Ein Jahr arbeitsunfähig nach Impfschaden – Rentenbehörde lehnt Antrag ab

Mit einem heftigen Brennen im Oberarm nach der zweiten COVID-Impfung von BioNTech begann der Leidensweg von Tanja F., einer dreifachen Mutter aus Baden-Württemberg. Seither ist ein Jahr vergangen, ohne dass ihr Impfschaden anerkannt oder die beantragte Rente bewilligt wurde.
Eine Mitarbeiterin des Klinikums Stuttgart bereitet in einer Impfstation eine Spritze für eine Impfung gegen das Coronavirus vor.
Eine Mitarbeiterin des Klinikums Stuttgart bereitet in einer Impfstation eine Spritze für eine Impfung gegen das Coronavirus vor. Symbolbild.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Von 20. Februar 2022

„Unfassbar, es ist einfach unfassbar.“ Die 35-jährige Tanja F. lässt enttäuscht den Hörer ihres Telefons sinken. Soeben hat ihr Anwalt ihr mitgeteilt, dass die beantragte Erwerbsminderungsrente aufgrund eines Impfschadens abgelehnt wurde. Ohne eine weitere Untersuchung kam die Behörde auf Aktenlage zu dem Schluss, dass Tanja mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könne. Dabei ist die dreifache Mutter seit ihrer zweiten BioNTech-Impfung am 6. Februar 2021 nicht einmal in der Lage, den Familienhaushalt allein zu bewältigen.

Eigentlich wollte sich Tanja zur generalisierten Pflegefachfrau ausbilden lassen. Doch die zweite COVID-Impfung auf Drängen des Arbeitgebers machte sie selbst zum Pflegefall. Manchmal kommt sie gar nicht aus dem Bett. Ohne ihren Mann wäre sie völlig aufgeschmissen. Zu allem Übel kündigte ihr auch der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit.

Auch für Tanjas Anwalt, Dr. Ulrich Stegmüller aus Heilbronn, ist es unverständlich, dass der Rentenantrag abgelehnt wurde. „Es drängt sich hier der böse Verdacht auf, dass das Ergebnis – ‚keine Erwerbsminderung durch Impfschaden‘ – von vornherein feststand, getreu dem Motto ‚weil nicht sein kann, was nicht sein darf‘“, sagte er gegenüber Epoch Times.

Dabei läuft die Einschätzung der Rentenbehörde dem Ergebnis des medizinischen Dienstes Baden-Württemberg völlig zuwider. Dieser hatte festgestellt, dass Tanja keine weitere Tätigkeit ausüben kann. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sei nicht absehbar, sodass auch die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. „Aber das scheint die Deutsche Rentenversicherung gleichfalls nicht zu scheren“, kritisiert Stegmüller.

Aber nicht nur von der Rentenstelle, sondern auch von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Würzburg fühlt sich Tanja im Stich gelassen. Da die Impfung während der Arbeitszeit erfolgt ist, wurde der Vorfall als Arbeitsunfall gemeldet, aber die Bearbeitung ihres Vorgangs ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Tanja ist kein Einzelfall, auch wenn es nach offiziellen Meldungen der BWG keine „belastbaren Zahlen“ gibt, wie Pressereferentin Mareike Berger gegenüber Epoch Times mitteilte.

Meldung eines Impfschadens bei Berufsgenossenschaft

Beschäftigte, Selbständige und ehrenamtlich Tätige der bei der BGW versicherten Berufsgruppen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf dem Weg zum oder vom Impfen einen Unfall erleiden. „Dies gilt auch für etwaige Fälle, in denen es durch das Impfen selbst oder durch eine über das übliche Ausmaß hinausgehende Impfreaktion zu einer gesundheitlichen Schädigung kommt“, teilte Berger mit. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist laut BGW, dass mit einer Impfung einer erhöhten Infektionsgefahr, die mit der beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden ist, entgegengewirkt wird.

Aufgrund der ab dem 15. März 2022 geltenden gesetzlichen Nachweispflicht für Unternehmen im Bereich des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege besteht laut BGW für die dort tätigen Berufsgruppen ab dem 11. Dezember 2021 (Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt) während einer Impfung – und den dafür notwendigen Wegen – Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung. Allerdings seien laut BGW Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung bisher „nur äußerst selten“ gemeldet worden.

Als Gesundheitsschaden nach Corona-Impfung würden nach ärztlicher Diagnosesicherung in der Regel die Gesundheitsstörungen anerkannt, die nach aktuellem Stand vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als unerwünschte Arzneimittelwirkungen dokumentiert und bereits beurteilt wurden.

PEI: Knapp 30.000 schwerwiegende Reaktionen nach COVID-Impfung

Laut dem PEI-Sicherheitsbericht vom 7. Februar 2022 hat sich die Anzahl der Todesfälle, die in Verbindung mit der COVID-19-Impfung aufgetreten sind, bis Ende Dezember 2021 auf 2.255 erhöht. Bei den Verdachtsfällen einer Nebenwirkung waren es 244.576, davon 29.786 „schwerwiegende unerwünschte Reaktionen“. Bis zum Stichtag waren rund 149 Millionen COVID-Impfungen verabreicht worden. Im PEI-Bericht vom 23. Dezember, der die Meldungen bis Ende November beinhaltet, war von 1.919 Todesfällen und 196.974 gemeldeten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen die Rede, von denen 26.196 als „schwerwiegend“ eingestuft wurden.

