Der Schein von weniger Ausreisepflichtigen in Deutschland – was dahinter steckt

Die Anzahl der Ausreisepflichtigen ging im vergangenen Jahr deutlich zurück. Bei genauerem Hinsehen verbirgt sich dahinter eine Verlagerung mancher Ausländer in eine neue Kategorie.
Titelbild
Die Polizei in Bayern kontrolliert einen illegalen Migranten.Foto: GUENTER SCHIFFMANN/AFP/Getty Images
Von 11. März 2024

Vor gut 14 Monaten ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Davon profitieren können in Deutschland abgelehnte Asylbewerber sowie ausländische Studenten, Arbeitnehmer oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Was vielen Ausländern zugutekommt, sehen hierzulande manche eher kritisch – und als Trickserei der Ampelkoalition.

Nach geltendem Recht können die geduldeten Migranten diese Aufenthaltserlaubnis einmalig für maximal 18 Monate in Anspruch nehmen. Eine Verlängerung ist laut „Pro Asyl“ aber nicht möglich.

Spätestens nach diesen 18 Monaten sollte das Bleiberecht geregelt sein, sodass der Migrant nicht wieder in den Duldungsstatus zurückfällt. Für geduldete Menschen kann das die Chance sein, nach jahrelanger Integration ein sicheres Leben in Deutschland aufzubauen.

Weniger Ausreisepflichtige

Auf die Statistik des Ausländerzentralregisters hat sich das Chancen-Aufenthaltsrecht offenbar bereits ausgewirkt. So lag die Zahl der unmittelbar Ausreisepflichtigen im vergangenen Jahr bei 48.670, wie der „Mediendienst Integration“ zeigt. Das ist ein Rückgang von 13,3 Prozent im Vergleich zu 2022.

„Chancen-Aufenthaltsrecht“

Anzahl der Ausreisepflichtigen von 2015 bis 2023. Foto: © MEDIENDIENST INTEGRATION 2024

Ende 2023 befanden sich insgesamt rund 242.600 ausreisepflichtige Menschen, also die Summe aus Geduldeten und unmittelbar Ausreisepflichtigen, in Deutschland. Davon sind rund 60 Prozent abgelehnte Asylbewerber. Im vergangenen Jahr sank diese Zahl zum ersten Mal seit 2015 – und zwar deutlich um 20,3 Prozent. Die häufigsten Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen mit abgelehntem Asylantrag sind dabei Afghanistan, Irak, Nigeria und Iran.

80 Prozent der Ausreisepflichtigen sind Geduldete. Das bedeutet: Eigentlich müssen sie Deutschland verlassen. Eine Abschiebung kann aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht stattfinden.

Bis Anfang dieses Jahres haben bereits mindestens 75.000 Personen den Chancen-Aufenthalt beantragt, wie „Pro Asyl“ berichtet. Allerdings dürfte die Gesamtzahl deutlich höher liegen, da bisher nur für elf von 16 Bundesländern Daten vorliegen.

Maßnahme nur Schönung der Statistik?

Nun wird bei Manchen allerdings Kritik am Chancen-Aufenthaltsrecht laut. Mit dieser Regelung würde die Bundesregierung illegale in legale Migration umwandeln, wie „Nius“ behauptet. Demnach könnten illegale Migranten und Arbeitslose in Deutschland bleiben, wenn sie fünf Jahre geduldet waren – trotz abgelehntem Asylantrag.

Im gesamten Jahr 2023 hätten laut dem konservativen Nachrichtenmedium rund 60.000 Ausländer den Chancen-Aufenthalt bewilligt bekommen. „Pro Asyl“ gibt an, dass von Januar bis August 37.000 Menschen den Chancen-Aufenthalt erhalten haben. Hochgerechnet bis Dezember wären dies auch 55.500 bewilligte Anträge. Das Interessante dabei: 2023 gab es knapp 61.700 Ausreisepflichtige weniger als im Jahr zuvor. Die Zahlen ähneln sich.

Somit sind nicht etwa deutlich mehr Ausreisepflichtige abgeschoben worden. Die Zahlen sind stattdessen wegen dieser neuen Kategorisierung der „Chancengebung“ aus der Statistik gefallen. Wie „Nius“ interpretiert, ist dadurch aus „einem illegalen Aufenthalt der Migranten die Vorstufe einer Legalisierung entstanden“.

Die AfD kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung. Sie wirft der Ampel in ihrem Mitgliedermagazin vor, dass „vom Chancen-Aufenthaltsrecht sogar Kriminelle profitieren“. Denn: „Wer wegen einer Straftat zu Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen nach dem allgemeinen Strafrecht oder von bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz verurteilt wurde, darf sich weiterhin um die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis bewerben.“

Diese Erlaubnis diene als „Brücke“ für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.



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