Bericht der Arbeitsagentur: 2,3 Millionen Arbeitslose – doch 4,7 Millionen erhalten Arbeitslosengeld

Nach den offiziellen Zahlen der Arbeitsagentur waren im März 2019 2,3 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Davon sind 1,66 Millionen Deutsche und 633.000 Ausländer. 4,7 Millionen Menschen erhalten Arbeitslosengeld. Fast die Hälfte der arbeitssuchend gemeldeten Migranten ist arbeitslos.
Von 31. März 2019

Die Bundesagentur für Arbeit hat heute ihren Monatsbericht für März 2019 veröffentlicht. Darin steht: „Die deutsche Konjunktur hat sich im zweiten Halbjahr 2018 im Vergleich zu den starken Vorjahren deutlich abgeschwächt. Dies betrifft insbesondere die Industrie und erklärt sich neben Sondereffekten vor allem durch das schwächer gewordene außenwirtschaftliche Umfeld…“

Es gab nach „vorläufiger Hochrechnung im März 2019 rund 4.709.000 erwerbsfähige Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.“ Diese Zahl ist im Vergleich zu 2018 um 238.000 Menschen gesunken.

Ein Blick auf die Zahlen: 1. SV-pflichtig Beschäftigte im März 2019

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen ist gestiegen. In den einzelnen Bundesländern sieht dies so aus:

Anstieg der SV-pflichtig Beschäftigen März 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Grafik: Epoch Times

Auffälligkeit Berlin

In der Aufstellung nach Bundesländern ist erkennbar, dass Berlin mit 3,4 Prozent mehr Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Zahlen nach oben treibt. Wird Berlin gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt verrechnet, beträgt der Durchschnitt für Ostdeutschland 1,6 Prozent.

Jedoch liegen diese Bundesländer alle unter diesem Mittelwert und kommen – ohne Berlin gerechnet – nur auf eine Zunahme der Beschäftigung von 0,92 Prozent.

Zuwachs um
Berlin 3,4
Hamburg 2,5
Bayern 2,3
Baden-Württemberg 2,2
Hessen 2,2
Westdeutschland 2,1
Nordrhein-Westfalen 2,1
Schleswig-Holstein 2
Deutschland 2
Niedersachsen 2
Bremen 1,9
Rheinland-Pfalz 1,8
Ostdeutschland 1,6
Brandenburg 1,5
Sachsen 1,4
Mecklenburg-Vorpommern 1,1
Saarland 0,9
Thüringen 0,4
Sachsen-Anhalt 0,2

Im Bericht der Agentur steht (S. 7): „Darüber hinaus übten 2,84 Mio. oder 8,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus, gegenüber dem Vorjahr 120.000 oder 4,4 Prozent mehr. In die Erwerbstätigenrechnung gehen nur die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten ein, da die Nebenjobber schon mit ihrer Hauptbeschäftigung gezählt werden.“

Die größten Zuwächse an Erwerbstätigen hat die Metall- und Elektroindustrie (+115.000 Personen) sowie die „Qualifizierten Unternehmensdienstleistungen“ (+87.000). Abgenommen hat der Anteil der Zeitarbeiter (Arbeitnehmerüberlassungen; -77.000 Personen) sowie die Zahl der Finanz- und Versicherungsdienstleister (-8.000).

Es wurde vermehrt Kurzarbeitergeld gezahlt (nach vorläufigen Berechnungen): Im Januar erhielten 34.000 Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, 26.000 waren es im Dezember 2018 und 23.000 im Vorjahr.

Zitat: „Endgültige detaillierte Daten zur Kurzarbeit stehen für den September 2018 zur Verfügung. In diesem Monat erhielten insgesamt 42.000 Personen Kurzarbeitergeld, davon 34.000 konjunkturelles Kurzarbeitergeld und 8.000 Transferkurzarbeitergeld. Der durchschnittliche Arbeitszeitausfall über alle Kurzarbeiter betrug im September 35 Prozent. Im Beschäftigtenäquivalent errechnen sich so 15.000 Kurzarbeiter.“

2. Welche Auswirkungen hat der Euro auf die Arbeitslosigkeit?

Saisonbereinigte Erwerbslosenquoten in der EU, Januar 2019. Grafik: Epoch Times

Auffälligkeit: Länder mit Euro und ohne Euro

Die Länder der Euro-Zone haben eine höhere Arbeitslosigkeit als die 28 EU-Staaten im Schnitt. Länder wie Griechenland, Spanien, Italien und Frankreich ziehen den Mittelwert nach oben.

Diese Angaben beruhen auf der ILO-Norm, laut der ILO ist schon jemand nicht mehr arbeitslos, der eine Stunde pro Woche arbeitet. Insgesamt nimmt die Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich ab.

Zur Euro-Zone gehören die 19 Länder, die den Euro als Währung führen: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern.

Die 28 EU-Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

3. Zahl der arbeitssuchenden Migranten: Fast die Hälfte ist arbeitslos

Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den rund 2,3 Millionen Arbeitslosen in Deutschland hat einen Höchstwert erreicht, schreibt die Nachrichtenagentur dts. Die Quote liegt bei 46 Prozent, wie aus einer Auswertung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vom 5. Februar hervorgeht, über welche die „Welt am Sonntag“ berichtet. Unter den 4,1 Millionen sogenannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt der Anteil der Migranten sogar bei 57 Prozent.

In dieser Kategorie sind neben Arbeitslosen vor allem auch Aufstocker enthalten, also Menschen, die vom Jobcenter ergänzende Leistungen erhalten, weil ihr Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

In der Bundesagentur für Arbeit in Berlin, 28. Januar 2019. Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images

Starker Anstieg seit 2014

In den vergangenen fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der Migrantenanteile. Vor Beginn der Migrationskrise, Ende 2013, lag der Wert unter den Arbeitslosen bei 36 Prozent, jener unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 43 Prozent. Der Bundesagentur zufolge muss dieser Anstieg „vor dem Hintergrund der sich verändernden Zusammensetzung der sehr heterogenen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund“ gesehen werden.

„Der Anstieg der Zahl von arbeitslosen Geflüchteten“ beeinflusse die Gesamtentwicklung maßgeblich. So ist die Gruppe der „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmigration“ auf 591.000 (Dezember 2018) angewachsen.

Als diese Kategorie im Juni 2016 erstmals erhoben wurde, wurden noch 291.000 gezählt. Mit „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der BA-Statistik Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge zusammengefasst. Nicht enthalten sind nachgezogene Angehörige und ehemalige Asylbewerber, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben.

Die Angaben sind mit Vorsicht zu betrachten

Die Nürnberger Behörde verweist dem Bericht zufolge darauf, dass die Daten ihrer Auswertung möglicherweise kein ganz exaktes Bild der Wirklichkeit lieferten. Die Begründung: Die Angabe zum Migrationshintergrund ist freiwillig.

Angaben machten lediglich 79 Prozent der Leistungsbezieher. Nach amtlicher Definition hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. 24 Prozent der Bevölkerung erfüllen dieses Kriterium, etwa jeder Zweite in dieser Gruppe besitzt einen deutschen Pass.

Screenshot aus dem Bericht der Arbeitsagentur März 2019 / S. 12 https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Arbeitsmarktbericht-03-19_ba043161.pdf

Im Bericht der Arbeitsagentur, S. 12, liest sich das so:

„Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt muss zwischen Arbeits- und Fluchtmigration unterschieden werden. Arbeitsmigranten können die Wanderung planen und die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes im Aufnahmeland mit ihrem Qualifikationsprofil abgleichen. Arbeitsmigration führt deshalb zu einer schnelleren Arbeitsmarktintegration als Fluchtmigration. Die Arbeitsmigration insbesondere aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten, den GIPS-Staaten, dem Balkan und den osteuropäischen Drittstaaten hat in den letzten Jahren einen wesentlichen Beitrag zum Beschäftigungsaufbau in Deutschland geleistet. Im Januar lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern um 187.000 oder 9 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Arbeitslosigkeit von Personen aus diesen Ländern hat sich im Vorjahresvergleich um 8.000 oder 3 Prozent verringert.

