Datenanalyst erstattet Strafanzeige gegen Vorstand der BKK ProVita

Gegen den Vorstand der BKK ProVita, Walter Redl, liegt eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung vor. Grundlage ist eine verschleppte Datenweitergabe, die eine Neubewertung der Corona-Impfstoffe nach sich ziehen könnte, wie der Datenexperte Tom Lausen gegenüber Epoch Times mitteilte.
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Tom Lausen.Foto: privat
Von 19. März 2022

In den vergangenen Wochen geriet die Betriebskrankenkasse BKK ProVita in die Schlagzeilen. Nachdem der langjährige Vorstand Andreas Schöfbeck nach einer Datenanalyse von einer deutlichen Untererfassung von Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe gesprochen hatte, war er am 1. März entlassen worden. Vom Tisch ist die Sache damit nicht.

Wie Epoch Times in Erfahrung brachte, hat der vertragliche Berater und Datenanalyst der BKK ProVita, Tom Lausen, gegen den neuen Vorstand Walter Redl Strafanzeige erstattet. Redl war einer zuvor erteilten Aufforderung, sämtliche anonymisierte Daten an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu übermitteln und dieses bei der Erfassung und Aufklärung von Art und Anzahl der Nebenwirkungen zu unterstützen, nicht nachgekommen.

Lausen ermittelte bei der Auswertung der anonymisierten Daten der rund 11 Millionen Versicherten im Auftrag der BKK ProVita insgesamt 216.695 Versicherte, die (anteilig) bis zum 3. Quartal 2021 laut ärztlichem Diagnoseschlüssel wegen Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung behandelt wurden. Bei einer Hochrechnung für alle Geimpften in Deutschland ergab dies 2,5 bis 3 Millionen Nebenwirkungen unbekannter Schwere. Vor dem Hintergrund, dass dem PEI für den Zeitraum 27. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021 lediglich 244.576 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen vorlagen, bedeutet dies eine Untererfassung.

„Eine weitere Auswertung ergab, dass für das gesamte Jahr 2021 insgesamt 136.609 BKK-Versicherte 383.170 Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit den kodierten Impfnebenwirkungen/Komplikationen ärztlich bescheinigt bekamen“, so Lausen. Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Impfnebenwirkung seien im Vergleich zu Krankschreibungen nach einem positiven Corona-Test sogar höher gewesen.

Verzögerte Datenauswertung

Das PEI, das nach eigenen Angaben Interesse am Zugang zu den relevanten Krankenkassendaten bekundete, wurde von der BKK ProVita „höflich an den GKV-Spitzenverband verwiesen“, teilte der PEI-Präsident Klaus Cichutek gegenüber Epoch Times mit. Lausens Datenanalyse sei allgemein und damit seitens des PEI nicht wissenschaftlich fundiert bewertbar gewesen. Aufgrund des weitreichenden Datenschutzes verzögere sich der Beginn der beabsichtigten Auswertung.

Laut Cichutek ist die Sicherheit der Corona-Impfstoffe durch „das etablierte Meldesystem im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und die ggf. zu treffenden Maßnahmen gewährleistet“. Abrechnungsdaten seien nicht per se mit schwerwiegenden Nebenwirkungen gleichzusetzen, die eine Nutzen-Risiko-Bewertung der Impfstoffe beeinflussen würden, so der PEI-Präsident weiter.

Ähnlich sieht es der GKV-Spitzenverband, auch wenn unerwünschte Wirkungen einer COVID-Impfung „keine seltenen Ereignisse“ sind. Die nach einer Impfung auftretenden Symptome seien in aller Regel leicht und vorübergehend, könnten aber durchaus dazu führen, dass Versicherte einen Arzt aufsuchen, erklärte Claudia Widmaier, Pressereferentin des Verbands der Krankenkassen GKV, gegenüber Epoch Times. Da unklar sei, ob alle Versicherten bei Auftreten von Nebenwirkungen zum Arzt gehen, würde vor Verabreichung der Zweitdosis routinemäßig gefragt, wie der Impfling die erste Dosis vertragen habe. Dies werde dokumentiert.

„Wir gehen davon aus, dass in diesen Fällen Ärztinnen und Ärzte in aller Regel keine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt oder an das PEI vornehmen“, schilderte Widmaier. Sie verwies darauf, dass eine namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz nur erfolgen muss, wenn nach einer Impfung auftretende Krankheitserscheinungen über die bekannten und häufigeren harmlosen Impfreaktionen hinausgehen. Kurzzeitige Rötungen, Schwellungen oder Fieber unter 39,5 Grad zählen beispielsweise nicht dazu.

Außerdem würden dem PEI nicht nur Daten aus Deutschland, sondern auch aus Europa und dem Rest der Welt übermittelt werden. Diese hätten den GKV-Spitzenverband zu dem Schluss geführt, dass „aus der geschilderten möglichen Untererfassung kein Signal für übersehene oder unterbewertete Risiken entsteht“, so Widmaier.

Strafanzeige wegen Beihilfe zu Körperverletzung

Lausen hingegen stellt klar, dass das PEI allen Impfnebenwirkungen nachgehen müsse. „Man versucht die Daten herunterzuspielen, indem man nur schwerwiegende Nebenwirkungen als meldepflichtig sieht“, kritisiert der Datenexperte. Dies scheine sich schon als eine Art „Standardausrede“ etabliert zu haben. Dabei erinnert Lausen die Behörde an das Grundlegende: „Arzneimittel müssen sicher sein“.

Sein Anwalt, Ivan Künnemann, hat am 14. März bundesweit bei allen Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen den Vorstand der BKK ProVita wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung erstattet. Die fehlenden Daten könnten möglicherweise zu einer neuen Risikobewertung bezüglich der COVID-Impfstoffe durch das PEI führen, so der Jurist. In diesem Fall würden auch die Aufklärungsbogen, die zur Einwilligung der Impfung dienen, auf falscher Annahme beruhen und damit den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen.

„Es werden mehr gesunde Versicherte durch einmalige und regelmäßige Impfungen mit Nebenwirkungen und Arztbesuchen belastet als bisher angenommen“, so Künnemann.

Mittlerweile wurde Lausen auch als Sachverständiger vor den Bundestag geladen. Im Rahmen einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss am 14. März forderte der Datenexperte eine unverzügliche Ermittlung der nicht erfassten Nebenwirkungen. Bis eine korrekte Datengrundlage für eine einwandfreie Risiko-Nutzen-Bewertung der Corona-Impfstoffe vorliegt, sollten die Abgeordneten ernsthaft eine Aussetzung der Impfkampagne in Erwägung ziehen.

Hier geht es zur 15 Seiten umfassenden Stellungnahme des Datenexperten vom 14. März.

Der Artikel erschien zuerst in der Wochenzeitung, Ausgabe 36 am 19. März 2022.



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