Das ändert sich 2024: Höherer Mindestlohn, mehr Rente, Neuerung beim Elterngeld
Im Bereich Einkommen und Steuern bringt das neue Jahr einige Neuerungen. So steigt etwa der Mindestlohn an und die Regelsätze beim Bürgergeld ändern sich. Ein Überblick:
Mindestlohn steigt an
Direkt zum Jahresstart steigt der Mindestlohn von derzeit zwölf Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Grenze gilt nicht nur für eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber, wie Verbraucherschützer betonen. Bei ihnen erhöht sich die Verdienstgrenze um 18 Euro auf 538 Euro.
Gleichzeitig gibt es in einigen Branchen eigene Mindestlöhne, die über dem allgemeingültigen Satz liegen. Ab Januar erhöhen sich die Gehälter beispielsweise für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk. Maler und Lackierer sowie Gerüstbauer ziehen dann im April beziehungsweise im Oktober nach.
Rente ab 66 Jahre
Rund 21 Millionen Rentner gibt es in Deutschland. Sie sollen im kommenden Jahr voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld bekommen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung ausrechnete.
Endgültig entscheidet sich die Anpassung im kommenden Frühjahr. Zudem dürfen Menschen, die wegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr dazuverdienen.
Ab 1. Januar steigt die reguläre Altersgrenze für die Rente auf 66 Jahre. Das gilt für diejenigen, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Auch die Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt – für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Diese kann von denen in Anspruch genommen werden, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wer 35 Versicherungsjahre hat, muss Abschlägen hinnehmen: 0,3 Prozent je Monat.
Wer neu in den Ruhestand geht muss einen höheren Teil seiner Rente versteuern (84 statt 83 Prozent). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für Beschäftigte auch ab dem 1. Januar weiterhin 18,6 Prozent.
Grenzen für Mini- und Midi-Jobs
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber steigt 2024 von 520 Euro auf 538 Euro. Diese orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Damit können Minijobber zwei Stunden pro Arbeitstag (10 h/Woche; 43,3 h/Monat) mit Mindestlohn arbeiten.
Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 538,01 und 2.000 Euro zählen als Midijobber. Sie zahlen einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt.
Mehr Geld für Auszubildende
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende soll ab Januar ansteigen. Lehrverträge dürfen die Grenze von 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr dann nicht mehr unterschreiten. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 766 Euro, im dritten Jahr mindestens 876 Euro.
Regelsätze beim Bürgergeld steigen
Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen ab Januar mehr Geld (Stand 5.12.). Für Alleinstehende steigt der Satz um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat, für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gibt es 471 Euro statt bisher 420 Euro. Bei Kindern bis zum sechsten Geburtstag steigt der Satz auf 357 Euro und bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren auf 390 Euro.
Seit Anfang 2023 ersetzt das Bürgergeld die bis dahin geltende Grundsicherung (Hartz IV). Im Zuge der Umstellung wurde auch beschlossen, die Inflation früher zu berücksichtigen.
Die Bedarfe werden nach Angaben der Bundesregierung nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Deutschlandweit beziehen derzeit rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.
Geplante Einschnitte beim Elterngeld
Im kommenden Jahr soll es nach Plänen der Koalition Einschnitte beim Elterngeld geben. Wichtig ist die Neuerung für Paare, die ab dem 1. April 2024 Nachwuchs bekommen: Dann nämlich sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.
Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen.
Künftig muss mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat möglich.
Mehr steuerfreies Einkommen
Bereits vergangenes Jahr wurde die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Auch 2024 steigt dieser sogenannte Grundfreibetrag: Für Ledige steigt er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro.
Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern von 6.024 Euro auf 6.384 Euro je Kind an. Bei getrennten Eltern ist es die Hälfte.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen an
Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an, Besserverdienende haben dann also höhere Sozialabgaben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen demnach bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7.550 Euro in Westdeutschland und von 7.450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig werden. Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5.175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch bei einer privaten Krankenversicherung versichern. (afp)
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