Fall für Verfassungsschutz? Klima-Aktivisten wollen Dutzende Straßen blockieren

Mit Festklebaktionen sorgen Klima-Aktivisten in kleinen Gruppen von sieben bis zehn Personen auf deutschen Straßen erneut für zum Teil erhebliche Verkehrsbehinderungen. Doch „das war erst der Anfang“, kündigt Aktivisten-Sprecherin Carla Hinrichs an. Der deutschen Polizeigewerkschaft geht das allerdings zu weit, sie stuft die Aktionen als „staatsfeindlich“ ein.
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Klimaaktivisten von „Letzte Generation“" blockieren erneut an mehreren Stellen in Berlin eine Autobahn.Foto: "Letzte Generation"
Epoch Times22. Juni 2022

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Trotz grüner Regierungsbeteiligung geht den Aktivisten der Letzten Generation der Umbau der Energiepolitik gegen die fortschreitende Umweltverschmutzung durch fossile Brennstoffe nicht schnell genug. Vermehrte Protestaktionen sollen das künftig ändern. Am Dienstag blockierten bereits mehrere Anhänger der „Letzteren Generation“ Autobahnen in Berlin, zum Ärgernis vieler Autofahrer. Es kam neben einem langen Stau sogar zu kleinen Handgreiflichkeiten gegenüber den Demonstranten.

„Wir werden uns ab jetzt auf Berlin konzentrieren. Hier, wo die politischen Entscheidungsträger sitzen, werden wir fortan mit dutzenden Störaktionen zeitgleich an mehreren Stellen den Straßenverkehr stören“, sagt Carla Hinrichs, Sprecherin der „Letzten Generation“ gegenüber „Focus Online“. „Das, was die Berliner jetzt erleben, ist erst der Anfang. Wir werden damit nicht eher aufhören, bis der Bundeskanzler uns anhört und garantiert, dass in der Nordsee nicht an neuen Stellen nach Öl gebohrt wird.“

Auf Transparenten fordern die Demonstranten der Organisation „Letzte Generation“ „Öl sparen statt bohren“ und „Nordseeöl – nö“. Außerdem verlangen sie einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr und ein Tempolimit. An Olaf Scholz gewandt, verlangen die Protestler: „Lösen Sie ihr Wahlversprechen ein! Werden Sie zum Klimakanzler und sagen Sie “Nordseeöl? Nö! – Es wird keine neuen Ölbohrungen in der Nordsee geben.”

„Das Gesetz schützen, den Rechtsstaat bewahren“

In einem offenen Brief der „Letzte Generation“ heißt es: „Wir sind weiterhin bereit, friedlich alles – unsere persönliche Sicherheit und gar Gefängnisstrafen – zu riskieren, um unsere Gesellschaft aus diesem Klimanotfall heraus zu führen“.

Mit ihren Aktionen wollen sie „das Gesetz schützen, die Verfassung und den Rechtsstaat bewahren. Wir tun das nicht gerne, sehen uns jedoch dazu gezwungen, da wir es als mildestes Mittel erachten, das uns nach Ausschöpfung aller anderen demokratischen Möglichkeiten bleibt.“

Fall für den Verfassungsschutz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert in einer Pressemitteilung den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen „Letzte Generation“.

Mit der Ankündigung, weitere kritische Infrastrukturen, etwa Flughäfen oder Bahnhöfe zu blockieren, könnte das Leben vieler Menschen in Gefahr geraten und das öffentliche Leben noch mehr gestört werden. Diese Delikte müssten nicht nur rasch und konsequent geahndet werden, vielmehr müssten die Sicherheitsbehörden in die Lage kommen, es dazu gar nicht erst kommen zu lassen, so die DPolG.

Hier geht es nicht nur um ein paar junge Spinner, die man wegtragen kann, sondern um konkret staatsfeindliches Handeln, das unterbunden werden muss.“

Die „gezielte Beobachtung dieser Gruppierung ist deshalb angemessen und auch dringend geboten“.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt erklärte dazu: „Bislang hat sich der Rechtsstaat als eher hilflos und wenig ambitioniert gezeigt, was die Verhinderung der kriminellen Handlungen einer kleinen Gruppe angeht, die den Staat offen herausfordert und Menschenleben gefährdet“.

„Mit ihren Aktionen verbinden sie Forderungen auf konkretes Handeln gewählter Volksvertretungen und anderer Verfassungsorgane, das allein ist schon strafbar und muss unterbunden und verfolgt werden“, so der Bundesvorsitzende weiter.

Inzwischen gibt es bei der Berliner Polizei eine mittlere dreistellige Zahl an Ermittlungsverfahren, wobei es meist um Nötigung und Widerstand gegen Polizisten geht. Bislang gingen bei der Berliner Staatsanwaltschaft 65 Verfahren ein. Doch gebe es bisher in keinem Verfahren eine Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben werden könne oder eine Einstellung des Verfahrens in Betracht komme, berichtet der „Berliner Kurier“. (bs/nh)



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