Seiberts zweideutige Erklärung zur Armenien-Resolution: Beschluss „rechtlich nicht verbindlich“

Nach dem Bericht, dass Angela Merkel sich von der Armenien-Resolution distanziere, gab Bundesregierungssprecher Seibert eine Erklärung ab. Der Sprecher stelle klar, dass die Kanzlerin nicht auf Distanz zur Armenien-Resolution des Bundestags gehe, sagte aber auch, dass die Resolution "rechtlich nicht verbindlich" sei.
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Regierungssprecher Steffen Seibert.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times2. September 2016
Die Bundesregierung hat in der Bundespressekonferenz in Berlin am Freitag durch ihre Sprecher klarstellen lassen, dass sie entgegen einem Medienbericht nicht auf Distanz zur umstrittenen Armenien-Resolution des Bundestags geht.

Die abgegebenen Erklärungen zu Beginn der Pressekonferenz – ohne Antworten auf spätere Fragen – im Wortlaut:

Regierungssprecher Steffen Seibert:

„Die intensive Berichterstattung von heute Morgen veranlasst mich, mich gleich an Sie zu wenden. Da wird fälschlich behauptet, die Bundesregierung wolle sich von der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages distanzieren. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Der Deutsche Bundestag hat das Recht und die Möglichkeit, sich zu jedem Thema zu äußern, wann immer er das für richtig hält. Und die Bundesregierung unterstützt und verteidigt dieses souveräne Recht der deutschen Volksvertretung. Es steht der Bundesregierung nicht zu, sich in die Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans einzumischen und sich dazu wertend zu äußern.

Dieses souveräne Recht sich zu Fragen seiner Wahl zu äußern, hat der Bundestag auch im Fall der besagten Resolution, also 18/8613 ausgeübt. Mit einem Entschließungsantrag der qua Definition darauf zielt, Auffassungen zu politischen Fragen zum Ausdruck zu bringen, ohne dass diese rechtsverbindlich sind. So steht es im übrigen auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages. In der Tat hat das Wort „Völkermord“ rechtlich eine ganz bestimmte Legal-Definition und dies wird von den zuständigen Gerichten ausgelegt und festgestellt.“

Dazu meinte er aber auch, dass die Resolution „rechtlich nicht verbindlich“ sei.

Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer:

„Die Beziehungen zur Türkei sind uns aufgrund der Vielzahl von politischen aber auch wirtschaftlichen, kulturellen und vor allem menschlichen Verbindungen zwischen unseren beiden Staaten sehr wichtig. Wir setzen uns dafür ein, dass sie sich gut entwickeln. Daher begrüßen wir sehr, dass die Türkei bald einen neuen Botschafter nach Berlin entsenden wird. Ebenso freuen wir uns über eine Wiederbelebung des politischen Besuchsverkehrs zwischen unseren beiden Staaten, zwischen Deutschland und der Türkei.“

 

(dpa)


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