Demo-Verbot in Berlin: Querdenken 711 legt Beschwerde bei Berliner Verwaltungsgericht ein

Wird das Verbot der geplanten Berliner Großdemonstration gegen Corona-Auflagen Bestand haben? Darüber werden wohl Gerichte befinden müssen.
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Corona-Demo in Berlin, 1. August 2020.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times27. August 2020

Die Initiatoren der für Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung haben einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot der Veranstaltung eingelegt. Die entsprechende Beschwerde der Initiative Querdenken 711 ging am Donnerstag ein, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP sagte. Demnach ist am Freitagvormittag mit einer Entscheidung zu rechnen.

Die Veranstalter können bei einer Niederlage zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte das Verwaltungsgericht in Berlin das Verbot kippen, kann auch die Versammlungsbehörde noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Den Schritt nach Karlsruhe kann sie juristisch jedoch nicht gehen.

In der Mitteilung der Senatsverwaltung zu dem Verbot der Versammlungsbehörde hatte es am Mittwoch zur Begründung geheißen, bereits die vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, „dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben“. Querdenken 711 erklärte nach dem Verbot, die Demos sollten in jedem Fall stattfinden.

Gerichtsentscheidungen stehen an

Nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik in Berlin stehen nun voraussichtlich Gerichtsentscheidungen an.

Die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte angekündigt, gegen das Verbot der Polizei beim Berliner Verwaltungsgericht vorzugehen und wenn nötig auch das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

„Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird“, sagte der Rechtsanwalt der Initiative, Ralf Ludwig. Bis zum Mittwochnachmittag war beim Berliner Verwaltungsgericht noch keine Beschwerde gegen die Verbotsverfügung eingegangen.

Wann nach einem Eingang erste Entscheidungen gefällt werden, ist offen. Auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), erwarten, dass Gerichte über die Demonstration entscheiden werden.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) argumentierte, die letzte ähnliche Querdenken-Demonstration am 1. August habe gezeigt, dass Demonstranten „sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen“ hinwegsetzten. Daher sei auch jetzt wieder „mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen“.

Es gehe nicht um eine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, „sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz“. Er fügte hinzu: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.“

Gegenproteste finden statt

Ein generelles Demonstrationsverbot in Berlin besteht allerdings nicht. Die geplanten Gegenproteste in Berlin dürfen laut „Welt“ stattfinden. Ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung sagte gegenüber der Zeitung: „Es werden am nächsten Wochenende Demonstrationen in Berlin stattfinden. Es gibt kein generelles Demonstrationsverbot, die Versammlungsfreiheit wurde nicht aufgehoben“.

Zur größten Kundgebung am Wochenende hatte die Initiative für Samstagnachmittag 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Am 1. August waren sehr viel mehr Demonstranten gekommen. Erste Schätzungen der Polizei vor Ort gingen laut Veranstalter von rund 1,4 Millionen Teilnehmer aus. Später dementierte die Polizei die Aussage. Die Zahl wurde auf 17.000 herunter korrigiert. Die Polizei löste die Demonstration am Nachmittag auf.

Die Initiative Querdenken 711 und die AfD werfen dem Senator vor, die Demonstration aus politischen Gründen verbieten zu wollen. Der Initiator der Demonstration, Michael Ballweg, schrieb, es gehe „nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, (…) sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer“.

Ein Sprecher von Geisel wies das zurück: „Der Senat misst nicht mit zweierlei Maß. Es wird im Einzelfall entschieden. Es gibt nicht links erlauben, rechts verbieten. Das ist Unsinn.“

Im Internet erschienen Aufrufe, am kommenden Wochenende trotzdem in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren.

Geisel will Verbot mit Polizeiaufgebot durchsetzen

Geisel zeigte sich laut einem „Tagesspiegel“-Bericht besorgt, dass es zu Gewalt kommen könnte. Es habe erhebliche Drohungen gegen seine Behörde und die Polizei gegeben, sagte er. Das verdeutliche das Gefährdungspotenzial des Teilnehmerspektrums, sagt er.

„Die Berliner Polizei wird mit mehreren tausend Beamten in der Stadt unterwegs sein, auch mit Unterstützung aus anderen Bundesländern, um das Verbot am Wochenende durchzusetzen“, sagte Geisel. „Bewusste Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz lässt sich der Staat nicht gefallen, wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen.“

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Ressortchef Maier, kann die Berliner Entscheidung „nachvollziehen.“ Bei der Demonstration am 1. August seien Auflagen „mutwillig missachtet worden. Wir stellen außerdem fest, dass von der rechtsextremistischen Szene stark mobilisiert wird“, sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Haldenwang sieht keine Gefahr durch Rechtsextremismus

Der BfV-Präsident Thomas Haldenwang hingegen sieht keinen großen Einfluss der rechtsextremistischen Szene in Querdenken 711. Rechtsextremisten sei es nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht gelungen, die Demonstrationen gegen die Corona-Restriktionen für sich zu vereinnahmen.

Vor allem rechtsextremistische Parteien hätten in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, sich an die Spitze der Bewegung gegen die Corona-Auflagen zu setzen, erläuterte Haldenwang am Mittwoch im ARD-Fernsehmagazin „Kontraste“. So hätten sie intensiv für die Teilnahme an diesen Demonstrationen geworben. Nach der Wahrnehmung des Verfassungsschutzes seien diese Versuche aber „nicht besonders effektiv“. Rechtsextremisten sei es nicht gelungen, die „Hoheit über das Demonstrationsgeschehen zu bekommen“.

Zwar sehe das BfV bei den Demonstrationen eine große Anzahl von Menschen, „die den unterschiedlichsten Verschwörungstheorien anhängen“, sagte Haldenwang. Dies sei aber alles im Bereich dessen, „was sich noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“. (dpa/nh)



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