10.000 Euro: Gericht weist Beschwerde Bochums gegen drohendes Zwangsgeld im Fall Sami A. ab

Die Stadt Bochum verlor mit ihrer Beschwerde gegen das angedrohte Zwangsgeld, das sie zahlen muss, wenn sie den tunesischen Gefährder Sami A. nicht zurückholt. Geklagt wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Titelbild
Das Rathaus in Bochum, NRW.Foto: iStock
Epoch Times31. Juli 2018

Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen ein angedrohtes Zwangsgeld zurückgewiesen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro aufzuerlegen, falls sie ihrer Verpflichtung zur Rückholung des abgeschobenen Tunesiers nicht nachkomme, sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli aus Deutschland abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen.

Stadt Bochum legte Klage ein

Die Stadt Bochum legte dagegen sowie gegen das angedrohte Zwangsgeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Bochum hatte dabei geltend gemacht, in Tunesien werde weiter gegen A. ermittelt und er dürfe das Land nicht verlassen.

Zudem bestehe gegen ihn nach deutschem Recht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, da er ausgewiesen sei. In Tunesien drohe ihm keine Folter.

Das Oberverwaltungsgericht Münster folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen unternommen, A. zurückzuholen. Es sei nicht bewiesen, dass derartige Bemühungen aussichtslos seien.

Über die Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach Bochum Sami A. unverzüglich zurückholen müsse, entschied das Oberverwaltungsgericht bislang noch nicht.

Am Freitag war bekannt geworden, dass A. in seinem Heimatland auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Ermittler hätten keine Beweise für eine Verwicklung des 42-Jährigen in Terroraktivitäten gefunden, hieß es von Seiten der Antiterrorstaatsanwaltschaft. Wegen weiterhin laufender Ermittlungen wurde aber sein Reisepass einbehalten. (afp)

 



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