Energieeffizienzgesetz
Bundestag verabschiedet Gesetz zum Energiesparen
Deutschland verpflichtet sich mit dem neuen Energieeffizienzgesetz des Bundeswirtschaftsministeriums zu drastischen Einsparungen im Energieverbrauch in den kommenden Jahrzehnten.

Die Netzentgelte steigen, das macht Energie ebenfalls teurer.
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Der Energieverbrauch in Deutschland soll gesenkt werden. Um das zu erreichen, hat das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) im Frühjahr das Energieeffizienzgesetz auf den Weg gebracht, welches am Donnerstag nun vom Bundestag verabschiedet wurde. Darin sind Einsparungen für alle Sektoren, von der Industrie bis zu Gebäuden, vorgesehen.
Insgesamt soll der Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Bis 2040 sollen dann 39 Prozent weniger Energie verbraucht werden, 2045 sogar 45 Prozent. Öffentliche Stellen mit einem Energieverbrauch von einer Gigawattstunde oder mehr müssen laut Gesetzestext bis 2045 jährlich zwei Prozent ihrer Energie einsparen.
Und auch für Unternehmen sieht das Energieeffizienzgesetz neue Regelungen vor: Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden müssen demnach Energie- und Umweltmanagementsysteme einrichten, um ihren Verbrauch zu optimieren. Zudem müssen sie ihre Pläne veröffentlichen.
Ferner heißt es im Gesetz, dass Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 errichtet werden, unter anderem einen Anteil von mindestens zehn Prozent wiederverwendeter Energie aufweisen müssen. Zudem werden Rechenzentren und Unternehmen angehalten, Abwärme zu vermeiden und die „technisch unvermeidbare Abwärme zu reduzieren“.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte im Zuge der Lesung des Gesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Sie forderte, die Stromsteuer in Deutschland dauerhaft auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken und so eine „zügige Entlastung aller Betroffenen“ zu leisten, wie es in dem Vorschlag hieß. Die Union scheiterte mit diesem Änderungsvorhaben allerdings. (afp/dl)
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