Brutale Verstümmelung mit zehntausenden Betroffenen in Deutschland – „Schutzbrief“ der Bundesregierung will das verhindern

Epoch Times5. Februar 2021

Von weiblicher Genitalverstümmelung sind auch in Deutschland zehntausende Mädchen und Frauen betroffen. Das Bundesfamilienministerium schätzte im vergangenen Jahr, dass fast 68.000 Frauen hierzulande eine solche Menschenrechtsverletzung erlitten haben. Zwischen etwa 3000 und knapp 15.000 in Deutschland lebenden Mädchen droht demnach das gleiche Schicksal. Sowohl die Zahl der Betroffenen als auch der Gefährdeten stieg in den vergangenen Jahren deutlich an.

Unter weiblicher Genitalverstümmelung wird die ganze oder teilweise Entfernung der äußeren Genitalien oder deren Verletzung verstanden. Betroffene werden dadurch ihr ganzes Leben lang belastet; neben körperlichen gibt es auch schwere seelische Schäden. In einigen Ländern ist ein Großteil der weiblichen Bevölkerung von der Praxis betroffen, etwa in Somalia, Guinea, Dschibuti und Mali. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von weltweit rund 200 Millionen Betroffenen aus.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes betont, dass es sich um ein Tabuthema handelt – sowohl in Deutschland als auch in den Staaten, in denen weibliche Genitalverstümmelung weit verbreitet ist. Deshalb gebe es auch keine sichere Datenlage. Die Organisation schätzte die Zahl der Betroffenen ab 18 Jahren in Deutschland im vergangenen Jahr auf knapp 75.000. Gut 20.000 Mädchen unter 18 seien gefährdet.

Im Strafgesetzbuch gibt es einen eigenen Paragrafen zur „Verstümmelung weiblicher Genitalien“. Zur Verhinderung von Reisen mit dem Ziel einer Genitalverstümmelung im Ausland kann laut Passgesetz der Reisepass eingezogen werden, was allerdings nur selten geschieht.

„Schutzbrief“ der Bundesregierung soll Mädchen vor Genitalverstümmelung bewahren

Die Bundesregierung will mit einem „Schutzbrief“ dabei helfen, Mädchen vor Genitalverstümmelung zu bewahren. Das von mehreren Bundesministern unterzeichnete Dokument mit rechtlichen Hinweisen und Hilfsangeboten sei eine „klare Ansage zum mitnehmen mit dem Bundesadler vorne drauf“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bei der Vorstellung am Freitag in Berlin. Weibliche Genitalverstümmelung sei eine „archaische Straftat“ und ein Thema, dem „wir uns auch in Deutschland stellen müssen“.

Der „Schutzbrief“ im Format eines Reisepasses weist darauf hin, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist – auch bei einer Durchführung im Ausland. Eltern, die ihre Tochter nicht davor beschützen, machen sich ebenfalls strafbar. Die Teilnahme an einer solchen Tat kann zudem aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Der „Schutzbrief“ weist zudem auf die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen hin und verweist auf verschiedene Hilfsangebote.

Auf dem dunkelblauen Deckblatt prangt der Bundesadler unter der Überschrift „Die Bundesregierung“. Das Dokument trägt die Unterschriften von Giffey sowie von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas (beide SPD), Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Mädchen, denen Genitalverstümmelung droht, sollen den „Schutzbrief“ bei sich tragen, insbesondere bei Reisen in ihre Herkunftsländer. Zudem soll das Dokument als Handreichung bei Beratungsgesprächen dienen. Laut Giffey kann der Schutzbrief auf Internetseiten der Bundesregierung heruntergeladen werden und soll zudem in gedruckter Forme bei Beratungsstellen, Hilfsorganisationen und Ärztinnen ausliegen. Die Ministerin rief die Länder auch, das Dokument auch an Schulen zur Verfügung zu stellen.

Der „Schutzbrief“ soll unter anderem auch auf Englisch, Französisch und in verschiedenen afrikanischen und asiatischen Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorsitzende des gegen weibliche Genitalverstümmelung engagierten Vereins Lessan e.V, Gwladys Awo, lobte den „Schutzbrief“ bei der Pressekonferenz mit Giffey. Ein solches Dokument sei „extrem wichtig“, da gefährdete Mädchen oder deren Eltern damit Verwandten beweisen könnten, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland verboten und strafbar ist. „Viele Mädchen brauchen das, viele Mütter brauchen das“, sagte Awo.

(afp/aa)



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