BAMF-Mitarbeiter erhielten Weisung von oben: "Papiere nicht anfordern"
Bremen sei nur die Spitze eines Eisbergs, sagte die geschasste Leiterin des BAMF in Bremen, Ulrike B. Dass sie Recht behalten sollte, ist seit dem Brief des Gesamtbetriebsrates der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge an Chefin Cordt nun Gewissheit.

Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv/dpa
In einer Sonderveröffentlichung des Gesamtbetriebsrates vom 28.05.2018 forderten die Mitarbeiter des BAMF ihre Chefin Jutta Cordt auf, zu „den einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen“.
Dieser hatte behauptet, Unregelmäßigkeiten in Bremen seien „im Kern auf persönliches Fehlverhalten“ und „wohl auf falsch verstandene Humanität“ zurückzuführen.
Damit entzog sich der frühere BAMF-Chef Weise der Verantwortung und schob diese den Mitarbeitern zu. Die Fehler und Unregelmäßigkeiten hätten „auch ohne Umbau der Behörde und Ansturm passieren können.“ Dem widersprachen die Mitarbeiter in dem Schreiben des Betriebsrates der BAMF. Die Epoch Times berichtete.
Ausdrückliche Anweisung von oben: „Papiere nicht anfordern”
„An der Praxis der Asylgewährung ohne wirkliche Feststellung der Identität wird auch nach der Ankündigung einer ‚lückenlosen Aufklärung‘ de facto nicht gerüttelt“, stellt Achgut in seinem Bericht fest.
In dem veröffentlichen Schreiben der Mitarbeiter heißt es: „So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.
„Höchstens ein vorsichtiges Nachfragen nach der Herkunft sei erlaubt, so ein BAMF-Mitarbeiter ergänzend gegenüber Achgut. Es geht aber auch einfacher: Wer dem Gesprächsangebot zweimal nicht nachkommt, bekommt ohnehin einen positiven Vermerk – darf also bleiben.“ ist auf Achgut zu lesen.
In dem Brief schreiben die Mitarbeiter an die jetzige BAMF-Chefin Cordt:
„Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen,
- die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
- die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und fehlerhafte Bescheide „durchgewunken“ haben;
- die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
- die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
- die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.“
„Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden.“, so der Brief weiter. Die Möglichkeit, „Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, dürfe nicht, wie bisher, per Dienstanweisung verhindert werden. Nur so könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des Amtes wiederhergestellt werden. (rm)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





