BKA: Mehr linke als rechte Straftaten in Corona-Pandemie

Zwischen dem 1. März und dem 27. November gab es insgesamt 297 Gewaltstraftaten, wie eine Anfrage der Linken-Fraktion ergab. Davon stammen 160 aus dem linken Bereich, das entspricht 53 Prozent.
Epoch Times29. Dezember 2020

Dem Bundeskriminalamt wurden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 27. November 2020 insgesamt 297 Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gemeldet.

Davon werden 160 Straftaten „dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-links-, 48 Straftaten der PMK-rechts- und 89 Straftaten der PMK-nicht zuzuordnen- zugeordnet“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken-Fraktion vom 11. Dezember hervor.

Zu den aufgeführten Gewaltstraftaten zählen unter anderem

  • ein versuchtes Tötungsdelikt,
  • 82 Körperverletzungsdelikte,
  • drei Sprengstoffdelikte,
  • 136 Straftaten wegen Landfriedensbruchs und
  • 65 Widerstandsdelikte.

Bei 155 der Gewaltstraftaten wurde der „Staat“ als Angriffsziel gemeldet. Weiterhin sind 224 Gewaltstraftaten mit dem Angriffsziel „Polizei“ erfasst. Zwei Gewaltstraftaten richteten sich gegen Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Sieben Gewaltstraftaten wurden mit dem Angriffsziel „Medien“ gemeldet.

Weiterhin sind für den benannten Zeitraum 200 Sachbeschädigungen erfasst, wovon „114 Straftaten der PMK-links-, 14 Straftaten der PMK-rechts-, zwei Delikte der PMK-ausländische Ideologie- und 70 Straftaten der PMK-nicht zuzuordnen“ sind.

Mit dem Tatmittel „Internet“ konnten demnach bisher insgesamt 277 politisch motivierte Straftaten festgestellt werden. Dazu zählen auch zwei Gewaltstraftaten: ein Widerstandsdelikt sowie eine Straftat wegen Erpressung. Die restlichen Straftaten mit dem Tatmittel „Internet“ seien überwiegend Verstöße wegen Nötigung/Bedrohung sowie Straftaten wegen Beleidigung.

Keine allgemeine Radikalisierungstendenz bei Querdenken

Die Anfrage der Linken zielte darauf ab, „Radikalisierungstendenzen bei sogenannten Corona-Rebellen“ aufzudecken. Dabei nahm die Fraktion Bezug auf verschiedene Medienberichte, nach denen Teile der Querdenken-Bewegung, „die auch Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten umfasst“, sich „radikalisieren“.

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beobachte verfassungsfeindliche Tendenzen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, heißt es in der Antwort der Regierung. Im Zusammenhang mit den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus finde eine Vielzahl von Versammlungen statt, „die sich mit der Corona-Politik und den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie auseinandersetzen“.

Als Anmelder würden in vielen Städten Teile der Querdenken-Bewegung fungieren. Bei diesen Versammlungen seien „auch Rechtsextremisten und Reichsbürger sowie diesen Spektren nicht klar zuzuordnende aktionsorientierte Einzelpersonen und Gruppen in Erscheinung getreten“. Eine Radikalisierung konnte bislang nicht insgesamt, sondern nur bei „Teilen des Teilnehmerspektrums“ festgestellt werden. (sua)



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