter anderem gesagt: „Wir Deutschen sind das einzige Volk, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“ Diese und weitere Aussagen lösten eine politische Debatte inklusive Forderungen nach einem Parteiausschluss Höckes aus. Die Parteien in Deutschland sind dazu verpflichtet Ordnungsmaßnahmen und Gründe für sogenannte Parteistrafen zu regeln. Wie diese Maßnahmen aussehen, regeln die Parteien individuell. (afp/dts)

 

 

 



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