Gewerkschaft der Polizei: Keine Soldateneinsätze bei Demos

Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt das Bestreben der Bundesregierung ab, die Bundeswehr vermehrt im Inland einzusetzen.
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Ein Bundeswehrhelm, wie er in Afghanistan zum Einsatz kam.Foto: iStock
Von 1. Oktober 2022

Es dürfe keine „Militarisierung der Inneren Sicherheit in Deutschland geben“, betont die Gewerkschaft auf ihrer Internetseite und kritisiert politische Pläne, das Grundgesetz zu ändern.

Die bestehenden Regelungen im Grundgesetz (Art. 35 Abs. 2 und 3, 87 a Abs. 4) sowie das Luftsicherheitsgesetz ermöglichen, bei Katastrophen und im Falle terroristischer Angriffe die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei heranzuholen.

Einsatz bei Katastrophen

„Innere und äußere Sicherheit sind unter spezifischen Anforderungen auf unterschiedliche Art und Weise durch die jeweils dazu berufenen – und entsprechend ausgebildeten sowie ausgerüsteten – Kräfte zu gewährleisten“, so die Gewerkschaft weiter.

Es dürfe nicht sein, dass sich die Länder zur Entlastung ihrer Personalhaushalte „preiswerte Objektschützer“ holen. Ein Einsatz der Bundeswehr im Innern sei nicht die Lösung des bestehenden Personalmangels bei der Polizei.

Es müsse bei dem Grundsatz bleiben: Bundeswehr für die äußere Sicherheit, Polizei für die innere Sicherheit.

Nach Darstellung der Bundeswehr hat das im Juni neu aufgestellte „Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr“ (KdoTerrAufgBw) auch keine anderen Aufgaben. Die Zuständigkeiten des Zivil- bzw. Katastrophenschutzes bleiben unverändert, betonte eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln auf Anfrage von Epoch Times.

Über die „rein militärischen Aufgaben hinaus“ könnten wie bereits in der Vergangenheit „sehr schnell“ die Kräfte für einen nationalen Krisenstab bereitgestellt werden – etwa im Falle von Hochwasserkatastrophen oder wie bei der Pandemie. Mit der Aufstellung des neuen Führungskommandos sei weder ein vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Bevölkerungsschutz beabsichtigt, noch änderten sich die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Truppen im „Innern“.

Scholz: Keine Schüsse auf Demonstranten

Zur personellen Stärke dieser neuen Truppe machte die Bundeswehr keine Angaben. Dass sie bei Demonstrationen zum Einsatz kommen könnte, bezeichnete die Sprecherin als „falsch“. Ähnlich hatte sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz geäußert.

Zumindest hat er den Einsatz von Schusswaffen gegen Protestierende vehement zurückgewiesen. „Niemand in diesem Land hat vor, dass auf Demonstranten geschossen wird, und wer solche Schauermärchen verbreitet, ist ein schlimmer Propagandist, wenn ich das einmal ganz deutlich sagen darf“, sagte er bei einem Bürgertreff in Neuruppin (Brandenburg) Mitte August dieses Jahres.

Pflicht zur Amtshilfe

Die Sprecherin wies in diesem Zusammenhang auf Artikel 35 (Absatz 1) des Grundgesetzes hin, der alle Behörden des Bundes und der Länder dazu verpflichte, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten. Dies schließe die Unterstützung im Bevölkerungsschutz ein.

Darüber hinaus ermögliche Absatz 2 (Satz 2) des Artikels den Einsatz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophenhilfe) zur Unterstützung der Länder auf deren Anforderung im Einzelfall. Insgesamt setze das Grundgesetz einem Einsatz der Wehr im Inland „enge Grenzen“.

Diese engen Grenzen hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil am 3. Juli 2012 gefällt. Darauf weist die Gewerkschaft der Polizei in ihrem Beitrag hin. So hatten die Karlsruher Richter seinerzeit den Einsatz militärischer Mittel im Kampf gegen terroristische Angriffe im Luftraum gebilligt.

Der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel dürfe aber nur letztes Mittel sein. Die Gewerkschaft sieht darin einen klaren Auftrag an die Politik, die Funktionsfähigkeit der Polizei nicht durch weiteren Personalabbau zu gefährden. Die „katastrophische Ausnahmesituation“ dürfe nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

„In dem Richterspruch ist daher eine wünschenswerte realistische Beurteilung der verschiedenen Fähigkeiten von Polizei und Bundeswehr zu sehen“, resümiert die Gewerkschaft.

Fehlt Munition im Wert von 12 Milliarden Euro?

Insgesamt gehörten dem Heer laut der Kölner Sprecherin derzeit über 183.000 Soldatinnen und Soldaten an. Dass sie nur eingeschränkt einsatzfähig wären, weil es in großen Mengen an Munition fehle, wollte die Sprecherin nicht bestätigen.

Ein Insider hatte gegenüber Epoch Times angegeben, dass etwa 12 Milliarden Euro in Munition investiert werden müssten, um die Wehr auf den aktuellen Stand zu bringen. Auch dass es den Soldaten an Winterkleidung mangele, dementierte die Sprecherin, die Information sei „falsch“.

Der Artikel erschien zuerst in der Wochenzeitung der Epoch Times, Ausgabe 64 am 1. Oktober 2022.



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