Bundesnetzagentur arbeitet an Kriterien für Gasverteilung in Notlage

Die Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit Kriterien, wie im Fall einer weiteren Verschärfung Erdgas im Fall einer Mangellage verteilt wird.
Die Regulierungsbehörde ist für die Branchen Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahn zuständig.
Die Regulierungsbehörde ist für die Branchen Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahn zuständig.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times31. März 2022

Nach der Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas arbeitet die Bundesnetzagentur an Kriterien, wie im Fall einer weiteren Verschärfung Gas verteilt wird. „Wir reden zurzeit mit der Industrie“, sagte der Chef der Bundesbehörde, Klaus Müller, am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Dabei gehe es darum, Kriterien zu entwickeln, nach denen das Gas in einer Mangellage verteilt wird.

Verschiedene Branchen warnen derzeit für den Fall einer nicht mehr gesicherten Versorgung mit Gas vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Nach dem Notfallplan entscheidet die Bundesnetzagentur, wer mit erhöhter Priorität Gas geliefert bekommt, wie Müller erläuterte.

Vorbereitete Szenarien

Es gebe vorbereitete Szenarien und es sei bei einer Übung im Jahr 2018 auch eine regionale Mangellage simuliert worden. Alle diese Überlegungen seien aber nicht vergleichbar mit dem Szenario, das heute diskutiert werde. Die Industrie habe sich seitdem weiterentwickelt, auch die Gasleitungen. Dennoch fange die Bundesnetzagentur nicht bei Null an mit ihren Überlegungen.

Oberstes Ziel müsse sein, dass die Stufe drei als höchste Stufe nicht ausgerufen werde, betonte Müller. „Wir wollen verhindern, dass es überhaupt so weit kommt.“

Für die Verbraucher gab der Chef der Bundesnetzagentur insofern Entwarnung vor der Gefahr eines Gasmangels, dass nach den europäischen Regelungen Privathaushalte genauso wie Krankenhäuser oder Pflegeheime zuerst beliefert werden müssen. „Die sind die geschützten Kunden, die werden als erste beliefert.“

Europäische Solidarität

Es sei aber auch eine europäische Solidarität geregelt, wonach auch die Versorgung der Verbraucher in anderen Ländern der Europäischen Union geregelt sein müsse. Das erhöhe den Druck, eine Notlage zu verhindern, sagte Müller.

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Regierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet. Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundesländer tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung. Gasversorger und Netzbetreiber liefern der Bundesregierung regelmäßige Lageeinschätzungen.

In dem Notfallplan – er beruht auf einer europäischen Verordnung von 2017 – folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bisher war in Deutschland noch nie Gebrauch von dem Notfallplan gemacht worden. Russland droht damit, seine Gaslieferungen nach Europa einzustellen. In Deutschland gibt es gleichzeitig die Forderung, wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasimporte zu stoppen. (afp/mf)



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