Getränkebecher und Chipstüten: Bundestag hat Abgabe für Hersteller von Einwegplastik beschlossen

Wer Plastik herstellt, muss zahlen. Auch Hersteller von Feuerwerkskörpern werden zur Kasse gebeten.
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Plaste-Hersteller müssen künftig für die Entsorgung zahlen.Foto: iStock
Epoch Times2. März 2023

Der Bundestag hat eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten.

Mit dem heute Abend verabschiedeten Gesetz müssen die Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Kaffeebecher und Chipstüten beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen.

Je mehr Plastik die Hersteller auf den Markt bringen, desto mehr müssen sie demnach zahlen. Die Plastikhersteller zahlen demnach ab 2025 in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds ein. Die Abgabe richtet sich nach der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Plastikmenge. In der Gesetzesvorlage der Bundesregierung vom November wird unter Verweis auf erste Berechnungen von Einnahmen bis zu 450 Millionen Euro ausgegangen.

Die Gelder könnten die Kommunen zur Deckung von Kosten für die Abfallbeseitigung sowie für „Sensibilisierungsmaßnahmen“ beantragen, heißt es im Gesetzestext weiter.

Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 zurück. Die EU-Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit ein, Hersteller von Plastikprodukten zur Verantwortung zu ziehen. Die frühere Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte damals bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen.

Die Ampel-Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren.

Verband geht Regel nicht weit genug

Die Städte und Gemeinden in Deutschland zahlen eigenen Angaben zufolge jedes Jahr Hunderte Millionen Euro, um Einwegplastik aus dem Stadtbild zu entfernen und öffentliche Abfallbehälter zu leeren.

Dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geht die Regelung deshalb nicht weit genug. „Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Die Wirtschaft fürchtet dagegen unnötige Belastungen. Die Politik müsse „jetzt zeigen, dass es bei der tatsächlichen Ausgestaltung für die betroffenen Branchen kosteneffizient und fair zugeht, ohne dass es zu unnötigen Belastungen kommt“, sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur. „Als Wirtschaft haben wir uns klar für ein privatrechtliches Modell ausgesprochen.“ Die Politik habe bedauerlicherweise ein anderes Modell gewählt.

Der Deutsche Städtetag forderte wie der VKU eine Ausweitung. „Ob der Einwegmüll aus Plastik, Pappe oder Aluminium ist, macht für den Aufwand und die Kosten bei der Reinigung keinen Unterschied“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch für den umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, handelt es sich bei dem Gesetz nur um einen ersten Schritt. Bei der abschließenden Debatte im Bundestag äußerte er die Hoffnung, dass „viele weitere Schritte folgen werden, um eine echte Kreislaufwirtschaft umzusetzen“. (dpa/red)



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