Hat die Verteidigungsministerin Ermittlungen behindert? – Neue Strafanzeige eines Bundeswehroffiziers gegen von der Leyen

Verteidigungsministerin von der Leyen unter Druck: Ein Soldat wirft dem Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Gerd Hoofe, und Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor, disziplinarrechtliche Ermittlungen behindert zu haben. Es ist bereits die zweite Strafanzeige gegen von der Leyen.
Titelbild
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei einer CDU/CSU-Fraktionssitzung in Berlin.Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Epoch Times5. August 2017

Bei der Staatsanwaltschaft Bonn ist offenbar erneut die Strafanzeige eines Bundeswehroffiziers eingegangen. Wie die „Welt“ (Samstag) berichtet, wirft der Soldat dem Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Gerd Hoofe, und Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor, disziplinarrechtliche Ermittlungen behindert zu haben.

Der Offizier bittet die Staatsanwaltschaft, „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“ zu prüfen, ob damit die Tatbestände des Paragrafen 258 Strafgesetzbuch (Strafvereitelung im Amt) oder des Paragrafen 32 Wehrstrafgesetz (Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken) erfüllt sind, heißt es laut „Welt“ in der Anzeige.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte der Zeitung den Eingang der Strafanzeige am 20. Juli. Die Strafverfolger prüften nun, „ob wir Ermittlungen aufnehmen“. Als Beschuldigten führt die Behörde zunächst nur Hoofe. Da sich die Anzeige ausdrücklich auch gegen die Ministerin richtet, hat die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung aber auch Anhaltspunkte für eine Straftat von der Leyens zu prüfen.

Dem Ministerium ist die Anzeige noch nicht bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage der „Welt“ mitteilte. Konkret werde dem Staatssekretär und der Ministerin von dem Offizier vorgeworfen, in einem Disziplinarverfahren gegen einen ihm unterstellten Dienstvorgesetzten die Zeugenaussagen zweier Soldatinnen unterdrückt zu haben, schreibt die „Welt“. Deshalb habe er die disziplinarrechtlichen Ermittlungen „zähneknirschend“ einstellen müssen, so der Offizier in seiner Anzeige – ohne letztlich klären zu können, ob tatsächlich ein Vergehen oder eine Straftat begangen worden seien.

Die beiden Frauen hatten sich von ihrem Dienstvorgesetzten unter Druck gesetzt und genötigt gefühlt. Zwar hatten die Soldatinnen ausgesagt, allerdings nicht im Rahmen des vorgeschriebenen Disziplinarverfahrens, sondern vor dem von der Verteidigungsministerin ins Leben gerufenen Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“ im Ministerium.

Trotz mehrmaliger Aufforderung des Offiziers, über den Inhalt dieser Zeugenaussagen informiert zu werden, hatte das Ministerium die Herausgabe verweigert, schreibt die Zeitung weiter. Der Soldat sieht durch dieses Verfahren des Ministeriums die vorschriftsmäßige Aufklärung von Dienstvergehen gefährdet.

Der aktuelle Vorgang ist nicht die erste Strafanzeige eines Bundeswehrsoldaten gegen von der Leyen, mit der sich die Staatsanwaltschaft Bonn beschäftigen muss. Bereits im Juni hatte ein Oberstleutnant Ermittlungen zum Tatbestand des Paragrafen 344 Strafgesetzbuch (Verfolgung Unschuldiger) in Gang gesetzt. Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft aber mittlerweile eingestellt, wie ein Sprecher der Behörde der „Welt“ mitteilte. Der Tatbestand könne von Angehörigen der Bundeswehr nicht begangen werden. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion