Gerichtsurteil: Corona-Zwangstestungen in der Schule rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Rechtswidrigkeit von PCR-Tests in einer ostfriesischen Schule festgestellt – ein bundesweit einmaliger Vorgang.
Die Gesundheitsämter melden dem RKI zuletzt 92.344 Neuinfektionen.
Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Von 23. März 2023

Am Vormittag des 9. September 2020 betraten mehrere Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Aurich (Ostfriesland) die dortige Waldorfschule. In Absprache mit der Schulleitung nahmen sie PCR-COVID-19-Tests an mindestens acht Schulkindern im Alter von neun und zehn Jahren vor.

Dieser Vorfall – an vielen deutschen Schulen in der Pandemiezeit eine Alltagsszene – hat zu langen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Der „Fall Aurich“ umfasst mittlerweile drei verschiedene Prozesse.

Fangen wir an mit dem Tatbestand. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche vertritt die Mutter eines Kindes, das in der Waldorfschule Aurich auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Der Haken an dem Test: Die Mutter wurde nicht gefragt. Nach ihren Angaben hat man sie noch nicht einmal informiert, bevor ihrem Kind dreimal ein Teststäbchen in den Rachen geschoben wurde, um Proben abzunehmen. (Epoch Times berichtete)

Mitarbeiter in Schutzanzügen sahen aus wie Astronauten

Ihr Anwalt hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aurich wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt nach Paragraph 340 Strafgesetzbuch gestellt. Er schreibt über den Vorfall in einer Mitteilung:

„Einige der Kinder hatten Angst, weil die Mitarbeiter in Astronauten-ähnlichen Schutzanzügen vermummt auftauchten. Einige Kinder weinten.“ Einige dachten nach Schilderungen der Mutter darüber nach, durch das Fenster zu fliehen. Das Kind der Klägerin sei dann von der Klassenlehrerin belogen worden. „Deine Mutter weiß Bescheid“, soll die Lehrerin zur Besänftigung gesagt haben, so Anwalt Knoche.

Die „Ostfriesischen Nachrichten“ stellen die Testung der Kinder mit Verweis auf das Gesundheitsamt anders dar:

Vor nahezu allen Untersuchungen wurden die Erziehungsberechtigten der Schüler telefonisch informiert und es wurde eine mündliche Einverständniserklärung eingeholt. Bei einem einzigen Schüler gelang die telefonische Kontaktierung der Erziehungsberechtigten nicht, sodass in diesem Einzelfall die Untersuchung in direkter Absprache mit dem betroffenen Schüler durchgeführt worden sei. Weinende Kinder oder Fluchtversuche aus dem Fenster des Klassenraumes hätten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nicht erlebt.

Kind geschockt und traumatisiert

Die Folgen der Zwangstestung seien für das Kind erheblich gewesen, berichtet die Mutter in einem Interview mit „Aurich TV“ am Tag danach. Ihr Kind sei „geschockt und traumatisiert. Wir haben eine schlaflose Nacht hinter uns. Es wurde sehr viel geweint.“ Das Kind soll tagelang unter Halsschmerzen infolge des dreifachen Rachenabstrichs gelitten haben, zudem unter Schlafstörungen, Albträumen, Ängsten und depressiven Phasen. Dies wurde fünf Tage später von einer Fachärztin für Allgemeinmedizin nach einer einstündigen Untersuchung bestätigt.

Trotz des ärztlichen Attests wurde das Verfahren drei Monate später mangels Tatverdacht eingestellt. Eine dagegen eingelegte Beschwerde wurde wenig später zurückgewiesen. Daraufhin veranlasste die Mutter in letzter lnstanz ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Oldenburg. Auch diese Klage wurde verworfen, mit dem Argument, die Maßnahme sei geeignet und verhältnismäßig gewesen, um einer weiteren möglichen Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

Vielmehr wurde daraufhin die Ärztin von der Staatsanwaltschaft Aurich angeklagt und wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe von 7.000 € verurteilt. Gegen das Urteil hat die Ärztin Berufung eingelegt.

Parallel zu dem strafrechtlichen Teil des Falles hatte die Mutter für ihr Kind vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht. Damit sollte die Rechtswidrigkeit der Zwangstestung und der anschließenden Quarantäne des Kindes geklärt werden.

Rechtswidrigkeit der Zwangstestung des Kindes eindeutig festgestellt

Mit seinem heutigen Urteil (nachzulesen hier) hat das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der PCR-Tests in dieser Angelegenheit festgestellt – ein bundesweit einmaliger Vorgang. Jetzt ist es amtlich, bestätigt durch das Verwaltungsgericht Oldenburg, dass das 9-jährige Kind zwangsgetestet wurde, und das unrechtmäßig.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche, im Interview, der zweieinhalb Jahre für das Recht des Kindes vor Gericht gekämpft hatte: „Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eindeutig festgestellt, dass diese PCR-Zwangstestung des neunjährigen Kindes damals (…) 2020 rechtswidrig war und dass auch die anschließende Quarantänemaßnahme rechtswidrig war.“

Das Gericht argumentierte in dem Urteil, dass die Einstufung des Kindes als Kontaktperson nicht zulässig gewesen ist. Das Kind war zurzeit der Zwangstestung kerngesund („symptomfrei“) und hatte nie Kontakt zu einer auf Corona positiv getesteten Person. Auch bei der Frage nach der „Einwilligung des Kindes“ war die Haltung des Verwaltungsgerichtes eindeutig, zumal eine Zustimmung der Sorge berechtigten Mutter trotz Erreichbarkeit nicht eingeholt wurde. Im Urteil heißt es dazu:

„An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit eines Minderjährigen (…) sind hohe Anforderungen zu stellen. (…) Es ist bereits nicht dargelegt und anhand der Verwaltungsvorgänge ersichtlich, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Einsichtsfähigkeit des Klägers, also des Kindes, im Einzelfall überhaupt eruiert und dann die Einsichtsfähigkeit aufgrund ihrer Erkenntnisse positiv festgestellt haben“. Das bedeutet, erläutert Anwalt Knoche, es wurde überhaupt nicht geprüft, was hätte geprüft werden müssen. Weder die Einwilligungsfähigkeit des 9-jährigen Kindes lag vor, noch die der Mutter wurde eingeholt – es wurde einfach „drauflos getestet“.

Signalwirkung über Landkreis Aurich hinaus

Das Argument sei immer gewesen: hier sei Gefahr im Verzug. So eine Gefahrenlage aber als Voraussetzung für unmittelbaren Zwang habe eindeutig nicht vorgelegen, das hat das Gericht in Oldenburg jetzt beschieden. Damit habe der Landkreis Aurich klar verloren, so Knoche.

„Man muss hier berücksichtigen, dass viele sehr zweifelhafte Coronamaßnahmen in den vergangenen drei Jahren von den Gerichten, insbesondere von den Verwaltungsgerichten, abgesegnet worden sind. Ich denke hier zum Beispiel an die äußerst fragwürdige Entscheidung vom Verfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Das ist hier jetzt anders“, so abschließend Rechtsanwalt Knoche:

„Dieses Urteil hat für meine Begriffe eine hier deutliche Signalwirkung, dass man vor allem bei Kindern nicht jede beliebige Corona-Maßnahme nach Belieben durchsetzen darf. Da hat das Gericht in Oldenburg einen klaren Urteilsspruch gefällt und ich denke, dass diese Signalwirkung weit über den Landkreis Aurich hinausgeht.“

 

 

 



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