Ein Harem für Ahmad: Ex-Polizist erstattet Anzeige gegen Syrer und alle offiziellen Beteiligten
Der Syrer Ahmad A. durfte zum Wohle der Kinder seine Zweitfrau nach Deutschland holen. Dies stellt das Scharia-Recht über deutsche Gesetze, schreibt nun ein Polizeikommissar a.D. und erstattet Anzeige gegen den Syrer und alle offiziellen Beteiligten.

Muslimische Frauen (Symbolbild).
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Um Ahmad A. (32), einen syrischen Flüchtling, seine (noch) zwei Frauen und (noch) sechs Kinder gab es bereits viel Wirbel – politisch als auch in den Medien.
Ahmad lebte bereits mit einer Frau und ihren Kindern hier in Deutschland und durfte dann seine zweite Frau und ihre Kinder nachholen. Gemeinsam leben sie jetzt in einem Haus im Landkreis Pinneberg bei Hamburg (Schleswig-Holstein).
Das Haus wurde ihm von der Gemeinde gestellt und wird vom Jobcenter bezahlt. Der Kreis hatte laut zuvor argumentiert, die Mutter und Zweitfrau habe lediglich zum Wohle der Kinder einreisen dürfen. Die EPOCH TIMES berichtete.
Gegen den Landrat kam es damals zu mehreren Anzeigen wegen Bigamie bzw. Förderung von Bigamie.
- Siehe auch: Anzeige gegen Landrat: Syrern mit zwei Ehefrauen soll Familiennachzug gewährt worden sein
„Sie ist die einzige Person, die das Leiden der Syrier gespürt hat. Auch den Deutschen danke ich. Auch wenn es unter ihnen Rassisten gibt. Aber die Deutschen haben schon mal Krieg erlebt und zeigen für die Syrer großes Mitgefühl“, sagte er.
Polizeikommissar a. D.: Werde nicht hinnehmen, dass Scharia-Recht über deutschem Grundgesetz steht“
Nun geht die Geschichte weiter: Ein ehemaliger Polizeikommissar erstattete Anzeige gegen den Syrer und alle Beteiligten.
Im Landkreis Pinnenberg stehe das Scharia-Recht über dem deutschen Strafgesetzbuch und dem deutschen Grundgesetz. „Das werde ich als Deutscher nicht hinnehmen“, schrieb Tim Kellner im Vorwort zu seiner Strafanzeige, die er auf Facebook veröffentlichte.
Islamische Vielehe verstößt gegen öffentliche Ordnung in Deutschland
Dass Ahmed A. zwei Ehefrauen hat, sei gemäß der deutschen Gesetzgebung nicht erlaubt, so der Polizeikommissar a. D.
Außerdem dürften private Rechtsverhältnisse, die im Ausland entstanden sind, in Deutschland nur fortgesetzt werden, wenn sie dem „ordre public“, also der öffentlichen Ordnung und der inländischen Wertvorstellung entsprechen.
„Dieses ist in dem besagten Fall als absolut zutreffend zu betrachten, da die nach Scharia-Recht ausgelebte Vielehe entschieden gegen die öffentliche Ordnung steht“, schrieb Kellner weiter.
Inwiefern sind Ahmads Ehen „rechtmäßig“ geschlossen?
Auch sei zu klären, inwiefern die Mehrehen von Ahmad A. in seiner Heimat „rechtmäßig“ geschlossen wurden, meinte der Ex-Polizist.
Genau diesen Umstand sprach auch die türkischstämmige Soziologin und Publizistin Necla Kelek an. So sei die Ehe nach syrischem Personalstatutgesetz Artikel 6 „formfrei“.
Sie könne also auch am Telefon geschlossen werden. Da müsse nichts registriert werden, sondern nur von zwei muslimischen Männern bezeugt werden. Somit könne jeder Flüchtling behaupten, „mit vier Frauen verheiratet zu sein und 20 Kinder zu haben“, so Kelek.
„Innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes sollten deutsche Gesetze gelten, fordert der ehemalige Polizeikommissar deshalb.
„Das bedeutet, dass ausländische Gesetze, geschweige denn das Scharia-Recht, keinerlei Bedeutung haben können oder dürfen“, so Kellner.
Strafanzeige gegen alle offiziellen Beteiligten
Des Weiteren erstattet der Ex-Polizist auch Strafanzeige gegen alle offiziellen Beteiligten, die dem Syrer ermöglicht haben, „die Vielweiberei mit staatlicher Finanzierung bei uns auszuleben“. Sie hätten sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht.
Wenn die Vielehe in Deutschland nach Scharia-Recht mittlerweile legitimiert sei, dann wäre es möglich, dass „Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, Steinigungen und das Abtrennen von Gliedmaßen offiziell anerkannt, legitimiert oder geduldet werden“, so der Polizeikommissar a. D.
„Wenn der Rechtsstaat bereits in Teilen kapituliert oder weicht, dann empfinde ich es als meine Bürgerpflicht, diesen zu stärken oder gar zur Räson zu rufen“, schließt Kellner ab.
Ein Harem für Ahmad
Doch kommen wir zurück zu Ahmed A. Für ihn sei es völlig normal zwei Ehefrauen zu haben, meinte er im „Spiegel“-Beitrag. Er hält sich an die Scharia und die erlaube bis zu vier Ehefrauen.
„Der Richter sagte mir: Wir helfen dir, deine Frau hierher zu holen, denn wir wissen, sie sind Muslim und dürfen eine, zwei, drei oder vier Frauen heiraten. Da gibt es von Seiten des Gerichts keinen Widerstand, dass sie ihre Zweit-Frau nachholen“, so der anerkannte Flüchtling.
Seine Zweitfrau heißt Lina, mit ihr hat er vier Kinder. Sie war dreizehn als er sie heiratete. Betool, seine erste Frau, heiratete er sechs Jahre zuvor. Sie war damals vierzehn. Mit ihr hat er zwei Kinder.
(as/er)
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