Bonn
Bischöfe lassen Missbrauchsopfer mit Wunsch nach mehr Entschädigung abprallen

Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz beim Eröffnungsgottesdienst der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2020.
Foto: Arne Dedert/dpa/dpa
Die katholische Kirche in Deutschland hat den Wunsch von Missbrauchsopfern nach höheren Entschädigungszahlungen abprallen lassen. Nach Beratungen von Bischöfen, Ordensvertretern und dem Betroffenenbeirat erklärte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn, es sei festzuhalten, „dass die Positionen zur Höhe der Leistungen nicht vereinbar sind“.
Die Verantwortlichen für das Entschädigungsverfahren sähen Schwierigkeiten, wie die vom Betroffenenbeirat formulierten Vorstellungen in das System integriert werden könnten.
Der Erklärung zufolge bleibt es damit beim seit Januar geltenden Entschädigungssystem. Dieses orientiert sich an Zahlungen, wie sie in Strafprozessen üblich sind – die Obergrenze liegt bei etwa 50.000 Euro.
Missbrauchsopfer finden dies deutlich zu wenig, aber schon bei ihrer Herbstvollversammlung lehnte die Bischofskonferenz höhere Zahlungen ab. Den Angaben zufolge gab es seitdem zwei Gespräche mit Betroffenenvertretern. Ziel sei nun, die Bearbeitungszeiten von Anträgen zu verkürzen.
Die Bischofskonferenz erklärte, das gesamte Entschädigungsverfahren sei Ausdruck der Verantwortung, welche die katholische Kirche in Deutschland als Institution über die individuellen Straftaten hinaus übernehme. Der ständige Rat der Bischofskonferenz sei sich aber bewusst, dass ein zentraler Kritikpunkt der Betroffenen nicht aufgenommen werde.
Mit der Einrichtung einer einmaligen Widerspruchsmöglichkeit gegen die Leistungshöhe gebe es indessen aber einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Verfahrens, hieß es weiter. Die Bischöfe hoffen den Angaben zufolge, dass die Gespräche auch mit dem Betroffenenbeirat fortgesetzt werden. (afp/dl)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