Da die Integration auf Grund von Sprachproblemen und formalen Qualifikationen „mehrere Jahre brauchen“ wird, ist „zu beobachten, dass die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung von Personen aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern sehr hoch ausfällt. Die aktuelle Entwicklung ist positiv.“

„So lag nach jüngsten Angaben für den März 2019 die Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises nur noch wenig über dem Niveau des Vorjahres (+7.000 oder +3 Prozent). Die Unterbeschäftigung, die den Einsatz von entlastenden Fördermaßnahmen berücksichtigt, lag sogar geschätzt um 38.000 oder 9 Prozent unter dem Vorjahreswert. Zugleich ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern im Januar 2019 um 87.000 oder 41 Prozent gestiegen. Seit Juni 2016 wird die bisherige Berichterstattung über Staatsangehörige aus den wichtigsten Asylherkunftsländern ergänzt um die Berichterstattung über Personen im Kontext Fluchtmigration. Als solche Personen werden Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtigte und geduldete Ausländer gezählt. Danach waren im März 2019 in Deutschland 190.000 geflüchtete Menschen in der Arbeitslosigkeit registriert. Die Unterbeschäftigung für diese Personen wird im März auf 375.000 geschätzt.“

Eine Frau in einem Berliner Standort der Bundesagentur für Arbeit, 28. Januar 2019. Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images

4. Wer gilt als arbeitslos? Bundesrechnungshof erklärt Arbeitslosenzahlen für falsch

Wie ein Geheimdokument des Bundesrechnungshofs enthüllt, sind die offiziellen Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) falsch. Das berichtete die „Bild am Sonntag“ und beruft sich dabei auf einen 24-seitigen Geheimbericht des Bundesrechnungshofs. Er berief sich auf Fehler bei Akten von rund 290.000 Langzeitarbeitslosen, so dass 115.000 Menschen in der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst wurden. Für die Untersuchung hatte der Rechnungshof eine Stichprobe aus 2017 genommen.

Als Grund für die falschen Zahlen nannte der Rechnungshof Schlampereien. Viele Akten würden falsch geführt, weil sich die Jobcenter nicht ausreichend um Hartz-IV-Empfänger kümmerten. Auch sei die Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch die Jobcenter häufig mehrere Monate unterbrochen gewesen. Weiterhin gebe es keine verbindlichen Regelungen bei der Erfassung der Arbeitslosen und eine fehlende Fachaufsicht.

Die Arbeitsagentur verändert weiterhin häufig ihre Definitionen und Berechnungsgrundlagen, sodass die Zahlen schwerer nachzuvollziehen sind. Die Bundesagentur für Arbeit gab bereits 2013 zu, dass die Arbeitslosenzahlen geschönt werden. Nach dem aktuellen März-Bericht liegt die offizielle Arbeitslosenquote bei 5,1 Prozent.

Dabei werden 2,3 Millionen Arbeitslose durch 44,82 Mill. Erwerbsfähige gerechnet, das entspricht 5,1 Prozent ist die offizielle Arbeitslosenquote Deutschlands. Die ILO-Angaben rechnen für Deutschland mit 3,1 Prozent Arbeitslosigkeit.

Arbeitslos ist prinzipiell nur jemand, der eine Arbeit sucht. Personen, die sich aus verschiedensten Gründen nicht beim Arbeitsamt melden, sind damit auch nicht in einer Statistik enthalten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 2018 weiterhin nur die Personen arbeitslos, die offiziell nach § 16 SGB III als Arbeitslose nicht mehr „wegzudefinieren“ sind.

Nicht als arbeitslos gelten nach Angeben der Arbeitsagentur (2018) demnach:

  • Kurzarbeiter + ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
  • Beschäftigungszuschuss
  • Berufliche Weiterbildung (einschließlich Reha)
  • Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich Reha-Restabwicklung)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Vorruhestandsähnliche Regelungen, Personen in geförderter Altersteilzeit
  • Förderung der Selbstständigkeit durch Gründungszuschuss u. ä.
  • Personen, die arbeitsunfähig sind und Arbeitslosengeld beziehen
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Ein-Euro-Jobber
  • Alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die seit mindestens zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben.
  • Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen.

Seitens der BA hieß es 2013: „Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Reihe von Instrumenten verändert, abgeschafft oder neu gestaltet (…) Die Neuausrichtung der Instrumente hat indirekt Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Arbeitslosenzahlen im Zeitablauf. Nach § 16 Absatz 2 SGB III gelten Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos. Diese Regelung kommt bei den neuen Maßnahmen nach § 46 SGB III zum Tragen und entsprechend werden Teilnehmer an solchen Maßnahmen einheitlich nicht als arbeitslos geführt. Dies galt auch schon für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (…) Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos (…).

(mit Material von dts)



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