Flüchtlingsheime: Asylsuchende verstoßen gegen Hausordnung, um in bessere Unterkunft zu kommen

Asylsuchende haben offenbar eine ganz bestimmte Taktik, eine bessere Unterkunft zugeteilt zu bekommen. Sie verstoßen gegen die Hausordnung, worauf sie hinausgeworfen werden. In der Regel wird ihnen dann ein anderes Heim zugewiesen.
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Aufnahmeeinrichtung für AsylbewerberFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times16. März 2017

Flüchtlinge, die in ihrer Unterkunft gegen die Hausordnung verstoßen haben, können dort mit einem Hausverbot belegt werden. Sie werden in der Regel dann in einem anderen Heim untergebracht.

Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurde dies aber in mehreren Fällen in Berlin Mitte und mindestens einem in Tempelhof nicht gemacht. Dort wurden Flüchtlinge wegen verschiedener Verstöße aus der Unterkunft rausgeworfen und in keine neue gebracht. Sie gingen damit direkt in die Obdachlosigkeit.

Die Anzahl der Fälle sei nicht genau bekannt. Während Ephraim Gothe (SPD), Sozialstadtrat in Berlin-Mitte, von weniger als ein Dutzend Fällen spricht, handele es sich laut der Linken-Partei um mindestens 50 Fälle allein in Mitte. „Flüchtlinge bewusst in die Obdachlosigkeit zu entlassen, ist völlig inakzeptabel“, sagt Linken-Politiker Philipp Bertram.

Der Bezirk sah sich in seiner Handlung im Recht. Wie Gothe auf eine Anfrage der Linken erklärt, hat der Asylsuchende sich freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben und das Sozialamt könne eine anderweitige Unterbringung verweigern, wenn er durch gezieltes Handeln das Hausverbot bewusst herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Wenn ein Mensch tatsächlich freiwillig die Obdachlosigkeit wählt, dürfen die Ordnungsbehörden ihn nicht daran hindern, die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist von der Verfassung geschützt, so die Berliner Morgenpost. Umgekehrt ist der Staat bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit laut Grundgesetz verpflichtet, das Recht des Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu achten und für eine Unterkunft zu sorgen.

Laut Gothe wollen die Asylsuchenden mit den meisten provozierten Hausverboten allerdings erreichen, dass sie in eine bessere Unterkunft kommen.

Unter anderem wurde in Mitte die weitere Unterbringung eines Syrers abgelehnt, der trotz zwei vorangegangener Abmahnungen betrunken die Nachtruhe gestört und mehrfach Mitarbeiter beleidigt hatte.

In Tempelhof musste allerdings ein Flüchtling wieder aufgenommen werden, der wegen zweimaligen Rauchens in seinem Zimmer rausgeflogen war. Das Gericht entschied, dass hier dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit höher einzustufen sei.

Nach diesem Beschluss will nun auch Mitte Flüchtlingen nach einem Hausverbot wieder eine andere Unterkunft zuweisen. In Tempelhof will man „im Lichte des Urteils“ weiterhin jeden Einzelfall prüfen und andere Bezirke erklärten, sie würden immer eine andere Unterkunft vermitteln, auch wenn der Verdacht nahe liege, dass das Hausverbot provoziert war. (mcd)



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