Chemnitzer Urteil in Brandanschlagprozess auf Bürgerbüro eines AfD Abgeordneten wirft Fragen auf

Im Oktober 2017 wurde auf das Bürgerbüro des AfD Landtagsabgeordneten Carsten Hütter ein Brandanschlag verübt. Jetzt soll der verurteilte Täter ausgerechnet an das „Alternative Jugendzentrum“ in Chemnitz 1000 Euro als Geldstrafe zahlen.
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In Chemnitz, zu DDR Zeiten Karl-Marx Stadt genannt, wurde ein Urteil gefällt, das Fragen aufwirft.Foto: iStock
Epoch Times3. Juni 2018

Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte am 28. Mai 2018 den Angeklagten, dem schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchte Sachbeschädigung vorgeworfen wurden, zu 15 Monaten Haft auf Bewährung.

Weiterhin muss er den Schaden ausgleichen und eine Geldstrafe zahlen – zu zahlen an das „Alternative Jugendzentrum“ in Chemnitz.

In einer Pressemitteilung der AfD Chemnitz vom 29. Mai 2018 schrib die AfD:

Am 28.5.18 fand im Amtsgericht Chemnitz das juristische Nachspiel zu dem im vergangenen Oktober verübten Anschlag auf unser Büro statt. Als Vertreter des Kreisverbandes verfolgten Nico Köhler und Tino Schneegass die Verhandlung. Dem Angeklagten wurde versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie versuchte Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Der polizeibekannte Angeklagte (u.a. wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Erschleichung von Leistungen) gab im Prozess an, sich nicht an alle Einzelheiten zur Tatzeit erinnern zu können, da er stark angetrunken war.

Ein politisches Motiv bestritt er ebenfalls, wobei sein äußeres Erscheinungsbild zumindest deutliche Nähe zum linken Spektrum erkennen ließ. Durch die Aussage mehrerer Tatzeugen und den festnehmenden Polizeibeamten konnten einige Einlassungen des Täters widerlegt werden.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilte das Gericht den Angeklagten zu 1 Jahr und 3 Monaten Haft, ausgesetzt zu 30 Monaten Bewährung. Zusätzlich wurde ihm auferlegt, den entstandenen Sachschaden finanziell auszugleichen und eine Spende von 1.000 Euro an das „Alternative Jugendzentrum“ zu zahlen.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass sich der Angeklagte nach der Verhandlung bei Nico Köhler persönlich für seine Tat entschuldigte.

Wusste das Gericht, welche Einrichtung der Empfänger der Strafzahlung war?

„Nach mir vorliegender Faktenlage wurde der absolute Großteil der 33 Anschläge auf mein AfD-Bürgerbüro von Tätern begangen, die direkt aus dem so genannten Alternativen Jugendzentrum kamen, das sich in unmittelbarer Nähe befindet“, sagte Hütter.

Die „Junge Freiheit“ schrieb dazu:

Für den AfD-Politiker kann es nur zwei Gründe für die Maßnahme des Gerichts geben. Entweder wisse das Amtsgericht nicht, was es tue. Oder: ‚Das Gericht weiß ganz genau, was es tut. Beides wäre allerdings eine sehr große Schande für unsere Justiz.'“

Hütter versucht jetzt über den Landtag herauszufinden, in wievielen Fällen sächsische Gerichte, Strafzahlungen an linksradikale Einrichtungen veranlasst haben.

(al)



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