Einreise nach Deutschland: Ab heute gelten neue Quarantäne-Regeln

Einreisende nach Deutschland müssen sich ab Sonntag vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Anmelden muss sich jeder, der in den vorangegangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet war - also nahezu alle.
Titelbild
Ein deutscher Grenzpolizist am 8. Mai 2020 bei Rastatt an der deutsch-französischen Grenze in Staustufe Iffezheim, an einem Kontrollpunkt der B500 an der deutsch-französischen Grenze.Foto: Thomas Niedermüller/Getty Images
Epoch Times8. November 2020

Seit Sonntag gelten die neuen Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten. Der Bund hat dafür eine Musterverordnung vorgelegt, die die Länder nun umsetzen müssen. Gerade bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht könnte es regionale Abweichungen geben.

Inzwischen gibt es in Europa nur noch vereinzelte Regionen, die nicht als Risikogebiete gelten. Seit Sonntag stehen auch Dänemark und ganz Italien auf der Liste. Auch weltweit gelten sehr viele Staaten als Risikogebiete.

Wie sieht die neue Quarantänepflicht aus?

Ab dem 8. November gilt für alle Rückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Sie kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen können, wie es in der Vorlage heißt. Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen.

Die Regelung gilt nicht für Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen. Sie müssen die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist nicht von der Quarantänepflicht erfasst.

Länger aufhalten ohne Quarantäne dürfen sich auch Berufspendler sowie Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Ausnahme gilt auch beim Besuch naher Verwandter sowie des nicht zum gleichen Hausstand gehörenden Ehegatten oder Lebensgefährten – und wenn ein geteiltes Sorgerecht besteht.

Auch für Menschen, die Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, gelten Ausnahmen – ebenso für hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen.

Können Einreisende einfach so deutschen Boden betreten?

Nein – sie müssen sich ab Sonntag vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Die neue Web-Anwendung ersetzt die bisherigen Aussteigekarten in Papierform.

Mit der Einreiseanmeldung sollen die Gesundheitsämter am Zielort der Einreisenden die notwendigen Informationen erhalten – etwa um kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Anmelden muss sich jeder, der in den vorangegangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet war. (afp)



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