Im Bereich der Auffrischungsimpfung wurden 18.471 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet, davon 1.123 schwerwiegende Fälle.

Bei Kindern unter 12 Jahren gingen 505 Meldungen an das PEI, wovon fünf als schwerwiegend klassifiziert wurden. In 103 Fällen waren die Kinder unter fünf Jahren, 20 der Fälle betrafen gestillte Säuglinge, „bei denen unerwünschte Reaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung der Mütter berichtet wurden“.  Todesfälle oder bleibende Schäden seien nicht gemeldet worden, so das PEI weiter.

In Baden-Württemberg, Tanjas Heimat, sind über 8,1 Millionen Menschen mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft. Das sind über 73 Prozent der dort lebenden Einwohner; rund 54 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Doch auch hier verlaufen die Impfungen nicht immer unproblematisch.

Laut „SWR“ sind in Baden-Württemberg bis zum 27. Januar 2022 insgesamt 139 Anträge auf Versorgung nach möglichen Schäden durch eine COVID-Impfung eingegangen. Davon wurden fünf Anträge bewilligt, elf abgelehnt. Der Rest befindet sich noch in Bearbeitung. Auf etwa 144.000 Impfungen kommt rechnerisch ein Impfschaden.

Gutachterprobleme beim Versorgungsamt

Dem Versorgungsamt Heilbronn liegt ein Antrag auf Anerkennung von Tanjas Impfschaden seit dem 19. Februar 2021 vor. Am 17. November verwies das Amt darauf, dass man „auf erfahrene Gutachter zurückgreife“, um allgemein über die Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz entscheiden zu können. Die Sache hat allerdings einen Haken.

„Leider ist – auch nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und anderen Landratsämtern, bei welchem entsprechende Anträge anhängig sind – derzeit kein/e Gutachter/in greifbar, welche/r in der Lage wäre, diesbezüglich eine Begutachtung durch[zu]führen beziehungsweise festzustellen, ob die bei Frau F. eingetretene Gesundheitsstörung tatsächlich auf die Impfung gegen COVID-19 zurückzuführen sind“, heißt es in dem amtlichen Schreiben, das der Epoch Times vorliegt.

Man stehe mit unterschiedlichsten Stellen dauerhaft in Kontakt. „Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage und der noch jungen wissenschaftlichen Datenlage rund um das Coronavirus ist es aktuell keinem Gutachter bzw. Arzt möglich, hierzu eine fundierte Aussage zu treffen“,  hieß es zunächst vom Versorgungsamt.

Inzwischen ist ein Gutachter vom Universitätsklinikum Heidelberg gefunden worden, ein Begutachtungstermin steht jedoch noch nicht fest. Es gebe noch eine weitere Frau in Tanjas Umfeld, bei der ebenfalls die Anerkennung als Impfschaden ausstehe, hieß es vom Versorgungsamt.

Freie Impfentscheidung und die Anerkennung von Impfschäden

Rückblickend war für Tanja die Impfung „ein schwerer Schicksalsschlag“. Trotz Impfung erkrankte sie Anfang August 2021 sogar an Corona und war als Geimpfte in ihrer Familie am schlimmsten betroffen. Eine Boosterimpfung ist für sie tabu. Seit dem 20. Januar 2022 liegt ihr eine ärztliche Bestätigung vor, dass von einer erneuten Corona-Impfung abzuraten ist, „da das Risiko einer Verschlechterung der Erkrankung besteht“.

Das letzte Jahr hat tiefe Spuren bei ihr hinterlassen. Immer wieder wurden Hoffnungen zerschlagen. Die Behandlung mit Antikörpern, sogenannten Immunglobulinen, im Oktober brachte statt Besserung einen neuen „Schub“. Gleichgewichtsstörungen traten auf, weil Tanjas Muskeln „wie Wackelpudding“ waren. Als damals 34-Jährige war sie auf einen Rollator angewiesen. Nur mit Cortison ging es etwas besser, allerdings bekam sie dadurch Schlafstörungen.

Tanja hat Angst vor der Zukunft. Niemand kann ihr sagen, wann sie den nächsten Schub mit heftigen Schmerzen oder unkontrolliertem Zittern bekommt. Sie ist genervt und enttäuscht, enttäuscht von einem Arbeitgeber, der sie „wie eine heiße Kartoffel hat fallen lassen“, aber auch von den Behörden, die sie immer wieder hinhalten. „Ich habe die Nase voll von meiner Patientenkarriere“, seufzt Tanja am Ende unseres Gesprächs.

Über die COVID-Impfpflicht im Gesundheitswesen und die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht kann sie nur den Kopf schütteln. „Man weiß inzwischen, dass nicht jeder die Impfung gut verträgt. Wenn es nur so wenige Menschen sind, die einen Impfschaden haben, warum hilft man ihnen nicht?“, will Tanja wissen. Ihre Zukunft steht nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell auf wackligen Beinen. In einem halben Jahr sind die 18 Monate, in denen ihr Krankengeldzahlungen gewährt werden, abgelaufen. Wie es dann weitergeht und ob das Versorgungsamt bis dahin irgendwelche Ansprüche bewilligt hat, bleibt abzuwarten.



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