Bundesverfassungsgericht: Zweiter Senat vor Neubesetzung – Politik lässt sich Zeit

Zwei Richterposten des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht müssen neu besetzt werden. Bislang lässt der Bundestag jedoch keine Eile erkennen.
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
Von 6. Dezember 2022

Im Zweiten Senat am Bundesverfassungsgericht müssen zwei Richter in die Verlängerung. Eigentlich hätte die 12-jährige Amtszeit von Monika Hermanns und Peter Huber schon am 15. November geendet. Der zur Besetzung ihrer Posten zuständige Bundestag hat jedoch bis heute keine Anstalten gemacht, über ihre Nachfolge zu entscheiden.

Auch im Ersten Senat steht Neubesetzung an

Wie das ZDF berichtet, ist der 12. Dezember der nächst erreichbare Termin, zu dem über die Neubesetzung der beiden Posten entschieden werden könnte. Es sind bis dato auch noch keine Namen möglicher Nachfolger im Umlauf.

Die „Legal Tribune Online“ (LTO) geht jedoch davon aus, dass bei der Gelegenheit auch die Nachfolge der Verfassungsrichterin Susanne Baer erörtert wird. Deren Amtszeit endet am 1. Februar 2023. Sie gehört dem Ersten Senat an, allerdings ist auch für die Besetzung ihrer Position der Bundestag zuständig.

Striktes Proporzsystem regelt das Vorschlagsrecht

Die Amtszeit eines Bundesverfassungsrichters endet entweder mit dem Ablauf der einmaligen Amtsperiode von 12 Jahren – oder mit Vollendung des 68. Lebensjahres. Hermanns und Huber sind beide 63 Jahre alt. Verabsäumt das für die Wahl zuständige Gremium jedoch eine rechtzeitige Nachbesetzung, müssen Richter bis dahin im Amt verbleiben. Andernfalls wären die Senate nicht beschlussfähig.

Die Besetzung der Richterposten folgt einem strengen Proporzsystem. Die beiden Senate sind mit je acht Richtern bestückt. Diese werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.

Ein strenger Proporz herrscht jedoch auch bezüglich des Vorschlagrechts. Alle vier Jahre, im Regelfall nach der Bundestagswahl, wird der Verteilungsschlüssel unter den Parteien neu festgelegt. Derzeit besitzt die Union das Vorschlagrecht für drei Bundesverfassungsrichter, ebenfalls drei schlägt die SPD vor. Grüne und FDP nominieren je ein Mitglied. Die Vorgeschlagenen müssen der jeweiligen Partei nicht angehören, jedoch ist regelmäßig ein politisches Naheverhältnis anzunehmen.

Seit 2020 in jedem Senat Richter ausgeschieden

Die letzten Neubesetzungen fanden im Jahr 2020 und im vergangenen Juni statt. Auf Vorschlag der SPD ersetzte vor zweieinhalb Jahren Ines Härtel im Ersten Senat den ausscheidenden Johannes Masing. Im Zweiten kam Astrid Wallrabenstein auf Vorschlag der Grünen für Andreas Voßkuhle. Im Juni 2022 ersetzte Heinrich Amadeus Wolff auf Vorschlag der Liberalen im Ersten Senat Andreas Paulus.

Mit Monika Hermanns und Peter Huber beenden von der SPD beziehungsweise der Union nominierte Höchstrichter ihre Amtszeit. Susanne Baer hatten die Grünen vorgeschlagen.

Frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit der Vorgänger können die Nachfolger gewählt werden. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit keine Wahl eines Nachfolgers zustande, wird der Wahlausschuss des Bundestags beziehungsweise der Bundesratspräsident aktiv. Dieser fordert das Bundesverfassungsgericht zur unverzüglichen Nennung von Wahlvorschlägen auf. Steht ein Nachfolger zur Besetzung aus, muss dieses drei, bei zwei Nachfolgern vier Namen nennen.



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