Cannabis-Freigabe: Kommunen haben noch viele Fragen

Seit 1. April dürfen Erwachsene unter Auflagen Cannabis besitzen und auch konsumieren. Die Auflagen sind zahlreich. Kommunen fragen sich: Wie sollen wir diese kontrollieren?
Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt.
Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times2. April 2024

Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. „Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger dpa in Berlin. Aus kommunaler Sicht blieben noch eine ganze Reihe offener Fragen.

Unklar ist den Städten und Gemeinden demnach, wie sie die Einhaltung der festgelegten Abstandregeln zu Schulen, Kitas oder Sportstätten kontrollieren sollen oder die vielen Regeln für die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine.

Wie soll die Kontrolle erfolgen?

„Dabei ist klar, dass die kommunalen Ordnungsbehörden nicht überlastet werden dürfen, denn es fehlt bereits jetzt vielerorts an Personal“, sagte Berghegger. Er erwartet zudem Hinweise zum effizienten Jugendschutz und der Kontrolle des Privatanbaus von Cannabis.

„Für das Vertrauen in den Staat ist es wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet werden, dass sie kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Hier sehen wir beim aktuellen Cannabis-Gesetz noch deutliche Defizite“, kritisierte er.

Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden.

Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Für den Konsum in der Öffentlichkeit gilt: Nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber nicht in Fußgängerzonen. (dpa/red)



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