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Wahljahr

Bundestag: Streit um Nominierung von Wahlkandidaten – Präsenzveranstaltungen oder digital?

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Die Kuppel des Bundestages in Berlin.

Foto: Florian Schuh/dpa/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalition angesichts der Corona-Pandemie die Voraussetzung dafür schaffen, dass Parteien die Benennung von Wahlbewerbern zur Bundestagswahl auch ohne Versammlungen ermöglicht werden kann, da ansonsten die Bundestagswahl 2021 verschoben werden muss.
Dies geht aus einem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/25816) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Bundestag feststellen, „dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist“.

Präsenzversammlungen vorgesehen – mit Corona nicht oder nur teilweise möglich

Für die Nominierung von Kandidaten für die Wahlen sind laut Gesetz Präsenzversammlungen vorgesehen. Durch die aktuellen Corona-Maßnahmen müssen diese abgesagt werden, was wiederum die Bundestagswahlen gefährdet. Im Gespräch ist ein rechtlicher Notfallmechanismus, der digitale Nominierungen ermöglichen würde.
Der Bundestag muss nun formal feststellen, dass derartige Wahlversammlungen nicht oder nur teilweise möglich sind. Damit könnte ein digitales Nominierungsverfahren möglich werden.
Eine solche Feststellung ist laut Bundeswahlgesetz notwendig, damit das Bundesinnenministerium „im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages abweichende Regelungen für die Bestimmung von Wahlbewerbern ermöglichen kann. Ebenso ermöglicht diese, dass Parteien trotz entgegenstehender Bestimmungen ihrer Satzungen die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen, soweit erforderlich, ermöglicht.
Unter Verweis auf die geltenden Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen schreiben die beiden Fraktionen, dass angesichts dieser erheblichen Einschränkungen für die Allgemeinheit die Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die politischen Parteien in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar wäre.
Zugleich verweisen sie darauf, dass der Inzidenzwert von Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner am vergangenen Montag nach Auskunft des Robert Koch-Instituts lediglich in Bremen 91 „und in allen anderen Ländern über 100, in fünf Ländern 150 oder mehr, in zwei Ländern über 200 und in weiteren zwei Ländern über 300 betragen“ und der bundesweite Durchschnitt bei 167 gelegen habe.
Angesichts dieser Tatsache könne Parteimitgliedern die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht zugemutet werden. Dies gelte umso mehr, als in einer „nicht unerheblichen“ Anzahl von Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell der genannte Inzidenzwert von Neuinfektionen bei über 200 liege.

69 Tage vor der Wahl müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden

Die Durchführung von Versammlungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlbewerbern ist den Koalitionsfraktionen zufolge „auf absehbare Zeit ganz oder teilweise unmöglich“. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs vor Einreichung der Wahlvorschläge am 69. Tag vor der Wahl gemäß Paragraf 19 des Bundeswahlgesetzes sei „ein Zuwarten auf den ungewissen Zeitpunkt der Möglichkeit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen nicht angezeigt“.
Eingereicht wurde der Antrag am 13. Januar 2021 von Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion sowie Dr. Rolf Mützenich und Fraktion. Der Antrag liegt der Epoch Times vor. (pm/ks)

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