Chemnitzer Messerstecher konnte in den Niederlanden abtauchen

2015 der erste Asylantrag, abgelehnt. März 2017 erneute Ablehnung. August 2018 die dritte Ablehnung. Und der mutmaßliche Chemnitzer Messerstecher wurde immer noch nicht abgeschoben.
Titelbild
Tatort in ChemnitzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. August 2018

Der mutmaßliche Chemnitzer Messerstecher Yousif A. konnte vor der Bluttat wochenlang in den Niederlanden untertauchen, weil die Ausländerbehörde in Sachsen ihn nicht abschob. Das schreibt dieses Wochenende die „Bild am Sonntag“. Laut des Berichts hatte der gebürtige Iraker 2015 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt.

Weil die Behörden aber mittels Fingerabdrücken erkannten, dass bereits ein Verfahren in Bulgarien lief, lehnten sie den Bescheid nach den sogenannten Dublin-Regeln ab und ordneten die Abschiebung nach Bulgarien an.

Einen Widerspruch Yousif A.s lehnte das Chemnitzer Verwaltungsgericht am 13. Mai 2016 ab. Nur sechs Tage später forderte das BAMF die zuständige Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz schriftlich auf, die Abschiebung von Yousif A. bis zum 13. November 2016 die Wege zu leiten.

Ansonsten sei Deutschland für den Mann zuständig und das Asylverfahren müsse erneut beginnen. Auf das Schreiben reagierte die Ausländerbehörde offenbar nicht und trug laut des Berichts der „Bild am Sonntag“ Anfang Oktober in das Ausländerzentralregister ein, dass Yousif A. untergetaucht sei.

Später stellte sich heraus, dass A. in die Niederlande geflüchtet war und dort ebenfalls einen Asylantrag gestellt hatte. Im Dezember kam Yousif A. nach Deutschland zu einer Anhörung im BAMF zurück.

Erneut lehnte das BAMF Anfang März 2017 seinen Asyl-Antrag ab, doch dieses Mal hob ein Gericht im August den Bescheid auf. Bei zwei weiteren Anhörungen im November 2017 und August dieses Jahres kam fanden die Behörden heraus, dass die Ausweispapiere von Yousif A. gefälscht waren und lehnten den Bescheid am 29. August zum dritten Mal ab. (dts)



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