Berlin hebt nächtliches Ausschankverbot und Maskenpflicht im Freien auf – In Sachsen-Anhalt darf man wieder feiern

In Berlin werden ab Freitag die Maskenpflicht im Freien und das nächtliche Alkoholausschankverbot aufgehoben. "Draußen gibt es deutlich weniger Gefahren", weshalb die Maskenpflicht dort weitestgehend wegfalle, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung. Die Diskotheken in Sachsen-Anhalt können auch wieder öffnen.
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Nachtleben. Symbolfoto.Foto: Agung Parameswara/Getty Images
Epoch Times15. Juni 2021

Bislang hatte in der Hauptstadt auf 35 belebten Straßen und Plätzen wie zum Beispiel dem Alexanderplatz oder dem Kurfürstendamm Maskenpflicht geherrscht. Dort und zusätzlich im Zoo, im Tierpark und im botanischen Garten ist dies künftig nicht mehr verpflichtend.

Auch das nächtliche Alkoholausschanksverbot hebt die Berliner Landesregierung auf. Bislang war der Verkauf von Alkohol zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens verboten.

Veranstaltungen dürfen zudem draußen mit bis zu tausend Menschen, in geschlossenen Räumen mit maximal 250 Menschen stattfinden. Auch Jahrmärkte und Volksfeste können veranstaltet werden.

Keine Lockerung bei der Maskenpflicht gibt es im öffentlichen Nahverkehr: Dort müssten weiterhin FFP2-Masken getragen werden, sagte Müller – denn „die Pandemie ist nicht überwunden“. Über weitere Lockerungsmaßnahmen will der Senat am 29. Juni beraten.

In Sachsen-Anhalt darf wieder gefeiert werden

Die Diskotheken in Sachsen-Anhalt können wieder öffnen. Voraussetzung sind Negativtests und eine maximale Auslastung der Diskotheken von 60 Prozent, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte.

Die landesweit stabile Sieben-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich ermöglichten weitere zentrale Lockerungen. So dürften auch Indoor-Spielplätze und Saunen wieder öffnen.

Die Kontaktbeschränkung auf bislang maximal zehn Personen wird aufgehoben. Es gilt jetzt die generelle Empfehlung, größere Ansammlungen möglichst zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis und vorzugsweise im Freien zu treffen.

Die entsprechende Verordnung tritt zum Wochenende in Kraft. (afp/rm)



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