Erübrigt sich der Bundestrojaner? BKA soll WhatsApp längst über Browser-Tool überwachen können

Seit 2017 dürfen BKA und Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen den „Bundestrojaner“ nutzen. Der Verfassungsschutz hätte ihn auch gerne. BR und WDR berichten nun, dass Spyware gar nicht nötig wäre, um Zugriff auf WhatsApp-Kommunikationen zu erlangen.
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Whatsapp.Foto: iStock
Von 21. Juli 2020

Die öffentliche Debatte um den „Bundestrojaner“ ist etwas abgeflaut, seitdem die Zahl der Terroranschläge in Europa gegenüber Mitte der 2010er Jahre deutlich zurückgegangen ist. Nun haben BR und WDR herausgefunden, dass eine solche Konstruktion möglicherweise gar nicht erforderliche wäre, um Nachrichten potenzieller Gefährder auf Messengerdiensten wie WhatsApp zu verfolgen.

Wie die „Tagesschau“ berichtet, ist das Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit mehreren Jahren in der Lage, Kommunikationsstränge auf WhatsApp zu überwachen – unabhängig von Vorkehrungen der Anbieter, ein Mitlesen durch Unbefugte zu verhindern.

WhatsApp-Browserfunktion als potenzieller Zugang

Das BKA-Referat „Informationstechnische Überwachung“ (OE 24) habe demnach eine Methode erschlossen, um „Text, Video-, Bild- und Sprachkurznachrichten aus einem WhatsApp-Konto in Echtzeit nachzuvollziehen“, wie es in einem internen Schreiben aus der Behörde heißt, das den Sendern zur Kenntnis gelangt sei. Das Tool ermögliche es offenbar auch, die Kontakte einer Zielperson auf WhatsApp auszuforschen.

Den Schlüssel dazu biete die Funktion „WhatsApp Web“. Diese eröffne Personen, die bei dem Dienst angemeldet sind, die Möglichkeit, diesen auch über den Internetbrowser zu nutzen. Um diese reguläre Funktion zur Erlangung von Zugriff auf die Nachrichten zu erlangen, die ein Nutzer verschickt hat, müssen die Beamten lediglich kurzzeitig Kontrolle über das Mobiltelefon der Zielperson erlangen. Dann können sie die Chats mit der Browserversion synchronisieren und mitlesen.

Bereits im Juli 2018 hatten die Ermittler über diese Option Kenntnis. Dies geht aus Unterlagen aus einem Ermittlungsverfahren hervor, das die Generalbundesanwaltschaft gegen den unter Terrorverdacht stehenden ehemaligen Anis-Amri-Vertrauten Magomed-Ali C. geführt hat.

Maßnahme wäre Überwachung nach Paragraf 100a StPO

C. wurde Anfang des Jahres in Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt, weil das Gericht es für erwiesen hielt, dass dieser zusammen mit Amri und einem weiteren radikalen Islamisten aus Frankreich eine Serie von Bombenanschlägen geplant habe. Die Ermittlungen gegen C. hatten begonnen, nachdem Amri 2016 seinen Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verübt hatte und sich eine Spur zu diesem ergeben hatte.

Am 30. Juli 2018 wurde die Maßnahme zur WhatsApp-Überwachung, die „unter bestimmten Voraussetzungen technisch möglich“ sei, in einem Vermerk des BKA in dieser Sache erwähnt. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen würden sich, da es sich um eine reguläre Telekommunikationsüberwachung handele, nach Paragraf 100a der Strafprozessordnung richten.

Diese steht unter dem Vorbehalt richterlicher Genehmigung. Obwohl auch hier Chatverläufe mitgelesen werden könnten, sei diese Maßnahme mit einer Überwachung, wie sie der „Bundestrojaner“ ermöglichen würde, nicht gleichzusetzen.

Auch der Verfassungsschutz will den Bundestrojaner

Der „Tagesschau“ wollte das BKA auf Abfrage keine „detaillierten öffentlichen Auskünfte“ darüber geben, inwieweit die Option im Verfahren gegen C. wurde oder generell bei der informationstechnischen Überwachung eingesetzt werde. Allerdings hieß es aus Sicherheitskreisen gegenüber der Nachrichtensendung, dass die WhatsApp-Überwachung in der Praxis keine große Rolle spielen könne, weil der dafür erforderliche Aufwand hoch sei. Für herkömmliche Ermittlungsverfahren sei die Option deshalb kaum praktikabel.

Welchen Einfluss die Enthüllung von BR und WDR auf die Debatte um den „Staatstrojaner“ haben wird, ist noch offen.

Sicherheitsbehörden und Politiker vor allem aus CDU und CSU pochen seit Jahr und Tag auf eine Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten von Einrichtungen wie WhatsApp. Seit der Reform der Strafprozessordnung vor zwei Jahren gibt es auch eine Ermächtigung für BKA und Bundespolizei, sich unter bestimmten Voraussetzungen mittels entsprechender Spyware Zugriff zu Accounts zu verschaffen.

Nun wollen auch die Verfassungsschutzämter mit solchen Mitteln arbeiten können, wenn es um das Aufspüren terroristischer Gefahren geht. Im Herbst soll eine Novelle zum Verfassungsschutz-Gesetz auf Bundesebene im Bundestag diskutiert werden.



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