Ampel wird Begriff „Rasse“ doch nicht aus Grundgesetz streichen

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich darauf geeinigt, das Wort „Rasse“ doch nicht aus dem Grundgesetz zu streichen. Man folge dabei den Bedenken des Zentralrates der Juden.
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Flagge von Deutschland und das Grundgesetz.Foto: iStock
Epoch Times9. Februar 2024

Die Ampel gibt einem Medienbericht zufolge ihre Pläne auf, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen. Darauf hätten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, berichtete die Düsseldorfer „Rheinische Post“ am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. „Da sind wir uns einig“, hieß es demnach übereinstimmend.

Es geht um den 3. Absatz des GG

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dort heißt es im dritten Absatz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Ampel wollte den Begriff „Rasse“ streichen und ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität hinzufügen.

Nun heißt es, man folge den Bedenken des Zentralrates der Juden. Die Einwände und Hinweise seien richtig. Der Präsident des Zentralrates, Josef Schuster, hatte kürzlich unter anderem erklärt, er sei gegen die Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen erinnere.

„Die Einwände und Hinweise sind richtig“, hieß es dazu laut „Rheinischer Post“ aus Koalitionskreisen. Darüber hinaus sei das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert: „Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert.“

CDU unterstützt die Entscheidung

Die Union begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, das Wort „Rasse“ doch nicht aus dem Grundgesetz streichen zu wollen. „Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat“, sagte der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), der „Rheinischen Post“.

„Für zwanghafte Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu schade.“ Heveling ergänzte: „Bei aller Schwierigkeit mit dem Begriff ist er verfassungsrechtlich klar konturiert und lässt keine Zweifel, was seine heutige Anwendung angeht.“

Ähnlich äußerte sich auch der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU): „Wir haben seit Jahren vor einer Änderung gewarnt.“ Der Versuch, das Grundgesetz an dieser Stelle aus seinem historischen Kontext herauszulösen, sei von vornherein „schädlich und zum Scheitern verurteilt“ gewesen, so Krings. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben ihn ganz bewusst in scharfer Abgrenzung von der verbrecherischen und menschenfeindlichen Politik der Nazis in den Verfassungstext geschrieben.“

Saarland, Brandenburg, Thüringen

Das Saarland hatte kürzlich das Wort aus seiner Landesverfassung gestrichen, wie zuvor auch schon Brandenburg und Thüringen. Im Saarland und in Brandenburg heißt es nun, es dürfe niemand aus „rassistischen Gründen“ diskriminiert werden. In Thüringen werden dagegen Herkunft, Abstammung, ethnische Zugehörigkeit und Sprache einzeln als Diskriminierungsmerkmale genannt.

In einer Expertenanhörung zu einer möglichen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ hatten sich 2021 die eingeladenen Sachverständigen mehrheitlich für die Änderung ausgesprochen.

Der Begriff „Rasse“ leiste einem Menschenbild Vorschub, wonach es menschliche „Rassen“ gebe, sagte etwa Henrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes kritisierte zudem, dass der Begriff „Rasse“ Rechtsunsicherheit hervorrufe.

(afp/dts/red)



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